Hallo,
ein entfernter Verwandter ist bei einem verkehrsunfall plötzlich ums Leben gekommen. Er wohnte mit seiner Partnerin zusammen (Mietvertrag von beiden unterschrieben). Da er kein Testament gemacht hatte, geht die Frau nun fast leer aus. Doch wie sieht das mit dem Mietvertrag aus. Geht der automatisch allein auf den 2. Vertragspartner über, müssen die Erben weiterhin für die Miete aufkommen? Oder löst sich der Mietvertrag automatisch auf?
Es ist wohl so, daß er für die Miete allein aufgekommen ist, seine Partnerin jetzt allein die Wohnung nicht halten kann aber drin bleiben will, der Vermieter aber nicht gewillt ist mit ihr allein (= nicht genug Kohle) einen Vertrag zu schließen.
Wer kann weiterhelfen?
Danke und Gruß,
Michael
Hallo Michael,
ein entfernter Verwandter ist bei einem verkehrsunfall
plötzlich ums Leben gekommen. Er wohnte mit seiner Partnerin
zusammen (Mietvertrag von beiden unterschrieben). Da er kein
Testament gemacht hatte, geht die Frau nun fast leer aus. Doch
wie sieht das mit dem Mietvertrag aus. Geht der automatisch
allein auf den 2. Vertragspartner über, müssen die Erben
weiterhin für die Miete aufkommen? Oder löst sich der
Mietvertrag automatisch auf?
Der Mietvertrag wird mit der überlebenden Mieterin fortgesetzt. Es bedarf insbesondere keines neuen Mietvertrages!! Die erben geht das nichts an, die haften auch nicht für den Mietzins.
Es ist wohl so, daß er für die Miete allein aufgekommen ist,
seine Partnerin jetzt allein die Wohnung nicht halten kann
aber drin bleiben will, der Vermieter aber nicht gewillt ist
mit ihr allein (= nicht genug Kohle) einen Vertrag zu
schließen.
Naja, wenn sie sich die Wohnung nicht leisten kann, dann sollte sie eh ausziehen, da gibt es ein ausserordentliches Kündigungsrecht mit gesetzl. Frist (innerhalb eines Monats nach Kenntnis vom Tod auszuüben).
Gruss
Michi