Mietvertrag nachträglich verlängert rechtens?

Guten Tag,
wir hatten dieses jahr sehr viel pech :frowning:
auto kaput und unser vermieter hat uns geholfen und ein neues besorgt haben wir von der kaution bez. dafür haben wir ihm unterschreiben müssen das wir hier bis 2014 wohnen bleiben als mietvertrag zusatz fanden wir erst echt toll haben uns sehr gefreut hatte zwar nen mulmiges gefühl dabei aber waren in not brauchte ja das auto !!!
dann ging es los er ist einfach an unsere garage bei gegangen weil er nen tisch brauchte ! wir sauer und haben uns beschwert er nur ich habe euch das auto besorgt da werd ich ja wohl mal in die garage schauen dürfen !!
und dann kamen noch mehr dinge also er denkt seit dem das wir jetzt seine leib eigenen sind !!!

was zuvolge hat das wir jetzt zum 1.3.10 gekündiigt haben !!

jetzt ist er rüber gekommen und meint er nimmt die kündigung nicht an weil wir 5 jahre bleiben müssen und weil wir die kaution nicht voll haben !!

ich weiss aber das es ein § 575 gibt wodurch diese glaube ich nicht wirksam ist und er die kündigung annehmen muss oder nicht ???

würden uns über hilfreiche antworten freuen können wir jetzt zum 1.3.10 ausziehen ???
darf er die kündigung nicht annehmen ???

mfg huppsi

Hallo, bin auch kein Anwalt, aber solche Machenschaften sind natürlich nicht rechtens. Meines Wissens, können Mietverträge für max. 3 Jahre geschlossen werden. Dann muß aber für beide Seiten, die ordentliche Kündigung ausgeschlossen sein. Wenn die Kündigung nur für den Mieter gelten soll, ist dies eine unangemessene Benachteiligung. So wie Sie es schildern, gehts aber meiner Meinung nach gar nicht.
Gruß Fred

Hallo erstmal.
Also 1. der Vermieter kann nicht die Kaution für ein Auto benutzen auch wenn dieses für Sie ist. Die Kaution dient nur für eventuelle Schäden oder Mietrückstände. Man soll dellte auch nie die Kaution direkt an den Vermieter zahlen sondern ein Kautionssparbuch eröffen auf Ihren Namen und und diesen dem Vermieter bis zum Auszug aushändigen. So jetzt zu der anderen Sachen weder das Entgegenkommen und der Kauf des Autos berechtigt den Vermieter sie wie Unterworfene zu behandeln REchte bleiben Rechten Sie haben sich ja nicht für das Auto verkauft.
Zu dem Mietvertrag ist schwierig da es eine Sondervereinbarung ist meines Erachtens nach ist dieser (Zeitmietvertrag) für 5 Jahre mehr eine Vertragsklausen wegen dem Kauf des Auto’s und hat nichts mit der eigentlichen Mietsache zutun. An meiner Stelle würde ich zum Mieterschutzbund gehen das denen so erzählen wie es wahr und ich bin mir sicher Sie kommen da raus. Weil Ihr Vermieter Sie auf deutsch nur erpresst und das ist strafbar.

Guten Tag,leider kann ich euch bei eurem problem nicht helfen.ich glaube das solltet ihr einen anwalt einschalten und auf der sicheren seite des kampfes zu stehen. viel erfolg

wir hatten dieses jahr sehr viel pech :frowning:
auto kaput und unser vermieter hat uns geholfen und ein neues
besorgt haben wir von der kaution bez. dafür haben wir ihm
unterschreiben müssen das wir hier bis 2014 wohnen bleiben als
mietvertrag zusatz fanden wir erst echt toll haben uns sehr
gefreut hatte zwar nen mulmiges gefühl dabei aber waren in not
brauchte ja das auto !!!
dann ging es los er ist einfach an unsere garage bei gegangen
weil er nen tisch brauchte ! wir sauer und haben uns beschwert
er nur ich habe euch das auto besorgt da werd ich ja wohl mal
in die garage schauen dürfen !!
und dann kamen noch mehr dinge also er denkt seit dem das wir
jetzt seine leib eigenen sind !!!

was zuvolge hat das wir jetzt zum 1.3.10 gekündiigt haben !!

jetzt ist er rüber gekommen und meint er nimmt die kündigung
nicht an weil wir 5 jahre bleiben müssen und weil wir die
kaution nicht voll haben !!

ich weiss aber das es ein § 575 gibt wodurch diese glaube ich
nicht wirksam ist und er die kündigung annehmen muss oder
nicht ???

würden uns über hilfreiche antworten freuen können wir jetzt
zum 1.3.10 ausziehen ???
darf er die kündigung nicht annehmen ???

mfg huppsi