Mietvertrag - Nachtrag zum Mietvertrag Kaution

Hallo,
im Mietvertrag steht unter „§20/2 Kaution“: „…die Kaution samt Zinsen ist vom Vermieter nach 3 Monaten zurück zu zahlen…“
Es gab einen Nachtrag zum Mietvertrag in dem verschiedene §§ des alten Mietvertrages ersetzt werden. Aber der §20 „Kaution“ ist nicht aufgeführt. Es steht aber im Nachtrag der Satz: „Eine Verrechnung der Kaution erfolgt zwischen dem alten und neuen Mieter intern.“

Ich habe da eine dumme Frage: Nachdem im Nachtrag zum Mietvertrag §§ explizit ersetzt werden, aber nicht der §20 „Kaution“, gilt der §20 noch oder wird dieser automatisch durch den Satz im Nachtrag: „Eine Verrechnung der Kaution erfolgt zwischen dem alten und neuen Mieter intern.“ ersetzt?

Also ich halte das für ein abenteuerliches Konstrukt, und würde auf der alten Regelung bestehen. Alleine die angefallenen Zinsen können ja gar nicht zwischen Vor- und Nachmieter verrechnet werden! Darum will sich der Vermieter wohl drücken!?
Theoretisch könnte man das vielleicht so vereinbaren, wenn alle Beteiligten zustimmen, aber als einseitiger Nachtrag zum Mietvertrag ist das sicher nicht haltbar.

Hallo, vielen Dank für die rasche Antwort. Ich werde das Argument „Zinsen“ verwenden, das ist sehr gut!
Nochmals herzlichen Dank

Hallo Jule11,

das sind ja überraschende Angelegenheiten, die wohl einen Anwalt benötigen und nicht in dieser Runde geklärt werden können.

Ich gehe davon aus, daß das Mietverhältnis beendet ist und Sie ausgezogen sind und die drei Monate evt. rum sind aber die Kaution nicht zurückkam.

Wenn ich das richtig verstehe, will es sich der Vermieter ganz einfach machen und sagt, die Kaution behalte ich und der neue Mieter soll den alten Mieter was die Kaution betrifft auszahlen.

Auch wenn der Nachtrag von Ihnen unterschrieben ist, kann ich mir nicht vorstellen, daß das rechtmäßig durch den Vermieter durchzuhalten ist.

Die Rechtsfrage lassen Sie bei Bedarf durch einen Anwalt prüfen.

Ich empfehle, auf die ursprüngliche Regelung abzustellen und den Vermieter schriftlich auf die Rückzahlungstermin hinzuweisen und die Auszahlung anzumahnen und sich weitere Schritte vorzubehalten.

Ich wünsche Gutes Gelingen

hallo Bürgerbeteiligung, vielen Dank für die Hilfe, ich setze mich gleich mit dem Vermieter in Verbindung und werde neu argumentieren.
Nochmals herzlichen Dank Jule11