Hallo,
im Mietvertrag steht unter „§20/2 Kaution“: „…die Kaution samt Zinsen ist vom Vermieter nach 3 Monaten zurück zu zahlen…“
Es gab einen Nachtrag zum Mietvertrag in dem verschiedene §§ des alten Mietvertrages ersetzt werden. Aber der §20 „Kaution“ ist nicht aufgeführt. Es steht aber im Nachtrag der Satz: „Eine Verrechnung der Kaution erfolgt zwischen dem alten und neuen Mieter intern.“
Ich habe da eine dumme Frage: Nachdem im Nachtrag zum Mietvertrag §§ explizit ersetzt werden, aber nicht der §20 „Kaution“, gilt der §20 noch oder wird dieser automatisch durch den Satz im Nachtrag: „Eine Verrechnung der Kaution erfolgt zwischen dem alten und neuen Mieter intern.“ ersetzt?