Mietvertrag Nebenkosten Fernwärme

Ich habe eine Frage zu unserem Mietvertrag. Im April diesen Jahres wurde in unserer Wohnung Fernwärme eingerichtet. Wir wurden weder vorher, noch nachher über die Kosten informiert. Auch gibt es keinen Vertrag, den wir mit irgendwem abgeschlossen haben. Wie ist hier der Sachverhalt? Wie lange kann der Vermieter rückwirkend Forderungen stellen?? Wir haben mehrmals mündlich darauf hingewiesen, dass wi gerne über die Kosten informiert werden möchten & wissen möchten, an wen wir denn nun Zahlen müssen!! Sollte man das ganze nochmal schriftlich Anfragen??
Vielen Dank

Hallo, kann leider nicht helfen

Hallo, guten Tag
Mit der Fernwärme Kann ich Ihnen Nichts Sagen. Es wird wohl auch nach Verbrauch abgerechnet.
Der Vermieter muss Ihnen Vorher Bescheid geben.
Mit freundlichen Grüßen a.g.

Auf die Veränderung der Energiequelle haben sie keinen einfluß, wenn in Ihrem Mietvrag die Beheizung Ihrer wohnung über eine Zentralheizung zugesichert wäre. Anders gestaltet sich die Sache, wenn Etagen-, Ofen- oder Elektroheizung vorher gegeben war. Dazu machen Sie leider keine Angaben!

Hallo,
wir hatten vorher die herkömmlich Gasversorgung, dieser Vertrag lief ganz normal über den regionalen Gasanbieter!!
Also je Wohnung eine eigene Heizung.
Jetzt haben wir einen eigenen Zähler für die Fernwärme, aber keinerlei Vertrag oder Info!!!
Sollte ich das lieber nochmal schriftlich anfordern???

Gruß Mel

Fernwärme ist eine andere Art,Wohnungen mit Wärme zu versorgen: (anstatt Öl oder Gasheizung).Fernwärme wird per Rohrleitung in ein Haus eingeführt und dann an einen Wärmetauscher im Kellerraum(Heizungsraum)übergeben.Damit werden dann die Heizkörper und auch evtl.die Warmwasserleitungen mit Wärme,versorgt.Abrechnungen der Heizung rechnet man gewönlich mit Wärmezähler am Heizkörper selbst,einmal jährlich,ab.Eigentlich ändert sich nichts für die MIeter,meistens wird es preiswerter.Warmwasser wird über sog.Warmwasserzähler,abgerechnet.Das übernehmen meistens extra Firmen.

Wenn vorher auch schon eine Zentralheizung eingebaut war und im Zuge einer Modernisierung / Sanierung der auf Fernwärme umgestellt wurde, so hat in der Regel der Vermieter den Vertrag mit dem Anbieter und verteilt die Kosten weiterhin nach HKVO (Heizkostenverordnung)
Es kann aber auch sein, dass er das komplette Geschäft, in die Hände des Anbieters legt. Am besten noch mal nachfragen. Schriftlich! Am besten unter Zuhilfenahme des örtlichen Mietervereins, o.ä…
Nachfordern kann er immer nur solange die letzte Abrechnung nicht älter als ein Jahr ist. Der Vermieter hat immer 12 Monate Zeit, um die Abrechnung der Vorperiode zuzustellen. Danach verwirkt er seine Ansprüche. (Mietrecht)
Gruß
Weschdl

Sofern Sie bislang mit dem Gaslieferaten für den Zähler Ihrer Gasetagenheizung einen eigenen Vertrag hatten, ähnlich wie beim Stromzähler, hätte man Sie informieren müssen! War dies nicht der Falll, ändert sich für Sie bis auf die Energiequelle, auf die Sie keinen Einfluß haben, nichts!