Hallo Wissende,
Nach Auszug aus einer Wohnung gab es leider Unstimmigkeiten mit dem Vermieter.
Mietvertrag solte regulär enden zu Ende November 2014, also hat der Vermieter (leider) nch Zeit mit der letzten Nebenkosten-Abrechnung bis Ende Dezember 2015.
Bei Durchsicht des Mietvertrages (Muster von Haus & Grund) wurde festgestellt, dass die monatlichen Nebenkostenvorauszahlungen i.h.v. 97Euro geschlüsselt zu 100% auf „Wartung und Reparatur von Heizung“ stehen.
Darf der Vermieter andere Kosten dann eigentlich überhaupt anrechnen?
(Steuern, Strom gemeinschaftsraum, Wasser, Müll, Hausflurreinigung etc. Pp.)
Oder darf der Vermieter dann tatsächlich nur Abrechnen, was im Mietvertrag geschlüsselt ist?
Besonders bei Heizungswartung dürfen soweit ich es gelesen habe ohnehin mntl. nur 75Euro pro Partei aus Wartungsverträgen umgelegt werden. Heißt das, die Differenz von 22Euro monatlich müssten vom Vermieter zurück gezahlt werden?
Vielen Dank im Vorraus für eure Antworten.