Mietvertrag Neubauerstbezug

Max und Moritz sind in einen Neubauerstbezug als Mieter eingezogen, Voraussetzung zum Mietvertrag war die Baubeschreibung, jetzt fehlen einige Gegebenheiten der Baubeschreibung! Der Vermieter/Eigentümer sagt, die Baubeschreibung wäre „kein“ Bestandteil des Mietvertrages,
Max und Moritz vertreten aber die Ansicht, dass das Zustandekommen des Mietvertrags auf der Baubeschreibung beruht und somit zugesicherte Leistungen nicht erbracht sind und daher eine Lösung gefunden werden muss, entweder Reduktion der Miete oder Nachbesserung der fehlenden Eigenschaften oder…!?

Bitte um Mithilfe; Danke sagen Max und Moritz

Wenn die Baubeschreibung Bestandteil des MV ist, dann ist der Vertrag auch zu erfüllen.
Wenn die Baubeschreibung nur entscheidungsrelevant war, ist sie für den Vermieter so lange nicht verbindlich, bis bewiesen werden kann, dass er davon wusste.

Max und Moritz haben aber mit Sicherheit nicht den Grundstein für ein dauerhaft gedeihliches Miteinander geschaffen.

vnA