Hallo djlupo,
dieser Fall ist m.E. wohl ziemlich schwierig zu bewerten.
Bei http://www.rechtslexikon-online.de/Auskunftsanspruch… habe ich auszugsweise folgendes gefunden:
"Der Auskunftsanspruch dient meist nur als Hilfsmittel zur Durchsetzung anderer Ansprüche, die aber der Kenntnis der begehrten Informationen bedürfen.
Ein Auskunftsanspruch besteht sowohl im Zivilrecht als auch im Verwaltungsrecht, wenn er sich konkret aus Vertrag oder Gesetz ergibt.
Daneben erkennt die Rechtsprechung aus dem Grundsatz von Treu und Glauben einen allgemeinen Auskunftsanspruch an, wenn innerhalb einer Sonderverbindung ein Beteiligter entschuldbar über Bestehen oder Umfang seines Rechts im Ungewissen ist und der andere die erforderliche Auskunft ohne Aufwand geben kann."
Hat denn der Erbe des Vermieters schon in den Unterlagen des Vermieters/Erblassers nach dem Mietvertrag gesucht? Vermutlich ja und dabei war er erfolglos. Ist das richtig?
Gab es in der Erbsache einen Nachlassverwalter, der die Unterlagen des Erblassers geordnet hat? Wurde der befragt?
Hat denn der Erbe des Vermieters schon mal mit dem Mieter gesprochen, sich als Erbe und damit neuer Vermieter (NVM) vorgestellt und um eine Kopie des Mietvertrages gebeten, da er keinen hat, damit er künftig in der Lage ist, nicht nur seine Rechte in Anspruch zu nehmen, sondern vor allem seinen Pflichten aus dem Vertrag nachkommen zu können? Vermutlich ja und dabei war er erfolglos. Ist das richtig?
Die Gemeinde ist jedenfalls meiner Meinung nach nicht zur Herausgabe verpflichtet. Ihr Verhältnis besteht nur zum M und deshalb muss sie NVM nichts sagen oder aushändigen, egal mit welcher, eventuell fadenscheinigen, Begründung.
Bleibt m.E. noch der oben zitierte allgemeine Auskunftsanspruch, der sinnvollerweise über einen Fachanwalt geltend gemacht werden sollte, falls man irrt. Jedenfalls scheint es mir i.d.S. entschuldbar zu sein, wenn der NVM keinen Vertrag hat, weil in den Unterlagen des Erblassers keiner zu finden ist. Und für M sollte es keinen großen Aufwand bedeuten, seinen Vertrag zu präsentieren. NVM sollte vielleicht anbieten, die Kosten für eine beglaubigte Kopie zu übernehmen.
Falls M selbst auch keinen mehr hat, kann er zur Gemeinde gehen und dort eine Kopie „seines“ Vertrages erbitten.
Ich hoffe, es hilft.
Schönen Sonntag noch und vG
RaBra