Mietvertrag nicht erfüllt

Wenn in einem Mietvertrag unter „Sonstige Bemerkungen“ festgehalten wurde, dass die noch nicht gelieferte Duschkabine bis spätestens zum Mietbeginn eingebaut wurde, dies aber nicht der Fall ist, kann man dann eine Mietminderung vom Vermieter verlangen? 

Dazu kommt noch, dass  der Vermieter noch einen Wohnungsschlüssel behalten hat, weil er nochmal in die Wohnung muss, um die Duschkabine (nach Mietbeginn) einzubauen.

In einem Forum hat  jemand geschrieben, dass eine Duschkabine nicht in einer Wohnung installiert sein MUSS. Wie verhält man sich aber, wenn im Mietvertrag versprochen wurde, dass bis zum Mietbeginn eine Duschkabine eingebaut wird und der Vermieter noch einen Schlüssel behalten hat, man selber dieses aber schon gerne hätte, weil man ja auch im seine Privatsphäre hat.

Zwar wäre Fehlen der zugesicherten Duschkabine ein Mangel, der aber die vertragsgemäße Gebrauchsüberlassung so unerheblich beeinträchtigt, dass eine Mietminderung ausgeschlossen wäre: Unerhebliche Minderung der Tauglichkeit, § 536 Abs. 1 Satz 3 BGB

http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__536.html

Als M kannst du selbstverständlich die Wohnungstür mit eigenem Zylinder ausstatten und bei Rückgabe wieder umtauschen und darfst darauf bestehen, dass die Arbeiten nur bei deiner Anwesenheit oder unter Aufsicht eines Bevollmächtigten nach Terminabsprache vorgenommen werden.

G imager

Das Thema Schlüssel lässt sich ganz prakmatisch für 4,95 € (oder mehr) mit einem neuen Zylinder aus dem Baumarkt regeln. Aber alten Zylinder aufheben und zum Mietende wieder einbauen.
Ich würde niemals eine Wohnung beziehen ohne einen neuen Zylinder einzubauen. Wer weiss, wer noch einen Nachschlüssel hat.

Dusche ist Vertragsbestandteil. Daher vom Vermieter geschuldet.
Klar kann man Mietminderung geltend machen. Wenn man nicht weiss wie Mietminderung funktioniert, sollte man das jemand überlassen, der das kann (Anwalt, Mieterverein)
Klar ist dann das Mieter-Vermieterverhältnis von Anfang an geklärt.

vnA

Zwar wäre Fehlen der zugesicherten Duschkabine ein Mangel, der
aber die vertragsgemäße Gebrauchsüberlassung so unerheblich
beeinträchtigt, dass eine Mietminderung ausgeschlossen wäre . . .

Huhu,

habe gerade eine ähnlichen Fall, dort wurde die Miete wegen der Duschkabine erfolgreich gemindert, stellte sich die Frage ob eine fehlende Kabine und damit die nicht Benutzbarkeit der Dusche wirklich noch unerheblich ist. Frag 10 Amtsrichter und du erhält 15 Meinungen dazu.

Wegen der Kabine eine Fristsetzung zum Einbau gegenüber den Vermieter erklären (4 Wochen sollten da langen) und das ganze mit Selbsvorwegnahmen garnieren klick mich

Richtigerweise sind AG-Urteile einzelfallbezogen , aber immer kostenträchtig und mit ungewissem Ausgang :smile:.

AFAIK kann man auch ohne Duschkabine oder -wand tatsächlich duschen und nur Spritzer vom Boden aufzuwischen wäre sicherlich ärgerlich, aber IMHO eben unerheblich.

Im Übrigen käme es bei Mitminderung ja darauf an, ob die Verzögerung des Einbaus hier dem Vermieter anzulasten wäre oder nicht vielmehr Lieferschwierigkeiten geschuldet ist :smile:

G imager