Wenn in einem Mietvertrag unter „Sonstige Bemerkungen“ festgehalten wurde, dass die noch nicht gelieferte Duschkabine bis spätestens zum Mietbeginn eingebaut wurde, dies aber nicht der Fall ist, kann man dann eine Mietminderung vom Vermieter verlangen?
Dazu kommt noch, dass der Vermieter noch einen Wohnungsschlüssel behalten hat, weil er nochmal in die Wohnung muss, um die Duschkabine (nach Mietbeginn) einzubauen.
In einem Forum hat jemand geschrieben, dass eine Duschkabine nicht in einer Wohnung installiert sein MUSS. Wie verhält man sich aber, wenn im Mietvertrag versprochen wurde, dass bis zum Mietbeginn eine Duschkabine eingebaut wird und der Vermieter noch einen Schlüssel behalten hat, man selber dieses aber schon gerne hätte, weil man ja auch im seine Privatsphäre hat.