Mietvertrag - Nichterfüllung durch neuen Mieter

Guten Tag,

es stellt sich folgendes Problem:
Vor 2 Wochen wurde mit einer Studentin ein Mietvertrag abgeschlossen. Beginn des Mietverhältnisses: 01.04.2012.
Jetzt teilt die junge Dame mit, dass sie das Mietverhältnis nicht antreten kann, weil sie eine erforderliche Prüfung nicht geschafft hat und somit den Studienplatz nicht belegen kann.
Ca. 10 weiteren Interessenten wurde abgesagt und auch das Inserat, das noch einige Zeit gelaufen wäre, wurde gelöscht.
Bei einer erneuten Mietersuche entsteht auch dadurch ein erhöhter Aufwand, weil die zu vermietende Wohnung ca. 100 km entfernt ist.

Welche Möglichkeiten (Schadenersatz) gibt es in so einem Fall?

Für Antworten schon im Voraus ganz herzlichen Dank.

Mit frdl. Gruß
Erich W.

wurde das mietverhältnis etwa aufgehoben oder warum fühlt man sich an den mietvertrag nicht mehr gebunden ?

wie gesagt, Prüfung nicht erfolgreich bestanden, dadurch kein Studienplatz. Somit wird am Ort auch keine Wohnung benötigt.
Zitat: „Ich brauche die Wohnung jetzt doch nicht“.

Gruß Erich W.

wie gesagt, Prüfung nicht erfolgreich bestanden, dadurch kein
Studienplatz. Somit wird am Ort auch keine Wohnung benötigt.
Zitat: „Ich brauche die Wohnung jetzt doch nicht“.

Dafür gibt es Kündigungen und Kündigungsfristen.

M.

Hallo Erich,

Welche Möglichkeiten (Schadenersatz) gibt es in so einem Fall?

Nach Möglichkeiten für einen „Schadenersatz“ braucht der Vermieter nicht zu suchen. Wenn die Studentin einen gültigen Mietvertrag abgeschlossen hat, dann ist sie an diesen Vertrag gebunden.

Zitat: „Ich brauche die Wohnung jetzt doch nicht“.

Das ist aber nicht das Problem vom Vermieter, sondern das Problem der Mieterin. Nur weil die Mieterin die Wohnung doch nicht braucht, wird ein gültiger Mietvertrag nicht plötzlich ungültig.

Die Mieterin kann natürlich den Mietvertrag unter Einhaltung der vereinbarten Kündigungsfrist kündigen, aber bis dahin sind die vereinbarten Mieten und Nebenkosten zu zahlen.

Sollte die Mieterin sich weigern den Vertrag einzuhalten, braucht der Vermieter keinen Schadenersatz zu fordern, sondern kann (notfalls mit Hilfe eines Rechtsanwalts) die Mieterin zur Zahlung der fälligen Miete auffordern.

Eine andere Reaktion vom Vermieter könnte für diesen sehr unangenehm werden. Mann stelle sich nur vor, der Vermieter würde nun einen neuen Mieter finden und mit diesem einen Mietvertrag abschließen. Plötzlich besinnt sich die Studentin darauf dass sie ja einen gültigen Mietvertrag hat und die Wohnung nun doch beziehen möchte.

In diesem Fall hätte die Studentin das Recht auf ihrer Seite, und der Vermieter müsste unter Umständen den neuen Mieter Schadenersatz leisten, wenn dieser nicht in die Wohnung einziehen kann für die auch er einen Mietvertrag abgeschlossen hat.

Das könnte für den Vermieter richtig teuer werden. Also sollte der Vermieter auf keinen Fall die Wohnung anderweitig vermieten, solange er nicht die Kündigung der Studentin in den Händen hält. Und dann erst nach Ablauf der Kündigungsfrist. Bis dahin ist die Studentin noch Mieterin der Wohnung, egal ob sie diese bewohnt oder leer stehen lässt.

Gruß
N.N

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Guten Tag,

die rechtlichen Möglichkeiten des Vermieters wurden unten bereits genannt.
Und ja, es gilt: pacta sunt servanda!

Aber in diesem Fall wird der Vermieter keine Freude daran haben, an dem Mietvertrag festzuhalten. Er wird seiner Miete hinterherlaufen oder -klagen müssen, was alles mit viel Zeit, Aufwand und Kosten verbunden ist.

Warum nicht kurz und schmerzlos den Mietvertrag sofort aufheben, die 10 abgesagten Interessenten der Reihe nach abtelefonieren, ob noch Bedarf besteht, und/oder das Inserat erneut schalten?

Der Zeitaufwand für eine erneute Mietersuche erscheint mir geringer als beim oben beschriebenen Klage-Szenario und der Vermieter schont seine Nerven.

Welche Möglichkeiten (Schadenersatz) gibt es in so einem Fall?

Bis jetzt ist doch noch gar kein Schaden entstanden, oder?

Gruß G

Es gibt auch die Möglichkeit der einvernehmlichen Vertragsauflösung. Man schreibt gemeinsam, dass der Vertrag aufgelöst ist und gut ist’s.
Das ganze gegen Einmalzahlung der verhinderten Mieterin. In diese Zahlung kann dann all das was als „Schaden“ entstanden ist oder entstehen kann, eingerechnet werden.

vnA

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besten Dank für die zahlreichen Antworten, die in der kurzen Zeit eingetroffen sind. Ich bin sicher, die helfen weiter.

Frdl. Grüße
Erich W.