Hallo,
einmal angenommen eine Person möchte unbedingt eine Wohnung haben und der Vermieter nur an Nichtraucher vermieten will und dies auch im Mietvertrag als Vertragsgegenstand aufnimmt.
Wenn diese Person jetzt doch ab und zu einmal in der Wohnung oder auf dem Balkon raucht, kann der Vermieter ihr dann kündigen?
Ich habe schon mit mehreren Personen darüber diskutiert und jeder war unterschiedlicher Meinung.
LG
PseudoPlacebo
Hallo!
Also was ich da an Rechtsprechung gefunden habe ist alles erstinstanzlich und uneinheitlich. Es gibt Urteile, die sagen, dass man auf die Frage des Vermieters, ob man raucht oder nicht, ruhig lügen dürfte. Andere Gerichte sagen, dass ein Rauchverbot unwirksam sei, andere sehen das anders. Allerdings habe ich diese info auch nur vom Mieterbund, also keine Ahnung, ob die verlässlich ist.
Gruß,
Frank.
Hallo Frank,
Deine Hinweise sind korrekt. Es gibt keine klare Regelung. Eine einzige Frage dürfte durchaus aber klar sein. Wenn der Vermieter erklärt, er wolle keine Raucher und ein Raucher erklärt, er sei Nichtraucher, hat er keinen Anspruch auf Schutz. Aus völlig anderer Sicht wird zu bewerten sein, wenn ein Nichtraucher eines Tages raucht.
Hier hat der Vermieter kaum rechtliche Möglichkeiten.
Im Übrigen - mal nebenbei - habe ich in der Praxis nicht nur schon erlebt, dass Rauchen untersagt wurde, sondern ein Vermieter auch eien Schwangerschaft verbieten wollte und nur an junge Paare vermietete, die schriftlich erklärt haben, dass ein Kinderwunsch in den nächsten fünf Jahren nicht besteht. Diese Vereinbarung konnten die Mieter ruhig unterschreiben, da sie ohnehin unwirksam war.
Grüsse Günter
Also was ich da an Rechtsprechung gefunden habe ist alles
erstinstanzlich und uneinheitlich. Es gibt Urteile, die sagen,
dass man auf die Frage des Vermieters, ob man raucht oder
nicht, ruhig lügen dürfte. Andere Gerichte sagen, dass ein
Rauchverbot unwirksam sei, andere sehen das anders. Allerdings
habe ich diese info auch nur vom Mieterbund, also keine
Ahnung, ob die verlässlich ist.
Gruß,
Frank.
Hallo!
Deine Hinweise sind korrekt. Es gibt keine klare Regelung.
Eine einzige Frage dürfte durchaus aber klar sein. Wenn der
Vermieter erklärt, er wolle keine Raucher und ein Raucher
erklärt, er sei Nichtraucher, hat er keinen Anspruch auf
Schutz.
Wenn wir uns dann Ausgangsposting nochmal ansehen. Also wenn ich mir vorstelle, dass ein Raucher ab und zu mal auf dem Balkon raucht, welches Schützenswertes Interesse kann denn der Vermieter da haben, das dagegen sprechen würde? In der Wohnung kann ich das ja noch verstehen, weil Wände, Tür- und Fenesterrahmen da sichtlich leiden. Aber auf dem Balkon, also an der frischen Luft? Was würde denn im Vertrag in einem solchen Fall wohl stehen? Das Rauchen ist in den gemieteten Räumen nicht gestattet? Dann würde ich spitzfindig anmerken, ein Raum hat vier Wände und ein Dach, also zählt das für den Balkon nicht. Welche Formulierungen sind da üblich?
Gruß,
Frank.
Hallo!
Deine Hinweise sind korrekt. Es gibt keine klare Regelung.
Eine einzige Frage dürfte durchaus aber klar sein. Wenn der
Vermieter erklärt, er wolle keine Raucher und ein Raucher
erklärt, er sei Nichtraucher, hat er keinen Anspruch auf
Schutz.
Wenn wir uns dann Ausgangsposting nochmal ansehen. Also wenn
ich mir vorstelle, dass ein Raucher ab und zu mal auf dem
Balkon raucht, welches Schützenswertes Interesse kann denn der
Vermieter da haben, das dagegen sprechen würde? In der Wohnung
kann ich das ja noch verstehen, weil Wände, Tür- und
Fenesterrahmen da sichtlich leiden. Aber auf dem Balkon, also
an der frischen Luft? Was würde denn im Vertrag in einem
solchen Fall wohl stehen? Das Rauchen ist in den gemieteten
Räumen nicht gestattet? Dann würde ich spitzfindig anmerken,
ein Raum hat vier Wände und ein Dach, also zählt das für den
Balkon nicht. Welche Formulierungen sind da üblich?
Hallo,
üblich ist, dass im Mietvertrag steht"Der Mieter ist Nichtraucher und erklärt, dass er in der Wohnung nicht rauchen wird". Aber wie von Dir schon festgestellt, die Rechtsprechung ist uneinheitlich. Es dürfte sich aber der Grundsatz auf Dauer durchsetzen, dass kein Rauchverbot erteilt werden kann, allerdings der Mieter bei Auszug renovieren müsste.
Sicher besteht überhaupt kein Anlass, wenn jemand auf dem Balkon steht und raucht, hier Probleme zu bereiten. Aber der Vermieter wird den Rauch selbst dann angeblich in seiner Wohnung spüren, wenn er im EG wohnt und sein Mieter in der 4. Etage.
Grüsse Günter
Sicher besteht überhaupt kein Anlass, wenn jemand auf dem
Balkon steht und raucht, hier Probleme zu bereiten. Aber der
Vermieter wird den Rauch selbst dann angeblich in seiner
Wohnung spüren, wenn er im EG wohnt
Hallo,
das wird dann ein Mietshaus sein, wo alle Bewohner nicht rauchen und auch nicht passiv rauchen wollen. Wenn der Mieter dann auf dem Balkon im 1. Stock raucht, werden es auch die Bewohner in den oberen Stockwerken bemerken. Wenn die anderen sich dann belästigt fühlen und im Mietvertrag ein Nichtraucherschutz für alle Hausbewohner garantiert ist, könnten sie dann eigentlich Minderungen geltend machen. Der Vermieter könnte dann den Raucher in Regress nehmen.
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Hallo,
sei mir nicht böse, aber wie denn ? Soll er die Luft einfangen, fesseln und dann vor Gericht vorlegen ?
Grüsse Günter
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sei mir nicht böse, aber wie denn ? Soll er die Luft
einfangen, fesseln und dann vor Gericht vorlegen ?
Das natürlich nicht, Günter,
oft reichen vor Gericht auch mehrere Zeugenaussagen und eidesstattliche Erklärungen.
FJ HP
Was in Polen nicht so alles möglich ist 
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Was in Polen nicht so alles möglich ist 
Hi Ivo,
dort werden die Raucher sogar fotografiert.