In meiner jetzigen Wohnung wurde der Mietvertrag nur von meinem Exmann vor der Ehe unterschrieben, nach der Scheidung ist er ausgezogen und ich habe weiterhin dort gewohnt(Info nur tel.an Vermieter daß mein Mann ausgezogen ist), welche Ansprüche hat mein Vermieter, wenn ich jetzt kündige (Reparaturen, Wandanstrich etc.)??
Solche, die im einstigen Vertrag verankert sind, jedoch kann es sein, dass deine schönheitsreparaturklausel rechtsunwirksam geworden ist. Das musst du noch checken!
Hi an dich alle aber du kannst diese zum teil dann wieder von deinem ex holen was in aller Regel schwer ist. mfg Peter