Mietvertrag Obergrenze für Bagatellschöden

Wenn der Mietvertrag für Bagatellschäden die Obergrenze im Einzelfall auf 120E festgelegt hat, ist dann die gesamte Klausel unwirksam weil dieser Betrag zu hoch ist?? gibt es ein feststehendes Gesetz wo die Obergrenze festgelegt ist- ich finde nur so etwaAngaben 75-100E…
muss ich im Falle einer Unwirksamkeit wirklich jeden Kleinkram bezahlen und darf der Mieter mir hierfür einfach Rechnungen schicken oder Kosten von der Miete abziehen? danke auch für Teilantworten!!

Sorry, kann noch nicht mal teilweise helfen, bin selbst nur Laie. Ich weiß nicht, ob es eine festgelegte Obergrenze für Bagatellschäden gibt. In diesem Fall würde ich mal beim Mieterschutzbund nachfragen.

Viel Erfolg

Es sind 105,00 Euro pro Jahr für Bagatellschäden erlaubt, aber nicht mehr als 5 % der Jahresmiete.

Herta Bassauer

hallo sunset77,

schau mal den angehangenen lnik an, vielleicht hilft das weiter: http://www.123recht.net/Wo-liegt-die-Grenze-fuer-ein…

gruß schnueffel

Ciao sunset,

zu der aktuellen Obergrenze und der Un-/Wirksamkeit der Klausel kann ich nix sagen. Bitte informier dich bei anderen Experten.

Was die Reperaturen im Allgemeinen angeht:
Sollten notwenige Reperaturen anstehen, dann kann der Mieter diese nicht ohne Rücksprache mit dem Vermieter beauftragen und die Kosten dafür auch nicht einfach von der Miete einbehalten oder in Rechnung stellen. Ganz im Gegenteil. Schäden an der Mietsache sind dem Vermieter anzuzeigen und von diesem abzustellen. Wie die Kosten dann verteilt werden steht auf einem anderen Blatt.

Sollten bei gravierenden Mängeln (Heizung, Schmimmel etc.), diese nicht nach einer angemessenen Frist nicht beseitigt werden, kann der Mieter teile der Miete einbehalten oder eine Mietminderung geltenmachen. Das ist jeweils im Einzelfall und mit Augenmaß zu bewerten.

Ich empfehle wie immer einen Komprimissweg, der beiden Seiten gerecht wird.

Viel Erfolg
gmar

Hallo,
sorry, aber mit so etwas kenne ich mich leider überhaupt nicht aus.