Mietvertrag oder lebenslanges Wohnrecht?

Wenn ein Hausgekauft wird, in welchem noch Menschen leben und diese sollen auch wohnen bleiben,aber diese Personen wollen eine Absicherung, damit sie nicht nach kurzer Zeit rausgeschmissen werden…es sollen aber auch keine Nachteile entsehen, wenn sie irgendwann mal nicht mehr leben…was ist besser? eingetragenes Wohnrecht oder Mietvertrag oder gibt es noch eine andere möglichkeit…die beiden zahlen keine Miete( nur nebenkosten)

vielen dank für die Antworten…

besser? eingetragenes Wohnrecht oder Mietvertrag oder gibt es noch eine andere möglichkeit…die beiden zahlen keine Miete(nur nebenkosten)

Ein Mietvertrag löst das Problem nicht, denn der ist einseitig kündbar. Den Rest würde ich mit einem Anwalt besprechen, damit alle Interessen berücksichtigt werden können.

Hallo,

Ein lebenslängliches Wohnrecht mit der Ausgestaltung das die Ausübung Dritten nicht überlassen werden kann und dies auch dinglich erlischt wenn der Berechtigte es dauerhaft nicht mehr ausüber kann oder länger als eine bestimmte Zeitspanne z.B.(6 Monate) es nicht mehr ausübt; Löschbar bei Todesnachweis (Vorlöschungsklausel gemäß § 23 GBO) ist m.E hier das passende.

Vorlöschugsklausel natürlich nur bei dinglichem Wohnrecht (Grundbucheintrag)

ml.