Mietvertrag ohne Kündigungsdatum kündigen?

Moin,

ich habe den Fehler gemacht und auf meine Kündigung nicht das Datum geschrieben, ab dem die Kündigung erfolgen soll (3 Monate später - Kündigungsfrist): „hiermit kündige ich das am xxx abgeschlossene Mietverhältnis über xxx.“

Ist die Kündigung trotzdem (unter Einhaltung der Kündigungsfrist von 3 Monaten) wirksam?

Kündigung wurde vor dem 01.03. abgeschickt und soll zum 01.06. gültig sein.

Viele Grüße,
Kalli

Moin,
das hängt von Ihrer genauen Formulierung ab. Die Kündigung ist schriftlich erfolgt, damit müsste die Kündigungsabsicht eindeutig geäußert sein und greift in der Regel zum nächstmöglichen gesetzlich machbaren Termin.

Anderes Beispiel wäre, wenn sie ein zu frühes Kündigungsdatum nennen (z.B. 01.05.). Dann ist die Kündigung nicht unwirksam, sondern gilt eben erst zum 01.06. - analog ist der Sachverhalt zu bewerten, wenn kein Datum genannt ist.

Wenn Sie sicher gehen wollen, schreiben Sie ein zweites Mal und nehmen Bezug auf Schreiben 1. Die Frist verlängert sich nicht, sie erweitern quasi Schreiben 1 nur um das exakte Datum.

Viele Grüße
JB

Üblicherweiser muss eine Kündigung zum dritten Werktag des Monats ausgesprochen werden und gilt nach Verlauf der Kündigungsfrist als vollzogen.
Eine Kündigung bedarf normalerweise keiner Rechtsform, deswegen ist sie auch ohne Datum gültig.
Die Kündigungsfrist muss eingehalten werden, also nimmt auch jeder vernünftige Mensch an, dass eine Kündigung um den 1.03. ausgesprochen ab dem 1.6. gelten soll.

Sicherheitshalber sollte man das natürlich auch hineinschreiben usw.
Um sich sicher und gut zu fühlen, sollte der Mieter vielleicht einfach um eine Kündigungsbestätigung zum 1.6. bitten (das sollte man eh machen).

Ich weiss es nicht genau, aber ich würde sagen das die Kündigung zum 01.06 unwirksam ist.
Ich würde den Vermieter mal reden.
Viele Grüße

Hallo Griesgram,

in dem Fall ist das Datum des Schreibens, bzw. das des Poststempels massgebend. Die Kündigung ist also rechtswirksam.

LG Maria

Vielen Dank für die schnellen Antworten!

Das klingt ja ganz gut. Dann werde ich in einem weiteren Schreiben noch einmal Bezug zum ersten Schreiben nehmen und den 01.06. als Kündigungsdatum nennen.

Danke sehr :smile:

Hallo Kalli,

meiner Meinung nach ist immer dann, wenn man nichts anderes schreibt, die Kündigung zum nächsten Zeitpunkt gemeint. Wenn Sie also genau drei Monate Kündigungsfrist im Mietvertrag haben, liegen Sie richtig. Meistens steht aber so was wie, „Kündigungsfrist drei Monate zum Monatsschluss“ oder ähnlich. Dann ergibt sich natürlich ein anderes Datum

Viel Erfolg

Moin Kalli,

das mit dem fehlenden Bezugsdatum in der Kündigung kann in die Hose gehen, muss aber nicht. Wenn Sie mit dem Vermieter gut klarkommen, könnten Sie zu ihm hingehen und klären, zu wann Sie die Wohnung kündigen möchten. Aber wenn er die Kündigung nicht akzeptieren will, müssen Sie wohl nochmal kündigen, diesmal zu Ende Juni.

Andererseits - Sie haben nur das eine Mietverhältnis mit ihm abgeschlossen. Wenn Sie oben auf den Brief ein Datum geschrieben haben, könnte das ausreichen.

Mein Rat: Reden Sie mit dem Vermieter.

Gruß

Micha

Machen Sie einen irrtümlichen Formmangel geltend und schieben Sie das ordnugnsgemäße Ablaufdatum der Kündigung zum 30.6.2012 „der guten Ordnung halber“ noch schriftlich nach. Damit dürfe der Formmangel geheilt sein, wenn der Vermeiter dem nicht widerspricht.

Hallo

haben sie gar kein datum in der Kündigung erwähnt ?

dann wirds schwierig, denn der VM kann ja nicht ahnen was und welche Daten sie meinen.
schieben sie eine korregierte Version umgehend hinterher und hoffen auf Kulanz.

suchen sie bei google Kündigung Mietvertrag und lesen sie die genaue formulierung OHNE Formfehler.

Fehlerhafte Kündigungen bzw Kündigungen mit derart gravierenden Formfehlern können unwirksam sein.

Hallo,

aus meiner Sicht ist die Kündigung wirksam. Sie haben gekündigt und nun zählen die 3 Monate. Warten Sie die Kündigungsbestätigung des Vermieters ab. Er kann eigentlich nix anderes machen, als Ihnen den 31.05.2012 als Termin zu bestätigen und die Wohnungsübergabe bis zu diesem Tag zu vereinbaren.

MfG P. Kunze

Ich denke schon, daß die Kündigung gild. Ab dem nächsten ersten drei monate Kündigungsfrißt.Wenn es erst in 5 monaten gekündigt werden soll, dann wäre das Datum wichtig. Wenn in zwei monaten der Umzug geplant ist, wäre ungültig. Aber zum ersten des folgemonats mit einhaltung der drei monatigen frißt, das ist korreckt!Und logisch!
Moin,

ich habe den Fehler gemacht und auf meine Kündigung nicht das
Datum geschrieben, ab dem die Kündigung erfolgen soll (3
Monate später - Kündigungsfrist): „hiermit kündige ich das am
xxx abgeschlossene Mietverhältnis über xxx.“

Ist die Kündigung trotzdem (unter Einhaltung der
Kündigungsfrist von 3 Monaten) wirksam?

Kündigung wurde vor dem 01.03. abgeschickt und soll zum 01.06.
gültig sein.

Viele Grüße,
Kalli

Eine Antwort auf Deine Frage wäre ein Verstoß gegen das Rechtsberatungsgesetz.

vnA

Moin,

schon mal die Hausverwaltung angerufen und versucht zu klären, wie die die Sache sehen? Ggf. um schriftliche Bestätigung des Kündigungsdatums bitten.
Für den Streitfall kann ich leider keine Empfehlung abgeben, Laie…
Viel Glück!

Wenn die Kündigungsfrist so im Vertrag steht und mit Ihrem Schreiben eingehalten wird , ist das ok .

Hallo Kalli,

das ist wirklich Pech, kann aber bei einem vernünftigen Vermiter u. U. nicht schlimm sein.

Da du den Brief im Februar abgeschickt hast (Poststempel entscheidet) impliziert dies, dass bei gesetzlicher Kündigungsfrist am 31.05.2012 das Mietverhältnis enden soll.

Du hättest allerdings schreiben sollen:
Hiermit kündige ich die bei Ihnen am … angemietete Wohnung fristgerecht zum 31.05.2012.

Diesen Brief hättest du, um sicher zu gehen, mit einem Enwurfeinschreiben oder mit einem Einschreiben mit Rückschein schicken müssen. (Ein Einwurfeinschreiben ist allerdings preisgünstiger und reicht in solchen Fällen aus).

Gruß Knarf

Hallo Kalli,

wichtiger als das Datum der Erstellung, ist der konkrete Zeitpunkt zu dem die Kündigung wirksam werden soll. Ich würde einfach mal bei der Hausverwaltung anfragen ob es möglich wäre eine Kündigungsbestätigung zu erhalten.

Liebe Grüße
hubu

Wenn Sie etwas geschrieben haben wie „ich kündige zum nächstmöglichen Termin“ ist das kein Problem. Auch mit dem Vermerk „ich kündige“, und rechtzeitigem Eintreffen beim Vermieter, wird der Ihnen die Kündigung zum nächstmöglichen Termin bestätigen. Das genaue Datum kann der Vermieter auch selbst nachvollziehen, das ist ihm wohl zuzumuten.

Kündigung wird wirksam