Mietvertrag ohne Nebenkostenvereinbarung?

Hallo liebe Leute!

Man nehme an Person A unterzeichnet einen Mietvertrag bei dem es heissen würde: § 3 Miete:

Die Miete beträgt monatlich XXX,xx + XX,xx = XXX €. außerdem: Mit dieser Miete sind sämtliche Betriebskosten bezahlt sollte sich nicht aus Ziffer 2 etwas anderes ergeben.

Ziffer 2 würde die Vorauszahlung regeln - wäre aber nicht ausgefüllt - also gänzlich leer.

Hätte der Vermieter Yxz die Möglichkeit Nebenkosten einzutreiben in unglaublichen Höhen wie zb für 6 Monate 530 € zu verlangen?

Ich grübele schon die Ganze Nacht über diese Frage… Eigentlich würde der Satz und Ziffer 2 es erklären, aber mich irritiert bei dieser Antwort das die 2 Beträge in der Spalte Miete stehen würden eben: xxx.xx + xx,xx = xxx … Wobei daraus nicht ersichtlich wäre ob es es sich hier um eine Rechenhilfe :wink: - Eier Butter oder einer Nebenkostenpauschale handeln würde.
(Diese würde ja in der Theorie in Ziffer 2 aufgeführt werden)

Was meint Ihr?

Liebste Grüße!

grundsätzlich muss der vertrag die kosten aufführen, die der vermieter dann abrechnen kann. normalerweise wird dann mal grundsätzlich alles aufgeführt, was umlegbar ist, also z.b. kosten für die wartung von aufzügen - auch wenn keine aufzüge im haus sind. fehlt so eine liste, dann bleiben eigentlich nur noch die verbrauchsabhängigen größen übrig, meistens also heizung/warmwasser, manchmal noch strom, wasser, öl oder gas.

wenn allerdings eine pauschalformulierung im vertrag steht, ist die sahce eindeutig. dumm gelaufen für den vermieter.

Hallo,
lies mal zum Unterschied von