Mietvertrag Passus bez. Energieausweis, Teil 2?

1.)Ab wann ist es Pflicht für eine/n Vermieter/in, einen Energiepass zu haben für Gewerbliche Mieträume?

-Stimmt das, das es erst ab dem 01.07.2009 Pflicht ist?

2.) Wie ist es, wenn man vor dem neuen Gesetz einen Mietvertrag unterzeichnen möchte und mann dann schon vorher den Ernegieausweis sehen möchte, bevor mann den unterzeichnet, aber der/ die Vermieter/in
keinen hat und im Mietvertrag solch ein Passus bez. des Energieausweises enthalten ist wie bei Teil 1?

-Darf dann solch ein Passus eigentl. im Mietvertrag stehen?

3.)Falls nicht wie kann mann vorgehen und was kann da passieren für eine/n Mieter/in?

Auch kein Hi, (der geneigt Schreiber möge dazu die FRQs lesen)

1.)Ab wann ist es Pflicht für eine/n Vermieter/in, einen
Energiepass zu haben für Gewerbliche Mieträume?

-Stimmt das, das es erst ab dem 01.07.2009 Pflicht ist?

Wenns Dr. Google so mitteilt…
So habe ich es auch in Erinnerung.

2.) Wie ist es, wenn man vor dem neuen Gesetz einen
Mietvertrag unterzeichnen möchte und mann dann schon vorher
den Ernegieausweis sehen möchte, bevor mann den unterzeichnet,
aber der/ die Vermieter/in
keinen hat und im Mietvertrag solch ein Passus bez. des
Energieausweises enthalten ist wie bei Teil 1?

Wieso kann da etwas verlangt werden wofür noch keiner verpflichtet worden ist? Für Wohnraum ab 1.1.09 ab Gewerblichen etwas spä#ter, dass ist doch eindeutig. Einen nicht zutreffenden Passus kann gestrichen werden, oder er bleibt ohne (hoffentlich) Auswirkung.

-Darf dann solch ein Passus eigentl. im Mietvertrag stehen?

In unserem weitgehend freien Land gehört dies zur Geflogenheit von Vertragsfreiheit.
Wobei ich keinen Sinn darin sehe im Vertag eine Verordnung oder Gesetz zwingend aufzunehmen. Das Gesetz kann sich ändern, der Vertrag womöglich nicht.

3.)Falls nicht wie kann mann vorgehen und was kann da
passieren für eine/n Mieter/in?

s.o. (btw in meinen Texten wird die männliche Form auch für die weibliche gleichwertig verwendet, ist einfacher so und die Studizeit liegt zurück :wink: )

Was soll den Mieter schon passieren? Als Mieter hat er sowieso kein Einsehrecht mehr in den Energiepass, auch wenn er sich zwischendurch ändern sollte (zB durch mildere Winter, die im Verbrauchsausweis einfliessen könnten).

Welche Furcht treibt den geneigten Miet/Kaufinteressenten?

vlg MC