Mietvertrag Passus bez. Energieausweis?

Allgemeine Fragen zum Energiepass, wer-weiss-was?

1.)Muss der/ die Vermieter/in einen Energieausweis vorzeigen, wenn mann diesen sehen möchte, bevor es zu einem Mietvertrag kommt?

2.)Und wenn im Mietvertrag (sowohl für Gewerbliche Zwecke oder Private) ein Passus drin steht, das der Energieausweis nicht Bestandteil des Mietvertrages ist, soweit vom Vermieter/in ein Energiepass vorzulegen ist, muss mann dann selber einen Energieausweis erstellen lassen?

3.) Darf der/ die Vermieter/in, im Vertrag rein schreiben,
das der/ die Vermieter/in nicht zum Schadensersatz verpflichtet ist,
wenn die tatsächlichen Energieverbräuche des Mieters die im Energiepass ausgewiesenen Verbräuche übersteigen?

4.) Wenn ein Energiepass verlangt wird, und laut punkt 2, mann ja selber keinen bekommen hat vom Vermieter/in, muss dann sich die Vermieter/in darum kümmern oder der/ die Mieter/in?

5.) Inwiefern hat der / die Mieter/in was mit dem Energiepass zu tun?

6.) Kann es zu Strafen oder Kosten kommen, wenn ja, für wen und inwiefern?

Allgemeine Fragen zum Energiepass, wer-weiss-was?

Moin,

1.)Muss der/ die Vermieter/in einen Energieausweis vorzeigen,
wenn mann diesen sehen möchte, bevor es zu einem Mietvertrag
kommt?

Ja

2.)Und wenn im Mietvertrag (sowohl für Gewerbliche Zwecke oder
Private) ein Passus drin steht, das der Energieausweis nicht
Bestandteil des Mietvertrages ist, soweit vom Vermieter/in ein
Energiepass vorzulegen ist, muss mann dann selber einen
Energieausweis erstellen lassen?

Der Energieausweis ist sowieso nicht Bestandteil des Mietvertrages. Er soll als Entscheidungshilfe für den Mietinteressent VOR Unterzeichnung des Vertrages sein. Der Mieter muss keinen Energieausweis bekommen und schon gar keinen machen lassen.

3.) Darf der/ die Vermieter/in, im Vertrag rein schreiben,
das der/ die Vermieter/in nicht zum Schadensersatz
verpflichtet ist,
wenn die tatsächlichen Energieverbräuche des Mieters die im
Energiepass ausgewiesenen Verbräuche übersteigen?

Ja

4.) Wenn ein Energiepass verlangt wird, und laut punkt 2, mann
ja selber keinen bekommen hat vom Vermieter/in, muss dann sich
die Vermieter/in darum kümmern oder der/ die Mieter/in?

Nach Unterzeichnung des Mietvertrages muss kein Energieausweis mehr vorgelegt werden. Er muss grundsätzlich nicht ausgehändigt, sondern nur dem Mietinteressenten zur Einsicht vorgelegt werden.

5.) Inwiefern hat der / die Mieter/in was mit dem Energiepass
zu tun?

Es ist Entscheidungshilfe für ihn vor dem Vertragsabschluss.

6.) Kann es zu Strafen oder Kosten kommen, wenn ja, für wen
und inwiefern?

Ja, für den Vermieter, wenn er auf Verlangen des Mietinteressenten keinen vorlegen kann.

vnA

Hi,

6.) Kann es zu Strafen oder Kosten kommen, wenn ja, für wen
und inwiefern?

Ja, für den Vermieter, wenn er auf Verlangen des
Mietinteressenten keinen vorlegen kann.

Na, bestenfalls eine Ordnungwiedrigkeit, mit überschaubaren Betrag.
btw würde ich einen Interssenten, der dem VM oder Verkäufer mit der Staatsmacht kommt sowieso keinen Vertrag geben…

Also wie war das mit dem Walt und hineinschreien…?

vlg MC

Hi VNA

1.)Muss der/ die Vermieter/in einen Energieausweis vorzeigen,
wenn mann diesen sehen möchte, bevor es zu einem Mietvertrag
kommt?

Ja

…ich habe die Frage und Anwort doch richtig verstanden „muss“ und „ja“ - im Grunde koennte ein Vermieter doch auf die Frage auch antworten „nett Sie kennengelernt zu haben und tschuess“ - oder? Ich denke man sollte vielleicht auch ein wenig schauen wie begehrt ein Objekt ist.

Gruss LCS

Moin,
http://www.gesetze-im-internet.de/enev_2007/__16.html
in Absatz 4 steht:
„…, hat der Verkäufer dem potenziellen Käufer einen Energieausweis … zugänglich zu machen, spätestens unverzüglich, nachdem der potenzielle Käufer dies verlangt hat.“
In Satz 2 dieses Absatzes wird diese Anforderung auch für Miete und Leasing übernommen.
‚potentieller Mieter‘ ist nicht der Mietinteressent. Aber darüber werden die Gerichte zu entscheiden haben.

vnA