Hi.
Kann man einen Mietvertrag auch per PDF gültig abschließen (Wenn z.B. der Mieter ganz woanders auf der Welt wohnt als der Mieter und die Briefpost sehr lange dauern würde)?
Vorgehensweise wäre: Vermieter schickt per PDF den Mietvetrag (noch nicht unterschrieben). Mieter druckt aus, unterschreibt, scannt ein (>:stuck_out_tongue_winking_eye:DF) und schickt das Teil als PDF zurück.
Nun zeichnet der Vermieter gegen (Ausdruck, Unterschrift, Scan>:stuck_out_tongue_winking_eye:DF) und sendet dem Mieter die so von beiden unterschriebene PDF zurück.
Ist also auch ein solcher Mietvertrag rechtsgültig obwohl die Unterschriften ‚nur‘ gescannt sind?
Danke.
N°1