Mietvertrag rechtens? Viele Klauseln! Kein Tier, Nichtraucher, keine Kinder

Hallo.
Wer kann mir sagen, ob dieser Mietvertrag (in einem 2Fam.Haus) rechtens ist.
Es steht u.a. drinnen:
-Keine Haustiere erlaubt
-Rauchen nur auf dem Balkon erlaubt
-max. 2 Personen (also wir beide)
-keine Kinder
-Vermieter hat das Recht die Wohnung alle 3 Monate -nach Absprache- zu besichtigen

Da die Wohnung echt schön und bezahlbar ist, möchten wir diese schon nehmen.
Doch darf der Vermieter diese Punkte überhaupt reinschreiben???
Ist schon viel. Oder???

Danke

Hallo!

ist das das 2-Fam- Haus für das Du seit geraumer Zeit ständig Anfragen im Bereich Technik stellst.
Komisch, alle Fragen besagen, Du hast gekauft. Willst dies und das umbauen, Heizung umstellen auf Flüssiggas, Solarthermie, Rolläden usw.

Und jetzt wäre man doch Mieter, noch dazu mit seltsamem Mietvertrag ?

Bei Dir weiß man wirklich nicht, was man davon halten soll !

es wundert sich
duck313

Duck, das ist ne andere Baustelle! Ich frage für mehrere Personen hier! Hat nix mit den Hausfragen zu tun.

Hallo,

Es steht u.a. drinnen:
-Keine Haustiere erlaubt

ja das ist eine erlaubte Klausel…

-Rauchen nur auf dem Balkon erlaubt

Nein,die Nutzung der Wohnung wird ja an den Mieter übergeben…wobei man allerdings,das jüngst ergangene
Raucher-Urteil
des AG Düsseldorf im Kopf haben sollte…
(in meinem Augen eine Fehlentscheidung,die nicht auf Recht sondern auf „Mode“ gegründet ist,denn außer mit Rauchen kann die Wohnung ja auch noch mit anderen Sachen vorzeitig abgenutzt werden…Stichwort Hobbys).

-max. 2 Personen (also wir beide)

Als dauerhafte Belegung wird sowas sogar von Rechstvorschriften für die Wohnung abgedeckt,Stichwort Überbelegung

-keine Kinder

Nein,das kann er nicht vorschreiben

-Vermieter hat das Recht die Wohnung alle 3 Monate -nach Absprache- zu besichtigen

Ja das kann er…

Da die Wohnung echt schön und bezahlbar ist, möchten wir diese schon nehmen.
Doch darf der Vermieter diese Punkte überhaupt reinschreiben???
Ist schon viel. Oder???

Ob die Wohnung schön ist oder nicht…ihr solltet euch lieber fragen,ob ihr auf Dauer mit so einem
Kontroll-Freak
klar kommt…

Wenn der Vermieter mit im Haus wohnt, darf er auch kündigen ohne dass ihr gegen irgend etwas verstoßen habt. Da ist es doch nett, wenn er vorher seine Schmerzgrenzen aufzeigt [/sarkasmus]

vnA

Hallo,

-Keine Haustiere erlaubt

ja das ist eine erlaubte Klausel…

erlaubt, aber ungültig.

-Rauchen nur auf dem Balkon erlaubt

Nein,die Nutzung der Wohnung wird ja an den Mieter
übergeben…

Richtig.

wobei man allerdings,das jüngst ergangene
Raucher-Urteil
des AG Düsseldorf im Kopf haben sollte…
(in meinem Augen eine Fehlentscheidung,die nicht auf Recht
sondern auf „Mode“ gegründet ist,denn außer mit Rauchen kann
die Wohnung ja auch noch mit anderen Sachen vorzeitig
abgenutzt werden…Stichwort Hobbys).

Aber das hast Du völilig falsch verstanden.

-max. 2 Personen (also wir beide)

Als dauerhafte Belegung wird sowas sogar von
Rechstvorschriften für die Wohnung abgedeckt,Stichwort
Überbelegung

Du kennst die Wohnung?
Nein, natürlich kennst Du sie nicht. Und deshalb ist Deine Behauptung reine Spekulation.

-keine Kinder

Nein,das kann er nicht vorschreiben

Ach?
Du hast natürlich recht, aber wie verträgt sich das denn mit der Behauptung ‚nur 2 Personen‘ darf man vorschreiben? Ist Deine Logik kaputt?

-Vermieter hat das Recht die Wohnung alle 3 Monate -nach Absprache- zu besichtigen

Ja das kann er…

Das kann er, und das ist selbstverständlich auch ungültig, weil es den Mieter unangemessen benachteiligt.

Ob die Wohnung schön ist oder nicht…ihr solltet euch
lieber fragen,ob ihr auf Dauer mit so einem
Kontroll-Freak
klar kommt…

Und man sollte sich überlegen, ob man mit einem derartigen Nichtwissen wie Du sich in einem Expertenforum äußern sollte, wenn man sich nicht permanent blamieren will.

Du kannst jetzt natürlich anfangen, dummes Zeug zu reden, um vom Thema abzulenken. Wie in anderen Brettern grad wieder passiert. Das ändert aber nichts - Du hast Unrecht. Und ich werde den Unsinn nicht mal lesen.
Gruß
Rübe

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Und mal wieder Troll Frank Mueller

Es steht u.a. drinnen:
-Keine Haustiere erlaubt

ja das ist eine erlaubte Klausel…

meint Frank Mueller? Der Bundesgerichtshof sieht das anders: http://www.zeit.de/gesellschaft/2013-03/wohnung-haus…

Aber natürlich hat Frank Mueller, wie immer, recht.

Also: Sechs. Setzen.

…wobei man allerdings,das jüngst ergangene
Raucher-Urteil
des AG Düsseldorf im Kopf haben sollte…
(in meinem Augen eine Fehlentscheidung,die nicht auf Recht
sondern auf „Mode“ gegründet ist,denn außer mit Rauchen kann
die Wohnung ja auch noch mit anderen Sachen vorzeitig
abgenutzt werden…Stichwort Hobbys).

Dann lies und verstehe dieses doch sehr kontrovers diskutierte Urteil doch einfach mal. Versuche es auch zu verstehen. Hilfreich sind die diversen Berichte in den Medien hierzu. Wir wissen zwar, dass es Dir außerordentlich schwer fällt, von Deiner Meinung abweichende Ansichten auch nur halbwegs zur Kenntnis zu nehmen oder gar zu reflektieren, aber in dem Urteil ging es eben nicht um die Abnutzung der Wohnung sondern um die Belästigung der Nachbarn. Zum Glück geht es auch nicht um die Meinung des Frank Mueller, der ja dafür bekannt ist, seine Experten Antworten nicht Aufgrund der Rechtslage, sondern seinem kruden Bauchgefühl zu treffen.

Also: Sechs. Setzen.

-max. 2 Personen (also wir beide)

Als dauerhafte Belegung wird sowas sogar von
Rechstvorschriften für die Wohnung abgedeckt,Stichwort
Überbelegung

Ach… Und Du weißt natürlich Aufgrund Deiner übermenschlichen Fähigkeiten, dass diese Wohnung bei mehr als 2 Personen als überbelegt gilt.

Also: Sechs. Setzen.

-keine Kinder

Nein,das kann er nicht vorschreiben

Ähm. Eben redest Du noch von Überbelegung, nun plötzlich widerspricht Du Deiner eigenen Aussage einfach mal pauschal.

Also: Sechs. Setzen.

-Vermieter hat das Recht die Wohnung alle 3 Monate -nach Absprache- zu besichtigen

Ja das kann er…

Quellen? Ach was frage ich noch danach. Typische Frank Mueller Behauptung ohne jegliche Substanz und natürlich falsch.

Also: Sechs. Setzen.

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Hallo,

du solltest vielleicht einmal eine heutige Schule besuchen…*g*…

Lehrer,die am laufenden Meter 6er verteilen finden sich je nach Stadt entweder vor Gericht oder im Krankenhaus wieder…*grinz*…

Und zum Mietrecht solltest du einmal die Seiten des deutschen Mieterbundes besuchen…

Hallo,

das:

Du kannst jetzt natürlich anfangen, dummes Zeug zu reden, um vom Thema abzulenken.
Wie in anderen Brettern grad wieder passiert. Das ändert aber nichts - Du hast Unrecht. :Und ich werde den Unsinn nicht mal lesen.

machts du doch sowieso…loool

Und „Experte“…da frage ich mich ja nur,warum diese ganzen Experten hier sich immer wieder neu anmelden müssen…um sich dann doch innerhalb von Tagen zu verraten…*g*

Tatsächlich kann der Vermieter mit euch deartige Vereinbarungen verhandeln und wirksam treffen, an die ihr euch auch zu halten hättet, wenn sie in einem frei formulierten Mievertrag oder als Anlage (auch im Übergabeprotokoll) bestimmt wären.

In einem vorgegebenem Fommularmietvertrag wären sie hingegen allesamt unwirksam und getrost zu ignorieren :smile:

„Keine Haustiere erlaubt“ regelt als Generalverbot auch eine grds.erlaubte Kleintierhaltung (Kanarienvogel, Hamster,…) und selbst Hunde- oder Katzenhaltunng darf nur vorbehaltlich einer Zustimmung, die nur bei konkretem Grund (Tierhaarallergie, Urin im Trepenhaus, …) verweigert werden darf, geregelt werden.

„Rauchen nur auf dem Balkon erlaubt“ ist unzulässig, da das Rauchen im Mietgegenstand, also in der Wohnung, zum bestimmungsgemäßen Genrauch der Mietsache gehört. Ein Rauchverbot vielmehr nur bei Beeinträchtigung der Mietergemeinschaft oder Bausubstanzschädigung, die nicht durch Renovierung zu beseitigen wäre, wirksam auszusprechen.

„Max. 2 Personen (also wir beide) und Keine Kinder“ beschneidet rechtsunwirksam eure Familienplanung oder das Recht, Angehörige oder Untermieter aufzunehmen, solange damit kein Überbelegung einträte oder in der Person des Zuziehenden konkrete Gründe lägen, dies zu verweigern.

„Vermieter hat das Recht die Wohnung alle 3 Monate -nach Absprache- zu besichtigen“ kann er nicht einfordern. Tatsächlich sind routinemäßige, regelmäßige Kontrollen unzulässig uind das Besichtigungsrecht n. § 809 BGB steht ihm nur bei Interesse, etwa nach Mietmängelbeseitigungsaufforderung, Besichtigung durch Miet- oder Kaufinteressenten oder begründetem Verdacht (Schimmelschäden durch Trocknen feuchter Wäsche, Renovierungsbedürftigkeit eurer Raucherwohnung, …) zu.

G imager