Mietvertrag, Rechtsfrage

Mal angenommen, zwei Leute schließen einen Mietvertrag für ein Gewerbeobjekt ab, der am 01.03. beginnen soll. Aus verschiedenen Gründen verzögert sich der Mietbeginn um einen Monat auf den 01.04. und man einigt sich mündlich. Der Vermieter ändert kurzerhand das Datum auf seinem Mietvertrag. Der Vermieter streicht auch einzelne Pasagen in seinem Mietvertrag. Ist es nicht so, dass wenn nun 2 unterschiedliche Mietverträge vorhanden sind, das Mitverhältnis angefochtet werden kann, das Mitverhältnis ungültig ist?
Danke schon mal für Eure Antworten

Der
Vermieter ändert kurzerhand das Datum auf seinem Mietvertrag.
Der Vermieter streicht auch einzelne Pasagen in seinem
Mietvertrag. Ist es nicht so, dass wenn nun 2 unterschiedliche
Mietverträge vorhanden sind, das Mitverhältnis angefochtet
werden kann, das Mitverhältnis ungültig ist?
Danke schon mal für Eure Antworten

Hmm, wenn nur der Vermieter auf seinem Exemplar etwas streicht und verändert, würde ich da eher etwas in Richtung Urkundenfälschung vermuten.

Seltsam, dass nur ein Vertrag geändert wurde und man die müdlich vereinbarte Einigung nachträglich nicht festgehalten und nochmals unterschrieben hat.

In so einem Fall kann ich für die Zukunft nur empfehlen, entweder einen komplett neuen Vertrag zu schließen und den bisherigen geimensam vorsorglich für ungültig zu erklären, oder eben eine von beiden unterzeichnete Ergänzung zum Vertrag vom xx.xx.xx anzufertigen und dem alten Vertrag beizufügen.

Dann müsste man nach meiner Einschätzung eigentlich auf der sicheren Seite sein.

Hallo,

Zunächst ein mal ist das nicht mehr als ein gekritzel auf einem bedruckten Blatt Papier.
Solange die andere Seite keiner Änderung zugestimmt hat (zumindest was das Steichen von Passagen betrifft über das Datum herrscht ja Einigkeit) hat dies keinerlei Wirkung auf den bestehenden Vertrag.

Gruss HighQ