Mietvertrag/Rechtsschutz

Hallo, ich habe ein Problem mit meiner Rechtsschutzversicherung. Meine Frau und ich wollen Ende Februar 2013 ausziehen.

Die Hausverwaltung hat uns mit Schreiben vom Oktober 2012 mitgeteilt, dass wir für die Renovierungsarbeiten verantwortlich sind. Wir sind jedoch der Meinung, dass aufgrund von Klauseln im Mietvertrag keine Renovierungspflicht für uns besteht.

Meine Rechtsschutzversicherung sagt nun, dass der Rechtsschutzfall der im Jahr 2002 unterzeichnete Mietvertrag sei und die im Jahr 2011 abgeschlossene Rechtsschutzversicherung diesen Mietvertrag nicht abdeckt.

Wir seien gegen den Mietvertrag also nicht rechtsschutzversichert.

Stimmt diese Auslegung? Ich meine: Das hieße ja, dass man sich rückwirkend nie gegen ein bestehendes Mietverhältnis rechtsschutzversichern könne.

Was meint Ihr? Für Hinweise oder Links oder eben auch kompetente Meinungen wäre ich sehr dankbar.

Grüße
Oliver

Hier ein Link dazu
http://www.wer-weiss-was.de/app/article/write?Themen…

in übrigen sind bei einigen Rechtsschutzversicherungen Arbeit und Mietrecht oft ausgeschlossen.

faq:1129 (owt)