Herr Mustermann ist Mieter einer Wohnung. Im Mietvertrag und Hausordung gibt es KEINE Regelung oder Verpflichtung zum Winterdienst.
Lediglich in der Hausordnung heißt es: Die Erhaltung des Hauseigentums verpflichtet die Mieter unter anderem zu folgendem:
Haus und Grundstück sind in einem sauberen und reinen Zustand zu erhalten. Nach einem vom Vermieter aufgestelltem Plan müssen sie Mieter abwechselnd Flure, Treppen, Fenster … Zugangswege außerhalb des Hauses, Hof … reinigen.
Herr Mustermann fragt sich nun, ob reinigen auch Winterdienst bedeutet? Einen Plan hat er übrigens von seinem Vermieter noch nie erhalten.
Unklarheiten gehen immer zu Lasten des Vermieters.
Unter „Reinigen“ versteht man das Entfernen von Verschmutzungen,also im Treppenhaus die mit den Schuhen hereingetragenen Verunreinigungen.
Oder bei den Zuwegungen das Fegen von Laub und Schmutz.
Aber Winterdienst wie Streuen und Räumen ist etwas anderes !
Das ist keine Verschmutzung !
Regenwasser auf der Zuwegung ist keine Verschmutzung,aber wenn es gefroren wäre dann ja ?
Keine Regelung zum Winterdienst heisst,es wäre Vermietersache.
Allerdings kann er die Kosten umlegen.
nein,denn der Winterdienst kann nur im
-Mietvertrag oder der
-Hausordnung zum Mietvertrag
verbindlich geregelt werden zwischen VM und M.
Schließlich bedeutet der Winterdienst ja auch eine besondere
Verpflichtung für den Mieter,da er in dem jeweiligem Zeitraum ja verantwortlich für den Gefahrlosen Zustand der Gehwege am Haus ist.
Für Berufstätige bedeutet dieses ja zum B., das sie sich um eine
Vertretung bemühen müssen während dieser Zeit.
Unklarheiten gehen immer zu Lasten des Vermieters.
Unter „Reinigen“ versteht man das Entfernen von
Verschmutzungen,also im Treppenhaus die mit den Schuhen
hereingetragenen Verunreinigungen.
Oder bei den Zuwegungen das Fegen von Laub und Schmutz.
Aber Winterdienst wie Streuen und Räumen ist etwas anderes !
Hallo,
interessanter weiße sehen die Gerichte etwas anders, wenn es um Nebenkosten geht - unter den Begriff Straßenreinigung nach der 2 BKV ist auch der Winterdienst enthalten.