Ich werde demnächst umziehen. In meinem Mietvertrag steht, daß ich alle 5 Jahre renovieren hätte müßen. Das habe ich nicht getan. Jetzt habe ich hier gelesen http://www.rechtnachrichten.de/schoenheitsreparature… daß ich das gar nicht mehr muß. Stimmt das? Kann ich also einfach ausziehen?
Hallo!
Kann sein, kann nicht sein !
Es hängt an der genauen Formulierung im Vertrag, ob die Klausel etwa ungültig ist oder nicht.
Da kann ein Wort über „Gültig“ oder „Ungültig“ entscheiden.
Eine starre Klausel wäre ungültig " Die Mieträume sind alle 5 Jahre zu renovieren".
Stünde da aber eine Einschränkung,etwa " In der Regel ist eine Renovierung alle 5 Jahre erforderlich", dann wäre das sicherlich gültig.
Im ersten Fall kommt es nicht auf den Einzelfall und den tatsächlichen Erhaltungszustand an, im zweiten Fall schon, da kann es eben auch erst nach 6-7 Jahre nötig sein, je nach Raum und Abnutzung.
Oder auch mal früher.
MfG
duck313
ich glaube bei der Rückgabe der Wohnung geht es nicht so sehr darum, ob alle 5 Jahre renoviert werden muss, sondern in welchem Zustand die Wohnung (bei Auszug) an den Vermieter zurückzugeben ist. In der Regel enthalten Mietverträge hierzu genaue Regeln z.B. unter Rückgabe der Mietsache
- kommt es auf die gan genaue Formulierung an die wegen der Schönheitsreparaturen im Mietvertrag steht.
MfG ramses90
Ist vertraglich tatsächlich „alle 5 Jahre“, nicht"etwa, z. B., regelmässig, üblicherweise nach 5 Jahren" vereinbart?
Dieser feine Unterschied macht es nämlich aus, ob du selbst (Kaution!) eine Renovierung schuldest oder nicht
G imager