Mietvertrag Reparaturklausel

Guten Tag,

ich habe in meinem Mietvertrag eine der üblichen Reparaturklauseln. (laut Internetrecherche dürfte die auch gültig sein)
Ich habe nun 2 Reparaturen die notwendig sind.

  1. Tropfender Wasserhahn- Reparatur der Dichtung nicht mehr möglich da diese nicht mehr beschaffbar ist (20J. alt). es müsste also der ganze Hahn gewechselt werden.

  2. Wannenablauf defekt-Stopfen lässt sich nicht mehr rausdrücken (hebel abgebrochen (20J. alt)). Reparatur nicht möglich -Austausch des Wannenablaufes notwendig.

Laut Recherche muss ich sowieso nicht zahlen wenn der Einzelfall mehr wie 80,- € kostet und zweitens muss ich auch nicht zahlen wenn das Teil nicht repariert werden kann sondern ein Austausch des Teiles notwendig ist. Richtig ???

Das steht zwar so überall im www aber auf welches Gesetzbuch kann man sich berufen.
Mein Vermieter will mich an den Reparaturkosten mit je 80,-€ beteiligen , was ja ebenso nicht zulässig ist.

Ich möchte diesem gern ein paar Paragrafen presentieren, aber wo finde ich diese???

Schon mal im Voraus herzlichen Dank

mit freundl. Grüßen Jens

Hallo, sie sind richtig informiert, er kann sie nicht anteilig beteiligen. Anders sieht es aus, wenn die Reparaturen darauf zurückzuführen sind, das es sich um Gewaltschäden und nicht um die normale Abnutzung oder um Gewaltschäden handelt, dann können sie sehrwohl beteiligt oder auch kplt die Kosten unter Berücksichtigung des Zeitwertes tragen. Gerichtsurteile kenne ich auch nicht aus dem Kopf, schau doch z. B. hier: http://anwalt-im-netz.de/mietrecht/bagatellschaeden…

Hi jens
schau mal hier nach Link.:
http://www.immobilienscout24.de/de/umzug/ratgeber/re…

Vielleicht hilft es genau bei deinem Problem.
Gruß Peter