Hallo,
ich bin Hauptmieter einer WG-Wohnung. Ein Kandidat hat inzwischen am 01.02.2010 ein Untermietvertrag unterschrieben, zwei Monate Kaution hinterlegt und die Miete für Februar bereits bezahlt und bis zum 28.02.2010 wegen Zahlungsunfähigkeit sich selbst gekündigt.
Der Untermietvertrag gelten die drei Monate Kündigungsfrist.
Nun die Fragen:
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Darf man nach ein Monate einfach so Kündigen ohne die Kündigungsfrist einzuhalten?
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Darf ich von ihn die drei Monate Kündigungsfrist verlangen?
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Darf ich die Kaution der hinterlegt worden ist deswegen einbehalten?
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Welche Paragraf steht diese Problem dar, und wie kann ich mich von Vorwürfe schützen?
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An wen soll ich mich wenden, da ich kein Geld für Anwalt habe?
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Wie soll ich mich verhalten dieses Problem gegenüber?
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Ich danke in Voraus für eure Tipps. :=)
Hallo,
ich kann dir zu normalen Mietverträgen einiges sagen, aber mit Untermietverträgen kenne ich mich nicht aus.
Gruß Fred
Hallo,
ich bin Hauptmieter einer WG-Wohnung. Ein Kandidat hat
inzwischen am 01.02.2010 ein Untermietvertrag unterschrieben,
zwei Monate Kaution hinterlegt und die Miete für Februar
bereits bezahlt und bis zum 28.02.2010 wegen
Zahlungsunfähigkeit sich selbst gekündigt.
Der Untermietvertrag gelten die drei Monate Kündigungsfrist.
Nun die Fragen:
- Darf man nach ein Monate einfach so Kündigen ohne die
Kündigungsfrist einzuhalten?
Definitiv nein auch er muß die 3 Monate einhalten…
- Darf ich von ihn die drei Monate Kündigungsfrist verlangen?
Natürlich unbedingt!!!
- Darf ich die Kaution der hinterlegt worden ist deswegen
einbehalten?
Eigentlich nein, denn die Kaution ist nur für Schäden gedacht die während des Mietverhältnisses entstehen Sie dienen nicht als Puffer für nicht bezahlte Mieten… Jedoch sieht es in der Praxis eigentlich ganz anders aus. da werden die immer wenn jemand den Vertrag beendet zur Verrechnung herangezogen…
- Welche Paragraf steht diese Problem dar, und wie kann ich
mich von Vorwürfe schützen? Schau nach im BGB Kapitel ( Buch2 ) Schuldverhältnisse… jedoch ist die sache inzwischen sowas von kompliziert geworden vorallem mit Gerichtsentscheidungen die vor den oberen Instanzen getroffen wurde, das dies hier den rahmen sprengt…
- An wen soll ich mich wenden, da ich kein Geld für Anwalt
habe?
An den Mieterverein… solltest du die Sache jedoch gewinnen also im Recht befinden muß dein Untermieter ja sowieso die Kosten des Rechtsverfahrens tragen. Auch ein Mieterverien kostet Geld evetuell mußt du auch zum Haus und Grundstückseigentümer verrein gehen weil du ja Vermieter bist obwohl du selbst Mieter bist…
- Wie soll ich mich verhalten dieses Problem gegenüber?
Versuchen mit dem Kontrahenden die Sache in Ruhe zu lösen das ist für alle beteiligten die günstigste Sache… Wenn du dabei eine Lösung mit Ihm gefunden hast aufschreiben und von Ihm unterschreiben lassen…
- Ich danke in Voraus für eure Tipps. :=)
Gruß Peter