Hallo,wir haben heute unseren Mietvertrag unterschrieben!
Mietbeging wäre der 01.04.2012
Leider haben wir uns doch entschlossen doch nicht dort ein zu ziehen!
Besteht ein rückstritt recht…da das Mietverhältnis ja erst zum 01.04.12 begingt!?Was kann ich.tun?Dankeschön im voraus für jede antwort!;-D
wenn im MV ordentliche kündigung vor mietbeginn nicht ausgeschlossen ist und der MV auch sonstige dauervreeinbarungen nicht enthält, kannst du bis 4.1.12 zum 31.3.12 ganz normal mit ordentlicher kündigungsfrist den MV beenden.
Hallo, ein Rücktrittsrecht gibt es nicht. Sie sollten also sofort zum nächstmöglichen Termin kündigen. Sollte der Vermieter einen neuen Mieter finden, kann durch ein Aufhebungsvertrag, das Mietverhältnis beendet werden. Ansonsten müssen sie sich mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten, beginnend mit dem im Mietvertrag vereinbarten Mietbeginn, anfreunden. Sie müssen dann die Kaution und für drei Monate Miete inkl. Nebenkosten zahlen. MfG
Hi sofort kündigen und versuchen sich mit dem Vermieter aus eurem Blickwinkel heraus verträglichfür euch zu einigen, denn dein Vermeiter hat nachdem du den Mietvertrag unterschreiben hast alle Rechte. Den Verträe müssen gehalten werden, wenn er sich nicht kullant anstellt. Das bedeutet das du den Mietvertrag ansonsten antreten musst und eben mindestens 3 Monate darin „wohnen“ bzw. zahlen musst. So hat er die Möglichkeit eventuell jemanden zu finden der schneller einzieht wie ihr und somit wäre kein Schaden entstanden. Dann müsstet ihr auch nichts zahlen.
Gruß Peter
Hallo!Vielen lieben Dank für die antwort!
Wünsche schöne Feiertage und einen Guten Rutsch ins Neue Jahr!
Lg
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Lg
Hallo!Vielen lieben Dank für die antwort!
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Lg.