Hallo,
folgender hypotethischen Fall:
Herr M möchte eine Wohnung mieten. Über den Makler K findet er eine Wohnung.
Er schaut sich mit dem Makler zusammen die Wohnung an, die noch bewohnt ist.
Auf Nachfrage von Herr M kann der Makler K nicht antworten, ob der Kühlschrank
zur Wohnung gehört oder dem jetzigen Mieter. Herr M entscheidet sich dazu
die Wohnung zu mieten.
Herrn M werden zwei Mietverträge, unterschrieben vom Vermieter, mit diversen
Angaben zur Wohnung, sowie Rechte & Pflichten zugeschickt. Er wird gebeten
die Verträge unterschrieben so schnell wie möghlich zurück zu schicken, da
der Übergabetermin für die Wohnung recht knapp ist.
Herr M bemerkt dass im Mietvertrag noch nicht drinne steht, welche Schlüssel
er bekommen wird. Der jetzige Mieter ist schließlich noch im Besitz der
Schlüssel. Trotzdem unterschreibt Herr M. den Vertrag und schickt diesen
zurück an den Makler K.
Zügig erhält Herr M. eine Mail mit den Kontodaten des Maklers mit der Bitte
die vereinbarte Courtage innerhalb von 14 Tagen zu zahlen. Desweiteren erhält
er die Information die erste Miete in Bar zu dem Übergabetermin mit zu bringen.
Weitere Mieten wie vereinbart und im vertrag festgehalten.
Nun gibt es ein Ereignis im Leben von Herrn M. welches ihn dazu zwingt die
Wohnung nicht an zu mieten und das einen Tag vor dem Übergabetermin.
Wie sieht es rechtlich für Herrn M aus? Muß er die Wohnung mieten, weil er den
vertrag unterschrieben hat? Oder ist es eine Art schwebender Vertrag (weiß
nicht, ob man es so nennt), weil der Vertrag noch nicht vollständig war und
er kann davon zurück treten.
Würde mich auf eine schnelle Antwort auf diese verzwickte Situation freuen
Gruß
Elmar