Mietvertrag, Schufa, Mindestverdienst

Angenommen, frau K und Herr L wollen eine Wohnung bei einer GmbH mieten, die Gesamtkosten belaufen sich hierfür auf 900 euro. das sind insgesamt 200 euro mehr, als frau K derzeit noch allein für ihre wohnung zahlt.
Die beiden wollen heiraten und danach umziehen. sie wollen aber Gütertrennung vereinbaren, da Herr L Schulden hat (ca. 30000 euro), um weitere Probleme zu vermeiden, möchte nur Frau K als Mieterin im Vertrag stehen, sie gibt bei der Selbstauskunft ein Einkommen von 2000- 3000 Euro abzüglich ca. 500 euro für KV und andere Versicherungen an, ausserdem den Unterhalt und das KG für das Kind aus erster Ehe, im Moment noch 350 euro zusammen. Da Frau K freiberuflich tätig ist, kann sie keine ganz genaue Auskunft über das Einkommen angeben, der Durchschnitt des jahres 06 belief sich auf 2300 euro, wobei sie in den ersten drei monaten nur ca. die Hälfte der Kunden bzw. des Umsatzes hatte. die Tendenz ist eher steigend, da in absehbarer Zeit auch Neukunden dazukommen werden.
Sie hat von 06 noch keine Steuererklärung, da sie sich erst ende 05 selbstständig gemacht hat.
Der Vermieter, ein Vertreter der GmbH sagte, dass der Vorstand ein Mindestnettoeinkommen von 2000 Euro gefordert würde, ansonsten wäre die finanzielle Lage nicht gesichert. Sprich, ihr Bald-Ehemann müsste ebenfalls mit in den Mietvertrag aufgenommen werden, um sein Einkommen in Höhe von ca. 1000 Euro miteinzubeziehen.
Haken: es soll von beiden eine Schufaauskunft eingeholt werden (eigenauskunft) um die finanzielle Situation abzuschätzen.
Da Herr L vor kurzem eine eidesstattliche Erklärung abgeben musste, sehen sich die beiden jetzt natürlich mit Problemen konfrontiert.
Was kkann man den beiden raten?

  1. Soll Frau K besser ihr durchschnittliches Einkommen des letzten Jahres abzüglich KV angeben?
  2. Muss von Herrn L tatsächlich eine Schufaauskunft besorgt werden? Wenn er nur als Mitmieter aufgeführt werden soll, der ca. 500 Euro zum Einkommen beiträgt, was nützt dann die Auskunft???
  3. ist es wirklich notwendig, bei einer Gesamtmiete von 900 euro ein nettoeinkommen von 2000 Euro vorauszusetzen??? Die 500 Euro wurden sehr grosszügig angesetzt, die KV beträgt 300, die restlichen Versicherungen knapp hundert Euro.

Hi

Naja man muß es sorum sehen:

2000 Euro Gehalt:

-900 Euro Miete
-Telefon
-Auto
-Lebensmittel 2x
-Handy

und und und - da bleibt nicht viel über geh ich als Firma davon aus, dass es ein Kunde tragen muß und nach Abzug der Miete nur noch 1100 Euro verfügbar sind. Allein LM gehen ca. 400 Euro weg.

Vielleicht sollte der angehende Mieter mit dem Vemieter sprechen und die finanzielle Situation des 2.Mieters darstellen, eventl. Abfrage Mietbürgschaft (Mieter 1 bürgt dafür das die Miete von Mieter 2 auf jedenfall dabei ist).

Ach ja in Sachen Auskunft - jeder Mensch darf sich eine Auskunft aus dem öffentlichen Verzeichnis des Amtsgericht geben lassen. Hierbei werden Haftbefehl(e),Eidesstattliche Versicherungen und Insolvenzen als Beispiel aufgeführt.

Die eigene Schufa-Auskunft abzulehnen lässt die Alarmglocken erklingen… es muß ja für die Ablehnung ein Grund (eventl. Schulden) geben.

Wurde bereits gefragt, ob nicht eventl. die Firma von Mieter 1 als Hauptmieter eingetragen werden kann…?

Viel Glück

Blue

So ganz schlau bin ich daraus jetzt nicht geworden.
Die eigene Auskunft, also die der Frau, die Hauptmieterin sein möchte, wird ja nicht abgelehnt, befindet sich auf dem WEg.
bezgl. Schulden/Eidesstatttliche Versicherung des Mannes wurde ja bereits mit dem Vermieter gesprochen. Der sagte, dass grundsätzlich die hälfte aller Mieter in seinen Objekten negative Einträge in der Schufa haben, und wohl auch EV, und grundsätzlich würde das dann das mietverhältnis nicht beeinflussen. aber dann verstehe ich ehrlich gesagt nicht so wirklich, warum diese Auskunft benötigt wird.
was nicht stimmt: eine Schufaauskunft kann nicht ohne weiteres von jedem eingeholt werden, vor allem nicht von Vermietern. Deshalb wird ausgewichen auf die Forderung, der Mieter selbst müsse dieses bringen.

vielleicht wurde ja auch das wort brutto/nettoeinkommen falsch verstanden. es wurde eine sehr grobe Einschätzung vorgenommen, aber wenn von 2000 euro mindestverdienst ausgegangen wird, muss man eben ein selbstberechnetes Durchschnittseinkommen abzüglich KV angeben. Zufällig wäre das in diesem Fall genau 2000 Euro, plus KG und Unterhalt von 350. Damit wäre es doch erreicht, das Mindesteinkommen, oder?

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So ganz schlau bin ich daraus jetzt nicht geworden.
Die eigene Auskunft, also die der Frau, die Hauptmieterin sein
möchte, wird ja nicht abgelehnt, befindet sich auf dem WEg.
bezgl. Schulden/Eidesstatttliche Versicherung des Mannes wurde
ja bereits mit dem Vermieter gesprochen. Der sagte, dass
grundsätzlich die hälfte aller Mieter in seinen Objekten
negative Einträge in der Schufa haben, und wohl auch EV, und
grundsätzlich würde das dann das mietverhältnis nicht
beeinflussen. aber dann verstehe ich ehrlich gesagt nicht so
wirklich, warum diese Auskunft benötigt wird.

Weil er danach nachvollziehen kann wie sehr der 2.Mieter belastet ist. Was bringt es dem Vermieter, wenn er hier nen Mieter hat der in der Insolvenz ist und die Miete dann nicht zahlen kann…? Ich denk mal, dass hierbei der Vermieter auf ne Bürgschaft hinaus arbeiten will - hierbei wäre jedoch die Mitgliedschaft im Mieterverein (jährlich ca. 80 Euro) zu empfehlen.

was nicht stimmt: eine Schufaauskunft kann nicht ohne weiteres
von jedem eingeholt werden, vor allem nicht von Vermietern.

Das ist richtig - die Vermieter dürfen sich jedoch über die Personen allgemeine Auskünfte einholen und hierbei werden alle Eintragungen aus öffentlichen Verzeichnissen genannt. Öffentliche Einträge sind es dann, sofern die Information der Öffentlichkeit dient.

Deshalb wird ausgewichen auf die Forderung, der Mieter selbst
müsse dieses bringen.

vielleicht wurde ja auch das wort brutto/nettoeinkommen falsch
verstanden. es wurde eine sehr grobe Einschätzung vorgenommen,
aber wenn von 2000 euro mindestverdienst ausgegangen wird,
muss man eben ein selbstberechnetes Durchschnittseinkommen
abzüglich KV angeben. Zufällig wäre das in diesem Fall genau
2000 Euro, plus KG und Unterhalt von 350. Damit wäre es doch
erreicht, das Mindesteinkommen, oder?

Es wird i.d.R. das Geld genommen, was derjenige zur Verfügung hat - also 2000 Euro.

Alle anderen Posten wie Unterhalt etc sind flexible Posten die derzeit wegfallen können.

Ich denk mal, dass hierbei der Vermieter auf
ne Bürgschaft hinaus arbeiten will - hierbei wäre jedoch die
Mitgliedschaft im Mieterverein (jährlich ca. 80 Euro) zu
empfehlen.

Wie hinausarbeiten auf Bürgschaft? Bitte um Erklärung!!
Mietgliedschft im Mieterverein besteht schon seit 5 Jahren.

Es wird i.d.R. das Geld genommen, was derjenige zur Verfügung
hat - also 2000 Euro.

Es geht ums Nettoeinkommen und nicht um das Geld das derjenige zur Verfügung hat.

Alle anderen Posten wie Unterhalt etc sind flexible Posten die
derzeit wegfallen können.

Wieso flexibel??? Der Anspruch auf Unterhalt und Kindergeld eines 5-jährigen Kindes bestehen jetzt noch mindestens 12 Jahre!!! Da ist ja wohl das Nettoeinkommen eher ein Posten der wegfallen kann!!!

http://www.immowelt.de/Recht/Mietrecht/index.aspx?Pa…

Der 1.Mieter sichert via Bürgschaft zu, dass der 2.Mieter die Miete zahlen kann - zahlt Mieter 2 keine Miete, so muss diese Mieter 1 übernehmen…

Wo steht, dass der Unterhalt fix ist? Man kann sich mit dem EX-Partner einigen, der EX-Partner kann die Zahlungen einstellen und und und.

Geh mal zu ner Bank und sag das Du nen Kredit willst und dabei Gehalt und Unterhalt usw berücksichtigt werden soll und warte da auf die Antwort.

Grüße
Blue
Ps. änder deinen Ton

http://www.immowelt.de/Recht/Mietrecht/index.aspx?Pa…

Der 1.Mieter sichert via Bürgschaft zu, dass der 2.Mieter die
Miete zahlen kann - zahlt Mieter 2 keine Miete, so muss diese
Mieter 1 übernehmen…

Wo steht, dass der Unterhalt fix ist? Man kann sich mit dem
EX-Partner einigen, der EX-Partner kann die Zahlungen

Das steht auf dem vollstreckbaren Titel des Unterhaltsurteils

Geh mal zu ner Bank und sag das Du nen Kredit willst und dabei
Gehalt und Unterhalt usw berücksichtigt werden soll und warte
da auf die Antwort.

Ich finde es ist schon ein ziemlicher Unterschied, ob man einen Kredit bei einer Bank haben möchte oder eine Wohnung.

Ps. änder deinen Ton

Was stimmt nicht mit meinem Ton? Der etwas abstrakte Ton entsteht durch die allgemeine Formulierung der Frage.

Ich bin mir jetzt nicht sicher, ob mein Anliegen verstanden wurde: es geht hier darum, dass Mieter 1 Selbstständig ist und ein Einkommen von 2000 - 3000 Euro angegeben hat- brutto. beim Nettobetrag wird m.E das abgezogen, was auch bei Angestellten abgezogen werden würde- nämlich die Krankenversicherung (und eventuell noch die Steuer, dass aber erst im nächsten Jahr). Mieter Nr. bekommt normalen Lohn- Netto derzeit ca. 1000 Euro, und hat einen negativen Schufaeintrag. Der Mietvertrag sollte auf Mieter 1 laufen, der ein Durchschnittseinkommen von 2300 Euro monatlich brutto hat, nach Abzug der KV 2000€ und _Mieter 2 als „Untermieter“, der 400 Euro zur Miete dazugibt. Ich denke dadurch wird die Haftung bereits vollständig auf Mieter 1 übertragen.

Das mit der Bürgschaft hab ich grad noch mal in dem link nachgelesen, fällt sowieso aus, da die KAution in Höhe von 2100 Euro von Mieter 1 gestellt wird, sprich, diese Sicherheit geht ja natürlich mit in den _Mietvertrag ein

Wo steht, dass der Unterhalt fix ist? Man kann sich mit dem
EX-Partner einigen, der EX-Partner kann die Zahlungen

Das steht auf dem vollstreckbaren Titel des Unterhaltsurteils

nichts ist geduldiger als Papier - nur weil es „so geschrieben steht“ heisst das ja nicht, dass sich nicht doch noch was ändern kann

Geh mal zu ner Bank und sag das Du nen Kredit willst und dabei
Gehalt und Unterhalt usw berücksichtigt werden soll und warte
da auf die Antwort.

Ich finde es ist schon ein ziemlicher Unterschied, ob man
einen Kredit bei einer Bank haben möchte oder eine Wohnung.

nein, das ist dasselbe - in beiden Fällen wird nämlich deine Zahlungsfähigkeit und vor allem die Sicherheit deiner Einkünfte überprüft !!

Keine Bank gibt dir einen Kredit, wenn sie feststellt, dass sie ihr Geld wahrscheinlich nicht zurückbekommen wird

Und niemand (vernünftiges) vermietet einem eine Wohnung zu einem Preis der dem M. kein Geld für das restliche Leben übriglässt … denn dann muss der V. davon ausgehen, dass er früher oder später eben doch keine Miete mehr bekommt

Ps. änder deinen Ton

Was stimmt nicht mit meinem Ton?

er ist etwas …sagen wir pampig

Ich bin mir jetzt nicht sicher, ob mein Anliegen verstanden
wurde:

es wurde

es geht hier darum, dass Mieter 1 Selbstständig ist und
ein Einkommen von 2000 - 3000 Euro angegeben hat- brutto. beim
Nettobetrag wird m.E das abgezogen, was auch bei Angestellten
abgezogen werden würde- nämlich die Krankenversicherung (und
eventuell noch die Steuer, dass aber erst im nächsten Jahr).

bei einem brutto von 2300 bleibt ein netto von ca. 1200… wie will man davon eine Wohnung für 900/mtl bezahlen ? und dann noch Rücklagen bilden für Auto, Reparaturen, Klamotten ?

Dass der V. da zwei Personen eingetragen haben möchte ist verständlich - schliesslich legt ER drauf wenn der M. nicht mehr bezahlen kann … haben beide unterschrieben kommt er immerhin noch an das Geld des anderen M. auch wenn der nicht viel hat

Gruß H.

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Und niemand (vernünftiges) vermietet einem eine Wohnung zu
einem Preis der dem M. kein Geld für das restliche Leben
übriglässt … denn dann muss der V. davon ausgehen, dass er
früher oder später eben doch keine Miete mehr bekommt

bei einem brutto von 2300 bleibt ein netto von ca. 1200…

du sagst mein Ton ist pampig. hm, ok
wie kommst du bitte auf ein Netto von 1200? ist es pampig zu sagen, es war die ganze zeit die rede davon, dass von den 2300 Euro 300 Euro für die KV abgezogen sind? und die gesamte Miete (sprich mit allem drum und dran, also auch Strom, Wasser und Heizung) liegt bei 900 Euro.
das ist eine Differenz von 1100 Euro!

Danke (owt)*
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