Hallo Wissensgemeinde,
wir diskutieren nachfolgende Thematik:
Ein Pärchen hat gemeinsam den Mietvertrag unterschrieben, der (ehem.) Freund zieht aus. Die Freundin (Tochter) nimmt die Mutter (Rentnerin mit ergänzender Sozialhilfe) in die Wohnung auf; der Vermieter wäre damit einverstanden, dass der ehem. Freund aus dem Mietvertrag entlassen wird und die Mutter an die Stelle des ehem. Freundes in das Mietverhältnis eintritt, könnte aber auch einem Untermietverhältnis zwischen Tochter und Mutter zustimmen.
Die Mutter, 70 Jahre alt, zieht aus einer anderen Stadt, wo sie die aufstockende Leistung bezieht, in die neue Stadt zu und müsste numehr hier einen neuen Antrag auf diese stellen.
Bisher bekam sie einen Zuschuss vom Sozialamt in Höhe von ca. 180 € mtl.
Fragen an die Wissenden und Experten:
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Wäre es vorteilhaft, wenn die Mutter
a) einen Untermietvertrag bekäme, da ein separates Zimmer vorhanden ist, oder
b) als gleichberechtigte Mitmieterin in das Mietverhältnis einträte? -
Was wäre generell zu beachten (Bundesland BW)?
Danke für hilfreiche Anregungen und Tipps!
Cia