Mietvertrag Sozialwohnung

Hallo zusammen,

mal angenommen, dass ein Ehepaar und die erwachsene Tochter in einer Sozialwohnung leben. Der Ehemann stirbt und die Tochter möchte nicht, dass die Wohnung weg ist, weil die Mutter ausziehen muss. Ihre Überlegung ist deshalb mit ihrem Freund in der Wohnung der Mutter zu leben. Das heißt, dass der Freund sich dort melden müsste. Weiß jemand, ob es möglich ist, dass der Freund zusammen mit der Mutter im Mietvertrag stehen kann? Die Wohnung soll nämlich in Zukunft verkauft werden und der Freund würde dies gerne tun. Er hat allerdings keinen Anspruch auf eine Sozialwohnung, weil er selbständig ist und zuviel verdient. Die Tochter kann aber sicher inicht in den Mietvertrag, weil sie Studentin ist und ohne eigenes Einkommen. Hat jemadn eine Idee, wie die Tochter und ihr Freund in der Wohnung bleiben können, wenn die Mutter sich irgendwann eine kleinere Wohnung sucht?
Ganz schön verwirrend, oder?

Liebe Grüße

Erstmal die Geschichte ist sehr verwirrend und es stehen sehr viele Fragen in diesem unübersichtlichen Text.

Warum hat die Mutter keinen Anspruch auf die Sozialwohnung ist die Wohnung zu groß für das gezahlte Wohngeld und das Amt schreibt eine kleinere Wohnung vor?!

Egal ob Tochter oder Freund der Tochter in die Wohnung einziehen Sie müssen sich Beide dort melden, 1 beim Vermieter 2 bei den Behörden.

Ja der Freund könnte mit der Mutter im Mietvertrag stehen, von Vermieter aus wahrscheinlich das kleinere Problem. Das Amt dürfte eher Schwierigkeiten machen. Da der Freund ja selbstständig ist und der Mutter einen Mietzuschuss zahlt der dann wegfallen könnte. Der Freund müsste des Weiteren eine Ausgleichszahlung leisten.

Wenn die Tochter Mietbeihilfe beantragt könnte Sie ebenfalls in den Vertrag, dies wäre eine Alternative zum Freund, dies ist aber genauer abzuklären da mit den finanziellen Verhältnisse der Tochter zusammenhängt.

Das sind zu viele Wenns um eine vernünftige Aussage zu treffen.
Trotzdem viel Glück.

Hi,

mal angenommen, dass ein Ehepaar und die erwachsene Tochter in
einer Sozialwohnung leben.

Schön.

Der Ehemann stirbt und die Tochter
möchte nicht, dass die Wohnung weg ist, weil die Mutter
ausziehen muss.

Man sollte meinen, dass die Familie nun bedürftiger ist, weil einer weniger da ist. Vielleicht lebt die Familie vom Amt. Das Amt könnte nun der Meinung sein, die Wohnung wäre zu groß für die Familie. Wenn díes rechtens wäre, wäre die Familie Übervorteilt.

Ihre Überlegung ist deshalb mit ihrem Freund
in der Wohnung der Mutter zu leben.

So zur Untermiete. Dann sollte schon ein Zimmer für den UM da sein.

Das heißt, dass der Freund
sich dort melden müsste.

Es könnte auch ein zweiter oder x-ter Wohnsitz sein.

Weiß jemand, ob es möglich ist, dass
der Freund zusammen mit der Mutter im Mietvertrag stehen kann?

Der VM müsste dem zustimmen. Dann wäre der Freund aber kein Untermieter sondern auch Hauptmieter. Wenn der Freund Untermieter werden soll, muss der VM auch zustimmen.

Die Wohnung soll nämlich in Zukunft verkauft werden und der
Freund würde dies gerne tun.

Wenn gehört denn die Wohnung? Der Freund will die Wohnung verkaufen oder kaufen?

Er hat allerdings keinen Anspruch
auf eine Sozialwohnung, weil er selbständig ist und zuviel
verdient.

Dann könnte der VM den Freund keinen Hauptmietvertrag geben, weil die Wohnung fehlbelegt wäre.

Die Tochter kann aber sicher inicht in den
Mietvertrag, weil sie Studentin ist und ohne eigenes
Einkommen.

Warum nicht? Sie wäre vermutlich bedürftig, da kein regelmäßiges Einkommen da ist. Einfach mal beim VM nachfragen, ob der VM dies macht.

Hat jemadn eine Idee, wie die Tochter und ihr
Freund in der Wohnung bleiben können,

s. o.
Souialwohnungen sind für Bedürftige da und nicht für jemanden, der gerne mal so in der Kindheitswohnung bleiben möchte. Der Staat hat sich schon dabei etwas gedacht.

wenn die Mutter sich
irgendwann eine kleinere Wohnung sucht?

Dann wäre die Wohnung mit der Tochter alleine vermutlich wieder vom Amt her zu groß, es sei denn der Freund würde als Untermeiter ein Teil der Miete beitragen.

Ganz schön verwirrend, oder?

nö, nur ein wenig zu wenig Informationen…die hier interpoliert wurden

Liebe Grüße

vlg MC

PS: Freundschaften können vergänglich sein…warum also sich nicht gleich richtig entscheiden?

Hallo!

Vielen Dank für Eure Antworten. Ich habe mich wohl etwas unklar ausgedrückt. Sorry. Aaaaalso…die Mutter bekommt gar keinen Zuschus zur Wohnung. Sie bekommt ab sofort nur Witwenrente. Da diese aber zu gering ist, um die Wohnung allein zu tragen, sie aber auch mit allen Mitteln verhindern will von Hartz 4 zu leben, überlegt der der Freund der Tochter sich in den Wohnung anzumelden. Übergangsweise würden dann Mutter, Tochter und der Freund der Tochter in der Wohnung leben. Die Mutter soll etwas Zeit haben sich eine kleinere Wohnung und eine Arbeitsstelle zu suchen. Wenn sie auszieht möchten ihre Tochter und deren Freund aber gerne in der Wohnung bleiben und gegebenenfalls sogar kaufen, wenn die Wohnung verkauft wird. Das eigentliche Hauptproblem ist also, dass der Freund zusammen mit der Mutter in den Mietvertrag möchte, um bei deren Auszug nicht mit ausziehen zu müssen. Ämter haben damit überhaupt nichts zu tun. Keiner der drei bekommt Hartz 4 oder Wohngeld.

Ach so…die Wohnung soll von der jetzigen Wohnungsbaugesellschaft verkauft werden.

Und zum Mietvertrag: Der Freund der Tochter SOLL ja sozusagen 2.Hauptmieter werden. Kein Untermieter. Er will ja beim Auszug der Mutter dort wohnen bleiben.

LG

schneekugel