Mietvertrag trotz eidesstattlicher Versicherung

Hallo,

wenn ein Paar eine Wohnung mieten möchte und der Partner neg. Schufa-Einträge in Form von EV und Haftbefehl hat, allerdings nur die Partnerin den Mietvertrag abschließen will - muss der Partner dann trotzdem eine Selbstauskunft abgeben und die Einwilligung zur Schufa-Auskunft erteilen; muss dem Vermieter dann trotzdem die EV des Partners mitgeteilt werden (z. B. bei Selbstauskunft) oder reicht auch die Selbstauskunft der Partnerin, die den Mietvertrag unterschreiben will?

Ist eine Person bei Abschluss eines Mietvertrages verpflichtet, dem Vermieter mitzuteilen, dass die Person eine EV unterschrieben hat?

Danke und viele Grüße!

an xxx…mein Menschenverstand (weiß nicht ob er gesund ist) sagt mir…lass die Finger von solchen Mietern.

liebertee

Und mein Menschenverstand, von dem ich auch nicht weiß ob er gesund ist, sagt mir: Lass die Finger von solchen Antworten.

vnA

2 Like

Hallo,

und mein gesunder Menschenverstand weit wie folgt darauf hin:,-)

wenn ein Paar eine Wohnung mieten möchte und der Partner neg.
Schufa-Einträge in Form von EV und Haftbefehl hat, allerdings
nur die Partnerin den Mietvertrag abschließen will

Partnerin wird Mieterin, erteilt die Auskünfte wahrheitsgemäß, Lebensgefährte muß nicht unterschreiben und keine Auskünfte erteilen, wenn er nicht „Mitmieter“ wird.

  • muss der

Partner dann trotzdem eine Selbstauskunft abgeben und die
Einwilligung zur Schufa-Auskunft erteilen;

Nein!

muss dem Vermieter

dann trotzdem die EV des Partners mitgeteilt werden (z. B. bei
Selbstauskunft)

Nein!

oder reicht auch die Selbstauskunft der

Partnerin, die den Mietvertrag unterschreiben will?

Ja !

Ist eine Person bei Abschluss eines Mietvertrages
verpflichtet, dem Vermieter mitzuteilen, dass die Person eine
EV unterschrieben hat?

Ja, denn der abgegebene EV bedeutet, dass ich zahlungsunfähgi bin und täsuce daher den Vermieter,… wenn dann Mietrückstände entstehen würden und der Vermieter dann von eV erfährt, wäre hier der Staatsanwaltschaft „irgendwann auf dem Treppchen“

Danke und viele Grüße!

Viel Glück,

Und mein Menschenverstand, von dem ich auch nicht weiß ob er
gesund ist, sagt mir: Lass die Finger von solchen Antworten.

Danke vnA :smile: und Peter1956!!

Die Fragestellung bezog sich auch auf die Mieterseite und nicht auf die Vermieterseite, daher nützt es nichts, wenn man von solchen Mietern die Finger lassen soll, wenn die Wohnungssuche das Problem ist und nicht die Vermietung :wink:. Die betreffende Person möchte mieten und nicht vermieten.

D. h. also man müsste die EV dem Vermieter nicht mitteilen, wenn die betreffende Person die Wohnung nicht mieten will, sondern nur die Partnerin unterschreibt…? Darf dann trotzdem der Vermieter bzw. Makler die Selbstauskunft von dem „Mitbewohner (Partner)“ verlangen oder ist dies nicht erlaubt (denn wenn es so wäre und man sich weigert, würde man die Wohnung aufgrund des Misstrauens, das man erweckt, ja wahrscheinlich sowieso nicht bekommen…)?

Gruß!

D. h. also man müsste die EV dem Vermieter nicht mitteilen,
wenn die betreffende Person die Wohnung nicht mieten will,
sondern nur die Partnerin unterschreibt…? Darf dann trotzdem
der Vermieter bzw. Makler die Selbstauskunft von dem
„Mitbewohner (Partner)“ verlangen oder ist dies nicht erlaubt
(denn wenn es so wäre und man sich weigert, würde man die
Wohnung aufgrund des Misstrauens, das man erweckt, ja
wahrscheinlich sowieso nicht bekommen…)?

Hi,

selbst wenn er es nicht darf, wirft es ein schlechtes Licht auf die potentiellen Mieter. Ich als VM würde davon ausgehen, daß irgendwas nicht in Ordnung ist.

Ob man die Wohnung bei Weigerung bekommen wird, ist zweifelhaft.

Gruß
Tina

Und mein Menschenverstand, von dem ich auch nicht weiß ob er
gesund ist, sagt mir: Lass die Finger von solchen Antworten.

Danke vnA :smile: und Peter1956!!

Die Fragestellung bezog sich auch auf die Mieterseite und
nicht auf die Vermieterseite, daher nützt es nichts, wenn man
von solchen Mietern die Finger lassen soll, wenn die
Wohnungssuche das Problem ist und nicht die Vermietung :wink:. Die
betreffende Person möchte mieten und nicht vermieten.

D. h. also man müsste die EV dem Vermieter nicht mitteilen,
wenn die betreffende Person die Wohnung nicht mieten will,
sondern nur die Partnerin unterschreibt…? Darf dann trotzdem
der Vermieter bzw. Makler die Selbstauskunft von dem
„Mitbewohner (Partner)“ verlangen oder ist dies nicht erlaubt
(denn wenn es so wäre und man sich weigert, würde man die
Wohnung aufgrund des Misstrauens, das man erweckt, ja
wahrscheinlich sowieso nicht bekommen…)?

Der Vermieter darf das schon verlangen, es steht hier nichts, dass es verboten wäre, aber wenn er nicht Vertragspartner werden will, bräuchte er auch keine Angaben machen,
natürlich erhöht dies das Mißtrauen des Vermieters und er könnte entscheiden, eben nicht an die Frau zu vermieten, aber wenn der Vermieter nicht ein „verbranntes Kind“ ist, eine Kaution vereinbart wäre und Sie ein geregeltes Einkommen haben, …
Die Gefahr besteht natürlich, aber wenn der Vermieter über den Partner etwas erfahren möchte, genügt dem Vermieter vom Partner alleine der Vor- und Familienname, damit bekommt der Vermieter beim Schuldnerverzeichnes des Amtsgerichts Auskunft, ob der Partner im Verzeichnis eingetragen ist (das Schuldnerverzeichnis ist öffentlich).

Ich könnte jetzt kommen und den Namen nicht nennen wollen, aber der Vermieter muß ja wohl auch für das Einwohnermeldeamt eine Bestätigung unterschreiben, dass da der Partner eingezogen ist,. oder ?
mfG

Gruß!

Ich könnte jetzt kommen und den Namen nicht nennen wollen,
aber der Vermieter muß ja wohl auch für das Einwohnermeldeamt
eine Bestätigung unterschreiben, dass da der Partner
eingezogen ist,. oder ?

Hi,

seit wann ist das denn so? Bis dato konnte ich mich immer ummelden ohne eine Bestätigung des Vermieters oder meines Ehemannes (als Eigentümer der Wohnung) vorlegen zu müssen.

Gruß
Tina

Für mich stellt sich in diesem Zusammenhang die Frage nach den Folgen einer wissentlich falschen Auskunft. Was also kann passieren, wenn der Nichtmieter im Fragebogen angibt: keine Insolvenz, kein EV.
Kündigen ist dann mE. nicht, da er nicht Mieter ist und die M’in keine falschen Angaben gemacht hat. Strafrechtliche Konsequenzen? Wenn immer alles bezahlt wird, sicherlich keine, denn wo kein Kläger da kein Richter. Wenn nicht alles bezahlt wird? Dann ist ja die Mieterin als Schuldnerin da, also …

vnA

Für mich stellt sich in diesem Zusammenhang die Frage nach
den Folgen einer wissentlich falschen Auskunft. Was also kann
passieren, wenn der Nichtmieter im Fragebogen angibt: keine
Insolvenz, kein EV.

Kündigen ist dann mE. nicht, da er nicht Mieter ist und die
M’in keine falschen Angaben gemacht hat. Strafrechtliche
Konsequenzen? Wenn immer alles bezahlt wird, sicherlich keine,
denn wo kein Kläger da kein Richter. Wenn nicht alles bezahlt
wird? Dann ist ja die Mieterin als Schuldnerin da, also …

richtig logisch gedacht,…und wie wollte der Vermieter die Angaben eines Nichtmieters kontrollieren, es sei denn, er macht es, wie bereits beschrieben, über das Schuldnerverzeichnis,da steht ggf. eV, HB oder Inso drin,…
:wink:)

vnA

nur leider wird vermutlich der Vermieter, wenn er Angaben über den Mitbewohner (in dem Fall der Schuldner) - auch wenn es falsche sind - bekommt, schon vorher eine Auskunft bei der Schufa oder Ä. beantragen, bevor überhaupt ein Mietvertrag zustande kommt… Wozu sollte er sonst die Angaben brauchen?

Ein privater Vermieter erhält keine Schufaauskunft. Er mag höchstens eine Schufaauskunft beim Mieter anfordern.
Andere private Auskunfteien, auch z.B. Haus- und Grund benötigen vor allem eines: Zeit. Und sie wollen Geld für ihre Leistung. Mir sind viele Vermieter bekannt die nach dem Prinzip arbeiten: Er hat der Nutzung einer Auskunftei zugestimmt, also wird er schon nichts zu verbergen haben.
Wenn der VM mit der Nase auf die EV gestoßen wird, wird das vermutlich so und so nichts mit der Wohnung. Was also habt ihr zu verlieren?

vnA

Ich könnte jetzt kommen und den Namen nicht nennen wollen,
aber der Vermieter muß ja wohl auch für das Einwohnermeldeamt
eine Bestätigung unterschreiben, dass da der Partner
eingezogen ist,. oder ?

Auf welchem Planeten wohnst du denn?

ich musste weder als Mieterin, noch als Vermieterin noch als selbstbewohnende Eigentümerin je nachweisen, dass ich dort wohne(n darf).

Ich hätte nie eine Wohnung vermietet wenn sich die Mieter geweigert hätten eine meiner Fragen zu beanworten, gewünschte Unterlagen verweigert hätten bzw. ich auch nur den leisesten Verdacht gehabt hätte eine falsche Auskunft zu bekommen.

Grüße
Bröselchen

…hallo Tina…ich bin genau Ihrer Meinung…wer keine Auskunft geben will…der hat etwas zu verbergen. Es gibt genug Menschen, die meine Wohnungen mieten wollen…warum soll ich mich auf solche Experimente einlassen.
mfG liebertee

Ich erlaube mir mal anzumerken, dass nicht jeder, der in so eine Situation geraten ist, dass mutwillig oder mit bösen Absichten getan hat. Oder wollen Sie jetzt alle Menschen in dieser Lage verteufeln? In diesem Fall war es eine Verkettung von Missverständnissen und nur durch Zufall hat die Person überhaupt Kenntnis davon erlangt. Das heißt noch lange nicht, dass die Miete nicht bezahlt wird, schließlich ging es hier auch um Unterhaltsforderungen und nicht um Mietschulden!

Und heißt das jetzt, dass man diesen Menschen garkeine Chance mehr geben soll, wenn sie einmal einen Fehler gemacht haben?? Hoffentlich gibt es auch noch Vermieter, die anders denken, wie Sie…
Zumal die Partnerin ja auch zahlungsfähig ist und den Mietvertrag allein abschließen will. Da ist doch die EV des Partners irgendwie schon nebensächlich. Die Ermessensfrage ist vielmehr, sollte man den Vermieter lieber gleich darauf hinweisen oder ihm einfach die persönlichen Daten mitteilen und abwarten, ob er sich selbst erkundigt oder eben nicht…??

Ich erlaube mir mal anzumerken, dass nicht jeder, der in so
eine Situation geraten ist, dass mutwillig oder mit bösen
Absichten getan hat. Oder wollen Sie jetzt alle Menschen in
dieser Lage verteufeln? In diesem Fall war es eine Verkettung
von Missverständnissen und nur durch Zufall hat die Person
überhaupt Kenntnis davon erlangt. Das heißt noch lange nicht,
dass die Miete nicht bezahlt wird, schließlich ging es hier
auch um Unterhaltsforderungen und nicht um Mietschulden!

Hi,

ehrlich, vielleicht stimmt es bei Dir, aber das sagen viele. Außerdem ist es schlecht vorstellbar, das man davon nichts mitbekommt. Üblicherweise gibt es Schriftverkehr, Zahlungsaufforderungen und und und.

Und heißt das jetzt, dass man diesen Menschen garkeine Chance
mehr geben soll, wenn sie einmal einen Fehler gemacht haben??
Hoffentlich gibt es auch noch Vermieter, die anders denken,
wie Sie…

Es ist nun mal so, daß viele Vermieter in diese Richtung eben auch schon schlechte Erfahrungen gemacht haben. Mieter, die dann keine Miete bezahlt haben, herausgeklagt und dann auch noch geräumt werden mußte. Das kostet dann oft tausende €, auf die der Vermieter meist sitzenbleibt. Um dieses Risiko zu verringern scheuen sich eben viele VM einen Mieter mit einer negativen Schufa zu nehmen. Einen Unterschied ob man da irgendwie reingerutsch ist oder es drauf ankommen ließ, kann der VM nicht prüfen, man kann den Menschen ja nur vor den Kopf gucken.

Zumal die Partnerin ja auch zahlungsfähig ist und den
Mietvertrag allein abschließen will. Da ist doch die EV des
Partners irgendwie schon nebensächlich. Die Ermessensfrage ist
vielmehr, sollte man den Vermieter lieber gleich darauf
hinweisen oder ihm einfach die persönlichen Daten mitteilen
und abwarten, ob er sich selbst erkundigt oder eben nicht…??

Wenn die Mieterin sich die Miete alleine leisten kann, dürfte es kein Problem geben. Dann würde ich auch nicht mit der Tür ins Haus fallen.

Gruß
Tina

Üblicherweise gibt es Schriftverkehr, Zahlungsaufforderungen und und und.

gab es aber leider an die falsche Adresse und postwendend an das Jugendamt zurück, dass es bis heute nicht geschafft hat, sich bei der aktuellen Adresse zu melden, obwohl das Amt diese seit Ende 2010 auch schon hatte…

Wenn die Mieterin sich die Miete alleine leisten kann, dürfte
es kein Problem geben. Dann würde ich auch nicht mit der Tür
ins Haus fallen.

so wird es wohl auch versucht werden, aber ist man ehrlich (was ich bevorzugen würde), wird man sicher garnicht genommen und sagt man nichts und es kommt durch Überprüfung des Partners trotzdem raus (grad viele Makler verlangen die Daten trotzdem und Whg. ohne Makler bekommt man kaum noch, leider), wird man sicher auch nicht genommen, weil es ja trotzdem zu unsicher sein könnte oder die Partnerin ist viell. auch unzuverlässig, oder oder oder…

es ist verständlich, dass viele Vermieter schlechte Erfahrungen gemacht haben und sicher kann man sich nicht immer nur auf das Wort des anderen verlassen, denn man kennt die Personen ja nicht aber es ist trotzdem traurig und ärgerlich, dass dann immer die drunter leiden, die ehrlich sind und trotz allem zuverlässig sind (auch mit diesem einen Fehler) aber keine Chance bekommen… ein Vermieter hätte ja auch die Möglichkeit, sich in dem Fall bei den vorigen bzw. aktuellen Vermietern eine Bestätigung einzuholen, ob die Miete immer zuverlässig gezahlt wurde…

Gruß!
Katja

Hi,

es ist verständlich, dass viele Vermieter schlechte
Erfahrungen gemacht haben und sicher kann man sich nicht immer
nur auf das Wort des anderen verlassen, denn man kennt die
Personen ja nicht aber es ist trotzdem traurig und ärgerlich,
dass dann immer die drunter leiden, die ehrlich sind und trotz
allem zuverlässig sind (auch mit diesem einen Fehler) aber
keine Chance bekommen… ein Vermieter hätte ja auch die
Möglichkeit, sich in dem Fall bei den vorigen bzw. aktuellen
Vermietern eine Bestätigung einzuholen, ob die Miete immer
zuverlässig gezahlt wurde…

vielleicht würde es helfen, diese Bestätigung dem neuen VM gleich vorzulegen. Es kommt vermutlich darauf an, ob der VM in der Vergangenheit schon schlechte Erfahrungen gemacht hat.

Ich wünsche jedenfalls viel Glück und drücke die Daumen!

Gruß
Tina

Danke Tina :smile:!!