ich habe eine schöne ein haus zur miete gefunden, in das ich am 1. März in knapp 3 Monaten einziehen kann.
Zwei mal war in dem Haus jetzt schon drin und es sind einige Mängel.
Das Haus wird über einen Makler gemietet. Er hat mir beim zweiten mal den mietvertrag mitgegeben.
Jetzt zögere ich nur aus einem Grund , ihn zu unterschreiben.
Und zwar, wenn ich diesen jetzt unterschreiben, dann könnte doch die Arbeit für den Makler zu Ende sein, oder? Wie ist das dann mit dem übergabeprotokoll ? Könnte er sich komplett raushalten und sagen? Mein Job ist erledigt, die Courtage hat er erhalten , mietvertrag ist unterschrieben, fertig?
Bleib ich dann auf den Mängeln sitzen und Ist es Pflicht ein übergabeprotokoll zu erstellen und ich kann unberuhigt den mietvertrag unterschreiben?
Ich fühle mich so unsicher und habe Angst auf den kosten sitzen zu bleiben, später dann.
Kann ich von dem Makler also schon vorab ein übergabeprotokoll verlangen oder ein Wisch mit allen Mängeln?
Bitte helft mir, weiß mir einfach nicht weiter zu helfen
Wohnungsübergabeprotokoll wird, wie das wort schon besagt, bei der wohnungsübergabe erstellt. Damit hat der makler nur soweit zu tun, wenn der vermieter ihn damit betraut. Mit abschluss des mietvertrages ist die maklertätigkeit beendet. Mängel, welche bei übergabe vorhannn sind, beseitigt der vermieter so wie es im protokoll verabredet oder verlangt wird, danch schuldet der vermieter ohnehin fortwährend vertragsgemäßen zustand, also mängelbeseitigung.
Sie haben Art, Umfang und Leistungsanspruch des Maklers völlig richtig wiedergegeben! Mit den Mängeln des Hauses hat der Makler nicht zu schaffen; er vermittelt nur den Mietvertrag als solchen. Ihre aufgabe muß es sein, vor der Unterzeichnugn des Mietvertrages Art und Umfang der Mängelbeseitigung sowie die Kostenträgerschaft vor oder auch mit einer festen Fristsetzung nach dem Einzug mit dem Vermieter schriftlich zu vereinbaren. Diese Vereinbarung wird dann als Grundlage für das bei der Übernahme des Hauses gemeinsam von Ihnen und dem Vermieter zu unterzeichnende Übergabprotokoll genommen. Den Mietvertrag können Sie folglich dann unterschreiben, wenn der Vermieter sich schriftlich Ihnen gegenüber erklärt hat. Anschließend wäre dann auch erst die Maklerprovision fällig, die vom Zustandekommen des Mietvertages abhängig ist. Es steht Ihnen völlig frei, den Makler insoweit für Sie arbeiten zu lassen, indem Sie ihn die offenen Punkte zunächst einmal klären lassen.