Hallo zusammen,
mein volljähriger Sohn hat vor einem Jahr einen Mietvertrag unterschrieben. Grundlage für den Mietvertrag war ein bestehendes Arbeitsverhältnis. Er konnte jedoch nur einen Vertrag für Leiharbeiter vorlegen. Im Vertrag war nur ein Stundenlohn vereinbart der gezahlt wird, sofern ein Auftrag an Ihn vergeben wird. Also kann von einem festen Arbeitsverhältnis keine Rede sein. Dem Vermieter (Wohnungsbaugesellschaft)reichte dieser Arbeitsvertrag aus. Er erhielt den Mietvertrag worin stand, dass er die Wohnungsschlüssel erst bekommt, wenn er die Mietkaution und die erste Miete bezahlt hat. Dies konnte mein Sohn nicht vorweisen. Er hat trotzdem den Schlüssel vom Hauswart erhalten, obwohl er dem Hauswart diese Belege vorlegen musste.
Er ist dann 6 Wochen nach Einzug wieder ausgezogen um weiteren Schaden abzuwenden.
Nun meine Frage:
Trifft den Vermieter nicht eine erhebliche Mitschuld an den entstandenen Mietschulden? Hätte der Vermieter sich an die von Ihm selbst aufgestellten Auflagen gehalten, wäre die ganze Situation nicht entstanden. Mein Sohn hätte die Schlüssel nie bekommen dürfen womit der Vermieter demnach auch kein Schaden erlitten hätte.
Es geht darum, dass der Vermieter die Miete für 3 Monate nachfordert.
Vielen Dank für die Antworten.