Mietvertrag überhaupt gültig? Kündigungsfrist? WICHTIG

Ich habe eine sehr wichtige Frage zum Thema Mietrecht.

Meine „Vermieterin“, ihr Freund und ich wohnen zusammen in einer Wohnung.

  1. Die Hausverwaltung weiß nicht, dass ich mit in der Wohnung wohne (wohne hier auch erst seit einer Woche - will aber auch so schnell wie möglich wieder raus)

  2. Es gibt keinen richtigen Mietvertrag, wie man ihn normalerweise kennt. Sie hat ein Schreiben verfasst (eine 3/4 DinA4 Seite), auf der ihr Name, mein Name, ihre Adresse, meine Adresse zuhause und ein paar Angaben über Bestandteile des Zimmers stehen sowie der Mietpreis. Und auch die Mietdauer, nämlich 01.09.13 bis 28.02.14. Über eine Kündigungsfrist steht nichts im „Vertrag“.

Ich möchte jetzt aus der Wohnung raus, da es mir in einer 1-Zimmer-Wohnung zu 3. einfach zu eng ist. Außerdem wusste ich beim Unterschreiben des „Vertrages“ nichts davon, dass ihr Freund auch hier wohnen würde.

Ist der Vertrag überhaupt gültig oder erfordert es mehr Angaben, damit es sich um einen ordnungsgemäßen Mietvertrag handelt?

Es ist keine Kündigungsfrist angegeben - gibt es dann überhaupt eine oder was muss ich hier beachten? SEHR WICHTIG! Möchte am liebsten so schnell wie möglich hier weg!

Oder kann ich den Vertrag zB auch einfach anfechten, da zB die Hausverwaltung nichts davon weiß, dass hier noch eine 3. Person wohnt?

Was würde ihr im schlimmsten Fall drohen, wenn die Hausverwaltung erfährt, dass wir zu 3. in der Wohnung leben, aber nur ihr Freund und sie hier gemeldet sind bzw die Verwaltung nur über die beiden Bewohner Kenntnis hat?

Ich hoffe sehr, dass mir jemand schnell antworten kann! Es ist wirklich wichtig!

Vielen, vielen Dank schon mal!

Hallo,

also so erstmal ist der Vertrag auch so gültig.

Allerdings sind 3 Personen in einer 1 Zimmer Wohnung eine totale Überbelegung. Wenn die Verwaltung das erfährt wird sie die Untervermietung vermutlich abmahnen und verbieten. Die gesetzliche Kündigungfrist beträgt auch wenn nicht vereinbart 3 Monate - diese kann aber abweichen, wenn das Zimmer möbliert vermietet wird - dann sind es meineserachtens 4 Wochen. Du könntest aber den „Vertrag“ anfechten, da du nicht wusstest, dass ihr zu drittt und vorallem mit einem Mann zusammen in EINEM Zimmer wohnen werdet.

Das sind so deine Möglichkeiten, normal kündigen, anfechten oder hoffen dass die verwaltung stunk macht.

Hallo,
da es sich nicht um ein rechtswirksames Mietverhältnis handelt, kannst Du ohne weiteres sofort ausziehen. Bei Privaten Mietverträgen ist die Untervermietung nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Hausverwaltung bzw. Eigentümers erforderlich. Bei Gewerblichen Verträgen verhält es sich anders.
Ausserdem ist das Verschweigen eines 3. Mitbewohners ein weiterer Grund zur fristlosen Kündigung.
Wiederum würde ich nicht kündigen, da du dadurch das Mietverhältnis anerkannt hättest. Ich würde es als NICHTIG ansehen.
Viel Glück

Momentchen: einen Vertrag anzufechten wegen eines Umstands, den Du selbst mitverursacht hast, dürfte unter „Rechtsmißbrauch“ fallen. Wenn Du nach Folgen für „sie“ fragst, solltest Du auch über Folgen für Dich nachdenken …

Wegen Verstoss gegen FAQ:1129 (in Rechtsbrettern keine Fragen/Antworten in ich-/wir-Form) wirst Du Deine Frage allerdings neu und regelkonform stellen müssen.

Mach das dann am besten dann auch gleich im Forum … und schreib dazu was genau und wortwörtlich im Vertrag steht, ob Du („der Mieter“) da ein Zimmer zum Alleingebrauch oder zur Mitbenutzung mit wieviel weiteren Personen angemietet hat oder lade den Vertrag die Seite irgendwo hoch und verlinke das

Mensch, man mietet doch keine 1-Zimmer-Wohnung um darin mit 2 weiteren Personen zu wohnen …

Hallo,
es handelt sich hier wahrscheinlich um einen Untermietvertrag, der hat normalerweise eine Kündigungsfrist von 6 Wochen. Inwieweit der feste Zeitraum das aufhebt, kann ich leider nicht mit Sicherheit sagen.
Um einen Untermieter aufzunehmen, benötigt der VM eine Erlaubnis des Wohnungseigentümers. Mir scheint eine 1 Zimmerwohnung mit 3 Erwachsenen überbelegt zu sein, so daß eine solche Einwilligung hier wahrscheinlich nicht vorliegt. Im sclimmsten Fale kann der Eigentümer bei einer solchen Fehlbelegung der Wonung dem Hauptmieter kündigen. Das gibt Dir vlt schon genug Diskussionsargumente an die Hand, um Dich in einer Diskussion mit Deiner „VM“ auf einen schnellen Auszug und Aufhebung Eures Vertrags zu einigen.
Wenn Du rechtssicheren Rat möchtest, wende Dich bitte an einen Profi oder poste mal öffentlich. Hier gibt es echte Wissende.
Viel Glück!

Hallo,

erst zu den einfacheren Fragen:

also der Mietvertrag ist frei gestaltbar
Zitat: "Vorschriften zur rechtlichen Ausgestaltung eines Untermietvertrages gibt es nicht. Das Mietverhältnis kann sowohl befristet als auch unbefristet abgeschlossen werden. Wird eine Untermietdauer für länger als einem Jahr vereinbart, bedarf der Untermietvertrag, ebenso wie der gängige Zeitmietvertrag (befristete Mietvertrag), der Schriftform gemäß § 550 BGB. Ansonsten kann ein Untermietvertrag auch in mündlicher Form abgeschlossen werden
http://www.mietrecht-hilfe.de/mietvertrag/mietvertra… "

Ist der Hauptvermieter nicht informiert und eine Untermieterlaubnis liegt nicht vor, kann der Vermieter nach einer Abmahnung, in der der eigentlicheMieter aufgefordert wird, den Zustand zu ändern, fristlos kündigen. Ob die Untermietserlaubnis bei berechtigem Interesse des MIeter doch noch eigeholt werden kann, lass ich jetzt weg.
Der Hauptvermieter kann die Erlaubnis verweigern, wenn die Wohnung überbelegt wäre.
Also wenn das eine 1-Raum-Wohnung mit 3 Personen wäre, ginge das garnicht. anders wäre es bei einer größeren Wohnung, in der Sie einen Raum - ob möbliert oder nicht - nutzen.

Und nun kommt das Problem der Kündigungsfrage:
der Vertrag sieht befristet aus, es ist aber kein Grund für die Befristung angegeben. Dann verwandelt sich der Mietvertrag in einen unbefristeten. Dann würde allerdings der Mieterschutz meiner Meinung wegfallen. Sie wohnen ja innerhalb der Wohnung (vgl. http://www.mietrechtslexikon.de/index1.php). Das heißt: Kündigung bis zum 15. auf das Monatsende.

Ich gehe noch zusätzlich davon aus, dass die Möbelierung hauptsächlich nicht von Ihnen stammt. dann gilt § 573 c BGB

(3) Bei Wohnraum nach § 549 Abs. 2 Nr. 2 ist die Kündigung spätestens am Fünfzehnten eines Monats zum Ablauf dieses Monats zulässig.

Das wars, was ich sagen kann.
Zusammenfasst: Sie müssten meiner Meinung nach am 15. zum Ende des Monats kündigen können. Die Untervermieterin müsste eigentlich ein Einsehen haben.

Gruß
Elfriede

kann in diesem speziellen Fall leider nicht weiterhelfen.

ich kann hier leider nicht helfen

Hallo,

Verträge sind immer gültig, es haette auch muendlich gereicht, Kuendigungsfrist gilt die gesetzliche, 3 Monate.

Sollte die Verwaltung einer Aufnahme Ihrerseits widersprechen, ist der Vertrag nichtig.

Lieben Gruss

mitredenwill

Ciao Apfelschorle,

wenn du volljährig bist, ist ein unterschriebener Vertrag gültig.

Die Frage ist eher: welche bindenen Folgen hat dieser Vertrag.

a) Nimm dein Zeug und geh, damit die „Vermieterin“ keine Druckmittel gegen dich hat.

b) Wenn die „Vermieterin“ der Meinung ist, dass sie bindene Ansprüche an dich hat, dann müsste sie diese gegendich durch setzen.

Mein Tip: geb dich diplomatisch! Sprich: knauser nicht mit halber oder ganzer Miete. Schliesslich hast du von Situation profitiert. Was hätt dich in der gleichen Zeit ein Hotel oder eine JuHe gekostet?

Grundsätzlich: nicht so dubioses Zeug einlassen. Wenn doch überleg dir vorher die Kosequenzen und etwailige Lösungwege.

Konkret:

  • Man(n) wohnt nicht zuweit in einer 1-Zi-Wohnung, ausser dies über eine Sudentenwerk etc (rechtlich) organisiert.
  • Da wo man wohnt ist man auch gemeldet, ggf mit Zweitwohnsitz. Alles anderes kann schnell zum Meldevergehen werden
  • Man ist imemr beim Vermieter angemeldet, sonst steht man viell mal schneller auf der Straße als einem lieb ist
  • alles was ein bisschen krumm (keine Meldung beim Hauseigentümer, keine Meldung beim Ordnungsamt) wendet sich schnell gegen einen und du machst dich erpressbar.
    Aktueller denn je: „BigBrother is watching you!“

Viel Erfolg!
cumar

Hallo apfelsaftschorle,

google doch mal Untermietvertrag,
denn darum handelt es sich bei Dir,
denke da gibt es kurze Kündigungsfristen.

Eine Einzimmerwohnung ist mit 3 Personen bestimmt auch überbelegt,
wenn Du Dich bei der Hausverwaltung meldest, zwingen die ev. Deine Vermieterin, dass sie Dich rauswerfen muss.

Gruß

Hallo Apfelschorle

Ich habe da nicht viel Ahnung, ich weiß nur, dass das keines Falls rechtens ist, was ihr da macht. Deine „Vermieterin“ wohnt, wenn ich das richtig verstehe auch dort zur Miete??? und die Hausverwaltung weiß davon nichts??? Wer bekommt denn das Geld??? Sag bitte nicht, dass das deine „Vermieterin“ und ihr Freund bekommen. Damit macht sich deine sogenannte „Vermieterin“ strafbar, denn sie hat somit ein illegales Einkommen. Das gibt Mega Stress und nicht nur für sie, sondern auch für dich, wenn das rauskommt.
LG