Mietvertrag übernahme

Hallo,

folgende Situation, Person A und B wohnen zusammen in einer Wohnung, jeder steht im mietvertrag und zahlt die Hälfte der Kaution/Miete.
Person B zieht aus und Person C zahlt die Kaution an B zusätzlcih zahlen A+C eine Ablöse für die Küche.
1 Jahr später zieht Person C wiederum aus, hat allerdings eine neue Tapete tapeziert (keine raufasertapete, sondern eine aufgeschäumte muster-tapete die nciht überstrichen werden kann)

Person D möchte jetzt mit Person A in der Wohnung wohnen. Wieviel sollte er von der Kaution abziehen, es sind Kratzer von einer Katze an den Wänden und am Boden. Vermutlcih lassen sie sich an der wand überstreichen. Zusätzlich muss die Muster Tapete ersetzt und alles gestrichen werden. Was wäre üblich dafür? (das zimmer hat 20m² und die tapezierte fläche ist nur ein teil des raumes mit ca. 15m² Wandfläche)

Kann man vom Vermieter eine Zwischenabnahme verlangen? Hätte das Nachteile für Person A+D?

danke und gruß

Hallo,

die Kaution ist das, was der VM auf einem Konto anlegt als Sicherheitsleistung der Mieter.

Wenn der ursprüngliche, im Mietvertrag benannte, Mieter lediglich einen Ausgleich mit dem Nachfolger angestrebt und durchgeführt hat, hat er zwar seine eingebrachte Kohle wieder, aber ist gegenüber dem VM immer noch in der Verantwortung und haftet gesamtschuldnerisch mit dem anderen Hauptmieter so lange, wie er im Mietvertrag steht. Es sei denn es wurde eine pauschale Nachfolgeklausel im Mietvertrag aufgenommen.

Wie die Mieter untereinander verbleiben und was sie sich gegenseitig auszahlen oder einbehalten wird im Mietrecht nicht behandelt, sondern nur die Beziehung zwischen Vermieter und Mieter.

Gruß
Nita