Mietvertrag und Garage

Hallo@ und Mahlzeit,

Ich habe in meinem Mietvertrag auch eine Garage mit gemietet.

Diese ist der Länge nach so geräumig, daß bequem 2 Autos hintereinander stehen können.
Bis jetzt wurde es so gehandhabt, daß ein anderer Mieter u. ich die Garage geteilt haben. Der andere Mieter hatte in seinem Mietvertrag auch die Garage gemietet.
Wir hatten auch nie Probleme.
Nun ist der andere Mieter ausgezogen u. die Tochter der Hauswirtin eingezogen.
Natürlich hat diese keinen Mietvertrag.
Seit kurzem habe ich mit der Tochter des Hauses nur Ärger, weil ich sie in der Frühe meistens rausläuten muß, ihr Auto, daß öfters hinter meinem steht, au der Garage, herauszufahren.
Wie sieht das nun rechtlich aus, weil in meinem Mietvertrag steht, daß ich die Wohnung inkl. Garage gemietet habe und nicht nur einen Stellplatz in dieser.
Kann ich nun verlangen, daß sie in Zukunft ihr Kfz nicht mehr einstellt ???
Antworten wären mir sehr wichtig !
Herzlichen Dank schon mal für die v i e l e n Antworten …

Gruß

Rudi

das problem wird sein,dass die tochter i.d.r. spät aus der disco kommt und du früh zur arbeit musst—das sollte sich aber bequatschen lassen.
da du ja einen vertrag hast,wird das noch einfacher für dich sein,du solltest aber mit dem vermieter(in)verhandeln,mit der tochter könnte es schwierig werden–der vertraglich zugesicherte platz in der garage muss dir unproblematisch zur verfügung gestellt werden.

Danke erstmal für die Antwort.
Ist schon klar. Es geht mir hierbei darum, ob ich die Tochter Quasi aus der Garage verbannen kann, den i c h habe die Garage gemietet u. nicht nur einen Stellplatz. Der Platz wird mir sowieso zur Verfügung gestellt.
Ich will die ganze Garage, wie es im Mietvertrag steht, da ich noch ein Motorrad habe.
Wie könnte da die Rechtslage aussehen ??

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Sofern die gesamte Garage und nicht nur „ein Garagenstellplatz“ vermietet ist, würde ich einfach nicht durchfahren, sondern auf dem hinteren Platz stehen. Dann kann man auch nicht zugeparkt werden :wink:

Sofern die gesamte Garage und nicht nur „ein
Garagenstellplatz“ vermietet ist, würde ich einfach nicht
durchfahren, sondern auf dem hinteren Platz stehen. Dann kann
man auch nicht zugeparkt werden :wink:

…dann wirds umgekehrt werden und die tochter des hauses wirft ihn aus dem bett…

Hallo,

wenn im Mietvertrag steht, dass du eine Garage gemietet hast und keinen Stellplatz, dann hast du die ganze Garage gemietet, somit kannst du sie auch allein nutzen. Selbst, wenn dein Vermieter einen Mietvertrag mit einen anderen Mieter abschließt, wie im vorherigen Fall.
Mfg

Hallo,

da kommt mir eine Idee…vielleicht ginge das ja…

Beim Thema Wohnungsschlüssel rät man ja dem Mieter, den Schließzylinder auszutauschen für den Fall, dass der VM doch noch irgendwo unberechtigter Weise einen Schlüssel gebunkert hat…

Wie sieht das jetzt bei der Garage aus? Darf da ein Anderer (VM) als der Mieter einen Schlüssel haben? Wenn nicht, dann könnte man ja auch dieses Schloss austauschen, oder?

Gruß
Maja