Hallo,
ein Freund ist mit seiner Freundin in eine gemeinsame Wohnung gezogen. Es wurde ein gemeinsamer Mietvertrag vom Vermieter erstellt, in dem beide Personen einzeln als Mieter namentlich aufgeführt erscheinen. Der Vermieter verlangte von beiden Mietern die übliche Kaution von 3 Monatsmieten und behielt das Original vom Mietvertrag.
Frage 1: darf der Vermieter von jedem die volle Kaution verlangen, oder hätte die Kaution nur zu jeweils 50% von beiden Mietern bezahlt werden müssen?
Frage 2: geht das Original vom Mietvertrag an den Vermieter?
Danke für die Antwort!
Grüsse fuerte