Mietvertrag und Kaution

Hallo,

ein Freund ist mit seiner Freundin in eine gemeinsame Wohnung gezogen. Es wurde ein gemeinsamer Mietvertrag vom Vermieter erstellt, in dem beide Personen einzeln als Mieter namentlich aufgeführt erscheinen. Der Vermieter verlangte von beiden Mietern die übliche Kaution von 3 Monatsmieten und behielt das Original vom Mietvertrag.
Frage 1: darf der Vermieter von jedem die volle Kaution verlangen, oder hätte die Kaution nur zu jeweils 50% von beiden Mietern bezahlt werden müssen?
Frage 2: geht das Original vom Mietvertrag an den Vermieter?
Danke für die Antwort!

Grüsse fuerte

Hallo,

Frage 2: geht das Original vom Mietvertrag an den Vermieter?

Hat man wenigstens eine Kopie des Vertrages ausgehändigt bekommen?

Gruß:
Manni

Hallo,

Original ging an den Vermieter und Kopie bekam der Mieter.

Gruß fuerte

Hallo,

Original ging an den Vermieter und Kopie bekam der Mieter.

Na gut, dann kan der VM wenigstens nachträglich nichts ändern (fälschen).

Gruß:
Manni

Hallo,

ein Freund ist mit seiner Freundin in eine gemeinsame Wohnung
gezogen. Es wurde ein gemeinsamer Mietvertrag vom Vermieter
erstellt, in dem beide Personen einzeln als Mieter namentlich
aufgeführt erscheinen.

Ich nehme mal an, dass die zwei als Gesamtschuldner aufgeführt werden.

Der Vermieter verlangte von beiden
Mietern die übliche Kaution von 3 Monatsmieten und behielt das
Original vom Mietvertrag.
Frage 1: darf der Vermieter von jedem die volle Kaution
verlangen, oder hätte die Kaution nur zu jeweils 50% von
beiden Mietern bezahlt werden müssen?

Der Gesamtschuldner hat die 3 Monatsmieten zu zahlen, in welchem Verhältnis sie es untereinander klären ist dem Vermieter wurscht. Die Kaution wird ja auch erst ausgezahlt nachdem der Vertrag als ganzes beendet ist.

Habe ich das richtig verstanden, dass dem Gesamtschuldner hier 6Montasmieten abgeknöpft wurden?

Frage 2: geht das Original vom Mietvertrag an den Vermieter?
Danke für die Antwort!

Es gibt 2 Originale.
Das Exemplar für den Mieter und das Exemplar für den Vermieter.

Grüsse fuerte

Hallo

Es gibt 2 Originale.
Das Exemplar für den Mieter und das Exemplar für den
Vermieter.

Woher wollen wir das wissen? Vielleicht gibt es drei Originale, wenn es zwei Mieter sind? Oder 4 wenn es auch 2 Vermieter sind?
Oder kennst Du da irgendeine Regelung, die mir nicht bekannt ist? Bisher dachte ich, ein Mietvertrag bedürfe nicht einmal der Schriftorm.

Greetz
Der Kater

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Hi,

Du hast recht. Ich bin vom häufigsten Fall ausgegangen.
2Exemplare, Mieter und Vermieter unterschreiben jeweils beide Exemplare und nehmen je eins mit nach hause.

MFG

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