Mietvertrag und Möglichkeiten

Hallo, ich habe vor ein paar Tagen meinen Mietvertrag unterschrieben und habe mich auch sehr darüber gefreut. Doch nun traff mich der Schlag, der Vater meiner Tochter hat einen schweren Unfall erlitten und ich muss sofort ins Ausland reisen, um Ihm und seiner Familie zu helfen, aber auch um meiner Tochter zur Seite zu stehen. Ich kann es mir nicht leisten die Miete zu zahlen und weis auch nicht wie lange ich weg bleiben werde. Was kann ich nur tun? Schlüsselübergabe wäre in 3 Tagen.

Mfg

Sofern sie endgültig auf die neu angemietete Wohnung verzichten können, kündigen Sie zum 31.07.2013 fristgerecht, soweit keine von dieser gesetzlichen Kündigungsfrist abweichende Regelung vereinbart wurde. Sie können selbstverständlich versuchen, mit dem Vermieter einen Aufhebungsvertrag abzuschließen, sofern der einem solchen Begehren zustimmt. Mit dem Einverstädnis des Vermieters können Sie auch einen Nachmieter suchen, der bei Zustimmung durch den Vermieter bereits vor Ablauf Ihrer Kündigungfsit einen neuen Mietevertrag mit dem Vermieter unter Ihrer Mitwirkung abschließen kann. So bleiben Ihnen evtl. 3 Monatsmieten erspart. Bedenken Sie aber, dass Sie in solchen Fällen nach dem Fortfall des beklagednswerten Ereignisses ohne Wohnung dastehen, wenn sie die Wohnung einmal aufgegeben haben. Vermutlich haben Sie neben der Wohnung ja auch noch berufliche Verpflichtugnen hier, die Ihre Abwesenheit auf Dauer ohnehin nicht zulasssen dürften.

Hallo,

setzen Sie sich sofort mit dem Vermieter in Verbindung, vielleicht entläßt er Sie aus Kulanz aus dem Mietvertrag oder bietet Ihnen eine akzeptable Lösung an.

MfG P. Kunze

vermieter anflehen, oder nachmieter finden, den er akzeptiert, oder kündigen und bis 31.7. die miete zahlen.

das tut mir ehrlich Leid, denn ich habe keine beruhigenden Mitteilung. Dem Vermieter steht lt. BGB die volle Miete ohne Abzug zu, selbst wenn der Vertrag (mein Rat) sofort gekündigt wird.

Moin,
es tut mir Leid, dass Sie unvermittelt einem solchen Schicksalsschlag ausgesetzt sind.
Ohne auf die Situation selbst näher einzugehen, ist es so, dass mit der Unterschrift ein Vertrag zustande gekommen ist.
Dabei ist es unerheblich, ob ein Vertragspartner diesen gar nicht leisten könnte.
Die Mieterin hat aber die Möglichkeit, den Vermieter die genaue Situation zu schildern. Vielleicht ist dieser mit einem Aufhebungsvertrag einverstanden. Vermieter und Mieter sind meist vertrauenswürdige Menschen, keine Unmenschen, die nur auf Kosten des anderen etwas wollen :wink:
Eventuell könnten beide Parteien sich ja einigen, dass ein Monat Miete bezahlt wird, damit dem Vermieter kein finanzieller Schaden entsteht und er genügend Zeit hat, die Wohnung andersweitig zu vermieten.

Wenn es zu keiner Einigung kommt, kann die Mieterin nur die Wohnung mieten und bezahlen.
Wenn das absolut nicht möglich ist in ihrer besonderen Situation, sollte sie bei Nichteinigung sofort die Kündigung aussprechen, sodass sie wegen dreimonatiger Kündigungsfrist nur drei Monate Miete zahlen müsste (Es sei denn, es wäre ein Zeitvertrag o. Ä.).

Ich hoffe, die Mieterin kann sich mit dem Vermieter unter diesen Umständen einigen.
lg

Hallo, sofort kündigen und drei Monate zahlen bzw. auf einen netten Vermieter hoffen. Vielleicht gibt es ja einen kurzfristigen potenziellen Nachmieter!