im bisherigen mietvertrag ist keine nebenkostenvorauszahlung vorgesehen. kann ich als neuer eigentümer auf eine vorauszahlung pochen? wenn ja, wisst ihr evtl. einen gesetzestext oder so? wär auch bei dem vorherigen punkt intressant.
keine Chance zur Vorabvorauszahlung, wenn der Mieter keine Zustimmung erklärt.
Wobei ich mir die Frage stelle, solche Mietverträge enthalten meist Regelungen zum direkten Bezug von Wasser und Brennstoffkosten, was umgelegt werden soll. Ich kann Dir vielleicht dann einen Tipp geben, wenn ich weiss, welche Kosten vereinbart sind und erst am Jahresende abgerehcnet werden.
Gruss Günter
ich kaf ein vermietetes haus:
im bisherigen mietvertrag ist keine nebenkostenvorauszahlung
vorgesehen. kann ich als neuer eigentümer auf eine
vorauszahlung pochen? wenn ja, wisst ihr evtl. einen
gesetzestext oder so? wär auch bei dem vorherigen punkt
intressant.