Guten Tag, eine Frage =)
Ein Mietvertrag wurde von XY, Eigentümer der Wohnung, unterschrieben. Jedoch hatte XY zu dem Zeitpunkt des Vertragsabschlusses schon durch hohes Alter einen Vormund.
Dieser aber nicht Mitunterschrieben hat
Ist dieser Mietvertrag rechtlich gültig? Und muss die gesetzliche Kündigungsfrist zwingend eingehalten werden?
Guten Tag, eine Frage =)
Ein Mietvertrag wurde von XY, Eigentümer der Wohnung,
unterschrieben. Jedoch hatte XY zu dem Zeitpunkt des
Vertragsabschlusses schon durch hohes Alter einen Vormund.
das ist ein widerspruch, § 1773 bgb. du meinst wahrscheinlich einen betreuer …:
liegt eine einfache betreuung vor (regelfall), dann ist das rechtsgeschäft des betreuten, soweit er im zeitpunkt des vertragsschlusses geschäftsfähig war (§ 104 nr.2 bgb), unproblematisch wirksam.
liegt eine betreuung mit einwilligungsvorbehalt vor (der dann aber auch den abschluss eines mietvertrags umfassen muss), § 1903 bgb, dann ist das geschäft schwebend unwirksam und es kommt auf die einwilligung/genehmigung des betreuers an, § 108 bgb.