Ich habe eine Frage, wenn ein Mietvertrag ausgestellt wird und der Vermieter ist noch nicht der Besitzer des Hauses.
1.) Ist dieser Mietvertrag dann ungültig?
2.) Kann ich somit aus dem Mietverhältnis heraus?
Hintergrund: der Vertrag wurde am 04.11.2010 unterschrieben, Einzug am 01.01.2011. Die Wohnung selbst hat sich beim Renovieren Aufgrund von Schimmel als Katastrophe herausgestellt.
Der Vermieter selbst meinte gestern noch, der Hauskauf ist noch garnicht vollzogen, da der Notar nicht in die Gänge kommt.
Hallo Datus,
Hat der „neue“ Eigentümer das Haus gekauft oder geerbt?
Der notarielle Vertrag ist die Voraussetzung für den Eintrag
ins Grundbuch. Erst mit diesem Eintrag ist der Eigentums-
wechsel rechtsgültig.
Wenn ich eine Ware (Haus) nicht besitze, darf ich diese nicht weiter veräußern,bzw. Nutzen daraus ziehen. Somit auch keinen Mietvertrag abschließen.
Warst Du über diesen Sachverhalt, dass der Eigentumswechsel noch nicht erfolgt ist, bei Abschluss des Mietvertrages in-
formiert? Ist das in dem Mietvertrag enthalten? Wer ist der
Vorbesitzer? Kannst Du Dich mir diesem in Verbindung setzen?
Wird der Kauf des Hauses überhaupt vollzogen? Ist das nur eine Finte um diese Wohnung weiter zu vermieten, weil der „an-
gebliche neue“ Hauseigentümer diese Wohnung selbst als Mieter
genutzt hat un will diese Dir nur unterjubeln?
Es gibt sicher noch weitere Fragen zu beantworten um eine ge-
naue, rechtsverbindliche Antwort Dir zu geben.
Welche Kündigungsfrist ist in dem Mietvertrag enthalten?
Und so weiter…
Ich würde der Form halber dem Vertragspartner schriftlich, per
Einschreiben mit Rückantwort, mitteilen, dass Du den Mietvertrag nicht anerkennst, da er als Nichteigentümer diesen
Vertrag nicht abschließen darf und dies rechtswidrig ist.
Ich bin aber kein Experte und kann mich für dir Richtigkeit meiner Antwort nicht verbürgen und Gewährleistung geben.
Viel Erfolg wünscht Löwe2
Der Vertrag ist gültig! In Deutschland herrscht Vertragsfreiheit, heist: jeder kann mit jeden Verträge machen. Wegen des Schimmelbefalls sind Mieter verpflichtet diese sofort dem Vermieter mitzuteilen, damit dieser die Mietqualitätsminderung beseitigen kann. Günstig ist dafür eine angemessene Frist zu setzen. Nach Verstreichen der Frist, kann der Mieter die Grundmiete bis zur Wiederherstellung der Wohnqualität, selbst mindern.
grundsätzlich kann der vermieter erst die miete erhöhen oder ähnliches, wenn er IM GRUNDBUCH eingetragen ist. vor einem verkauf kann er dies nicht sein.
ich denke nicht, dass der vertrag rechtsgültigkeit haben MUSS.
rate aber auf jeden fall, den mieterverein anzufragen, bzw als student oder arbeitsloser (über beratungsschein kostet dies dann nur 10,-!) oder bei einer rechtsschutzversicherung einen anwalt aufzusuchen.
auch gesundheitsgefährdende schimmelbildung berechtigt zum rücktritt!
Hallo!
Generell muss ja gegen den Schimmel ersteinmal was getan werden. Da du ja gerade erst eingezogen bist, wirst du ja nicht allzuschnell wieder ausziehen. Versuche doch ersteinmal mit dem Mann zu sprechen, bei dem du den Mietvertrag unterschrieben hast.
Wie das aber mit der Kündigung aussieht, da noch kein letztendlicher Hauseigentümer feststeht, kann ich dir leider nicht sagen wie da die rechtverhälnisse sind.
Ich kann mir nur vorstellen, dass es ersteinmal heißt „unterschrieben ist unterschrieben“ und wer letztendlich dann Hauseigentümer ist hat glaube ich nichts mit dem Mietvertrag zu tun. Schließlich übernimmt man ja beim Hauskauf mit Mietparteien, die Mieter automatisch. Fraglich ist nur ob der potenzielle neue Eigentümer das Haus noch will. Sollten die nicht mit sich reden lassen und du so schnell wie möglich wieder raus willst, dann würde ich jetzt schonmal die Kündigung schreiben.
Ich hoffe dir irgendwie eine Antwort gegeben zu haben.
Gruß Lena
also das mit dem Eigentum weiß ich nicht. Aber ich würde den „Vermieter“ auf die Mängel (Schimmel) schriftlich hinweisen und eine Frist setzen. Wenn dann nichts passiert und es wirklich sehr schlimm ist, kannst Du meines Wissens nach fristlos kündigen. Ich würde mich mal an den Mieterverein wenden, der kennt sich hier wirklich aus.