wenn eltern mit ihren kindern einen Mietvertrag abschließen, ist dass denn ein Untermietsvertrag oder ein mietvertrag???
und wie werden die Mietnebenkosten (Strom, Wasser usw.) abgerechnet???
würde eine mitbenutzung von z.b. Bad, Küche extra berechnet???
Mietvertrag; bleibt unklar…
Wird auch weiterhin unklar bleiben, da Daten etwas unvollständig:
a) Eltern = Eigentümer? Wenn ja = Mietvertrag (möglich)
Eltern = Mieter? Wenn ja = Untermietvertrag (wenn Vermieter zustimmt)
Eltern = Auszug, dafür Kinder neu rein? Wenn ja = wahrscheinlich neuer Mietvertrag
Kinder = klein? Wenn ja = Keinerlei Änderung / Neuabschluß des bestehenden Mietvertrages
b) Mietnebenkosten: Je nach Regelung im (Unter)mietvertrag
c) Mitbenutzung Bad / Küche: Also zumindest das Bad sollte Bestandteil der Wohnung sein! Wo sollen sonst die Kinder…
P.S.
Moin IT-Systemkaufmann,
früher war EDV-Speicherplatz sehr, sehr begrenzt. Heute spielt das keine Rolle mehr; insofern sind Grußformeln hier gerne gesehen!
Gruß vom Wolf
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Bei einem Eigentumshaus wäre also dann ein normaler Mietvertag abzuschließen???
Dann würde das Problem mit dem Wasser und Abwasser, Strom… noch offen sein. Wie würde man dass den genau Regeln???
MfG Peter
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Hi Peter,
hier ist ein Mietvertrag sinnvoll. Die Nebenkosten können vereinbart werden. Du kannst die Arten der Nebenkosten/Betriebskosten und deren Umlage in den FAQs nachprüfen. Hier kann frei vereinbart werden.
Gruss Günter
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