Mietvertrag - untersagter Zustellung von eigenen Möbeln

Hallo,

habe einmal eine allgemeine Frage zum Thema Untersagung von Zustellung eigener Möbel in Zimmern und Wohnungen/Apartments. Laut Informationen die man aus dem Internet bezüglich dieser Thematik findet wird unterschieden zwischen dem Beherbergungsvertrag und Mietvertrag. In einem reinen Mietvertrag ist die Klausel „ihnen ist untersagt eigene Möbel in ein Zimmer zu stellen“ laut dem AZ: 33 C 2447/00-93 nicht gestattet. Wie sieht das denn mit Apartments und Wohnungen aus? Kann dieser Beschluß denn auch jetzt so auf Apartments und Wohnungen angewendet werden?

In einem Beherbergungsvertrag ist dies anscheinend doch möglich zu untersagen, oder wie muß man das verstehen?

vielen Dank

Hallo,

da wirfts du wohl was durcheinander…

MIt einem Hotel oder eienr Pension schließt man einen Beherbergungsvertrag ,
das heisst,die Vermietung eines bereits mit Möbeln versehenen Zimmers für einen festgelegten Zeitraum.

Bei einem (Wohnraum) Mietvertrag mietet man das Recht,eine abgeschlossene Wohnung
zu nutzen.Dabei kann diese durchaus mit Möbeln (als möblierte Wohnung) aber auch unmöbliert (die Regel) vermietet werden.