Hallo,
habe einmal eine allgemeine Frage zum Thema Untersagung von Zustellung eigener Möbel in Zimmern und Wohnungen/Apartments. Laut Informationen die man aus dem Internet bezüglich dieser Thematik findet wird unterschieden zwischen dem Beherbergungsvertrag und Mietvertrag. In einem reinen Mietvertrag ist die Klausel „ihnen ist untersagt eigene Möbel in ein Zimmer zu stellen“ laut dem AZ: 33 C 2447/00-93 nicht gestattet. Wie sieht das denn mit Apartments und Wohnungen aus? Kann dieser Beschluß denn auch jetzt so auf Apartments und Wohnungen angewendet werden?
In einem Beherbergungsvertrag ist dies anscheinend doch möglich zu untersagen, oder wie muß man das verstehen?
vielen Dank