wegen fehlerder heizung und warmwasserbereitung musst googeln, welche rechtsprechung 100% hergibt-ich glaube, das ist zu viel. wenn im Mv nicht verabredetist, dass du vor dem 16.5. die schlüssel bekommen kannst, dann schuldet der V dir sie erst am 16.
verunreinigungen und mängel am fußboden haben nix mit renovierung zu tun, weiss nicht, wie genau es im MV steht, aber renovierung des mieters dürfte sich auf malern, tapezieren und lackieren beschränken, wenn nix anderes vereinbart ist.
Hallo aus Bernburg,
unter kurz fassen, verstehe ich etwas völlig anderes!
Das ist natürlich ein Problem welches so schnell nicht gelöst werden wird.
Am besten wäre es in der bisherigen Wohnung zu bleiben und sich eine andere bei einem anderen Vermieter zu suchen, denn mit diesem wird es immer Ärger geben. Klar ist sein Verhalten nicht in Ordnung. Andereerseits kann ich verstehen das keine 5000 EUR investiert werden.
Mein Rat lösen sie ohne gegenseitige Ansprüche den Mietvertrag auf. Gegenseitig weil eigentlich dem Vermieter ab Einzugstermin die Mieteinnahmen zustehen und er diese einklagen kann und wird. Dazu Anwaltskosten sodas schnell 2000 EURO fällig werden und falls der Vermieter insolvens ist holt sich das Gericht Geld wo es das bekommen kann!
Ich würde auf keinen Fall eine größere mit Schimmel belastete Wohnung nehmen. Da hätte ich immer das Gefühl der Vermieter wollte von Anfang an das die 60m² Wohnung vermietet wird und er den Zustand der 45m² kannte. Ihm Täuschung vorzuwerfen wird schwer zu beweisen sein, da hier Vorsatz einer unrechtmäßigen bereicherung vorhanden sein muss.
LG aus Bernburg
Hallo
a) Der VM wird einer sofortigen Kündigung / Vertragsaufhebung zweifellos zustimmen.
b) Grundsätzlich besteht aufgrund des geschlossenen Vertrages Anspruch auf die Wohnung.
Schriftlich die Schlüsselübergabe mit Terminangabe einfordern, die Alternativwohnung ablehnen und im gleichen Schreiben die Forderungen bei Weigerung auflisten:
- Hotelunterbringung auf Kosten des VM bis Schlüsselübergabe oder Bezug einer anderen Wohnung
- Einlagerungskosten des Mobiliar
- Kosten für Möbeltransport in Lager
- Kosten der bereits für diese Wohnung speziell gekauften Materialien (insofern nicht umtauschbar)
Der Austausch einer kleinen Therme allein für ein Appartement ist übrigens nicht so teuer. Handelt es sich um ein Nur-Heizgerät rechtfertigt dies - zumindest während der nächsten Monate - keine Unbewohnbarkeit.
Wenn der VM derart knapp bei Kasse ist, wäre eine Spielart, daß Du die Kosten vorstreckst und - analog zu den Renovierungskosten - abwohnst; dazu bedarf es natürlich einer schriftlichen Vereinbarung.
Viel Erfolg
virages
Es gibt einen neuen noch schlimmeren Stand der Dinge.
Ich habe die Schlüssel erhalten. Bodenbelag liegt schon gestrichen wurde ebenso wie tapiziert.
Mir wurde vom Vermieter zugesichert das die Therme definitv ausgetauscht wird.
Jetzt ruft mich der Verwalter an ( nach 2 Wochen) das die Therme jetzt doch eventuell nicht ausgetauscht wird!
Und ich mich mit einer der beiden alternativ Wohnungen zurfrieden geben müsste?!
Das kann doch alles nur ein schlechter Albtraum sein.
Werde jetzt meinen Rechtsanwalt einschalten.
Muss ich mich, nur weil der Konzern nicht reparieren will wirklich mit einer anderen Wohnung zu frieden geben die auch noch größer ist?
In 1 Jahr kommt dann sicherlich ne Mieterhöhung!
Bitte um Rat, das ist meine erste Wohnung und ich werde gleich so über den Tisch gezogen, das darf doch wohl nicht sein!
Verstehe ich’s richtig, daß Du den Mietvertrag vorliegen hast und nun (sämtliche??) Schlüssel der Wohnung hast?
Dann mußt Du Dich nicht mehr mit dem Gedanken um eine Alternativwohnung beschäftigen, denn Du hast ja nun bereits eine. 
Ist das eine reine Heiztherme oder bereitet sie auch das Warmwasser? Im ersten Fall ist ja keine übermäßige Eile angesagt.
Behalte im Auge, daß Wand und Tapete bei einem Austausch in kleinem Radius ggfs. beschädigt werden.
Gib der Hausverwaltung noch ein bisschen Zeit, sich zu überlegen, ob sie die Therme nun repariert oder austauscht, weise aber (alles schriftlich!) darauf hin, daß Du ggfs. von Deinem Recht auf Mietminderung oder Selbstvornahme gebrauch machen wirst.
Selbstvornahme bedeutet: Wenn der Vermieter sich partout und trotz Fristsetzung (ALLES SCHRIFTLICH!) nicht um die Erhaltung des vertragsgemäßen Zustand der Wohnung kümmert, kannst Du entsprechende Arbeiten selbst ausführen lassen und den Betrag zurück verlangen bzw. durch Nichtzahlung der Miete aufrechnen.
Siehe § 536a, BGB
Gruß
virages
Vielen Dank, dass sie sich die Zeit genommen haben mir zu Antworten.
Die Schlüssel sind in meinem Besitz.Durch die Therme werden sowohl die Heizungen als auch Warmwasser betrieben.
Ich habe mittlerweile einbisschen recherchiert und fast durchweg nur negatives über die Firma herrausgefunden.
Der Verwalter teile mir heute mit, dass Monatg jemand kommt um sich die Therme zum Xten mal anzusehen und zu entscheiden ob sie raus muss. Es soll wieder ein Angebot eingeholt werden.
Dieses ist laut Aussage des Vermieter alles schon geschehen, aber es wäre ihn alles zu teuer.
Jetzt soll jemand aus Berlin kommen.
Egal bei wem ich mich melde, ob beim Verwalter oder Vermieter, ständig kommen nur schuldzuweisungen gegenüber dem anderen.
Keiner will mir eine klare Aussage oder etwas schriftliches geben.Im Mietvertrag ist aber klar geschrieben das die Therme funktionieren muss.
Man redet immer viel aber es passiert nichts.
Mir wird andauernd zugesagt das alles gemacht wird aber man möchte es mir nicht schriftlich geben.
Die Krönung ist jedoch, das ein bekannter ebenfalls im selben Haus vor 2 Tagen einen Mietvertrag unterschrieben hat.
Dem Vermieter war bekannt das die Thermen kaputt sind und hat trotzdem einen Vertrag aufgesetzt.
Hallo,
da der Vermieter den Einzugstermin nicht einhalten kann (Unbenutzbarkeit der Wohnung durch defekte Therme und nicht ausgehändigte Schlüssel), ist dieser Schadenersatzpflichtig und muss für die Kosten für Umzug, Bodenbelag, Hotel etc. aufkommen.
Falls hier keine außergerichtliche Lösung möglich ist, sofort Mieterverein oder Fachanwalt für Mietrecht kontaktieren.
Gruß
Hallo Maddie,
da ich im Urlaub war, kann ich jetzt erst auf Deine Anfrage antworten - und wie ich lese, war am 16.05. schon Einzugstermin. Bitte gib mir doch Bescheid, ob Du meinen Rat noch brauchst oder ob ich Dir anderweitig helfen kann.
Viele Grüße an Dich
Michaela
Mmh, scheine Ihre Frage übersehen zu haben und bitte um Entschuldigung. Ich denke es wird sich wohl erledigt haben!?