Mietvertrag unterschrieben jetzt Therme kaputt

Ich bin ganz neu hier und hoffe das mir jemand helfen kann.
Ich versuche mein Problem einmal so kurz wie möglich darzustellen.
Ich habe mir mit meinem Vermieter eine Wohnung angeguckt, die mir auch sehr zugesagt hat ( 1. Zimmer 45 Quadratmeter, 3 Etage)
Es wurde vereinbart das die Kosten der Renovierung mit der Kaltmiete verechnet werden und ich somit 4 Monate lang keine Grundmiete bezahlen muss, soweit so gut.
Der Vermieter hat sich verplichtet die Therme vorher warten zu lassen.
Der Mietvertrag kam zu stande. Heute sollte (obwohl schon ziemlich spät, Einzugstermin 16.05) die Schlüsselübergabe stattfinden, da sagt mir doch wirklich der Verwalter und der Hausmeister das die Wohnung garnich bewohnbar wäre, da die Therme komplett kaputt sei.
Ich fragte ihn diesbezüglich wie es sein kann das dann ein Mietvertrag zu stande kommt und wie es denn jetzt bitte weitergehen soll ( Ich stehe kanpp einer Woche auf der STraße?!!)
Der Verwalter sagte mir das er heute eine Firma nochmal auf die Therme gucken lässt und wenn sie wirklich kaputt ist die Kosten die sich auf circa 5000 Euro belaufen nicht übernommen werden und angedeutet, das es dann wohl zu einer Auflösung des Mietverhältnisses kommt. Er hat mir im gegenzug eine andere (2 Zimmer , 60 quadratmeter) Wohnung gezeigt die er mir ( mit Mietnachlass) Anbieten kann.
Mal davon abgesehen das ich mich extra für die kleine 1 Zimmer Wohnung interessiert habe war auchnoch Schwimmel in dieser Wohnung.
Der Verwalter will sich nun morgen bei mir melden.
Was mach ich den nun? Einzugstermin ist am 16.05 die alte Wohnung ist gekündigt, die angebotene Wohnung ist genauso nicht bewohnbar und bis zum 16.05 auch nicht fertig. Ich möchte eigentlich an der Wohnung mit unterschriebenen Mietvertrag festhalten, muss ich dann die Kosten tragen wenn diese nich vom Vermieter übernommen werden?
Gilt das Verhalten des Vermieter nicht als Täschung?
Kann der Mieter den Mietvertrag ( da die Schlüssel nicht ausgehändigt wurden) einfach kündigen?
Wer bleibt auf den Kosten sitzen die schon angefallen sind? (Passende Küche, Bodenbeläge,Tapete,Farbe)
Ich hoffe es kann mir jemand helfen, würde die Wohnung echt gerne behalten.
Was vll noch wichtig ist zu erwähnen,der Verwalter meinte das die Wohnung dann eher leer stehen bleiben soll anstatt das 5000 Euro investiert würden.

Mit freundlichen Grüßen

Hi,

das ist ja die höhe. der mieter kann nnur vom vertrag zurücktreten, wenn er einen eigennutz anstrebt (fällt bei dir aus, denn dann hätte er die wohnung nicht zur vermietung ausgeschrieben) oder selbst im haus wohnt, es aber nur „deine“ und seine wohnung gibt. dann hat er ein sonderkünsigungsrecht. ansonsten ist es vertragsbruch. habt ihr schriftlich festgehalten, dass die therme geprüft werden? dann hat er keine chance und muss reparieren, da er nicht zurück treten kann. er kann die kosten zwar in einer mieterhöhung auf den mieter umlegen, aber ich glaube das kann er erst nach einer zeit machen und nicht gleich nach vertragsunterzeichnung. das weiß ich aber nicht genau. Es kann sein dass du eine „selbstbeteiligung“ meist um 100-150 euro zahlen musst sofern das im vertrag steht, aber mehr nicht!
du musst in jedem fall nicht komplett dafür aufkommen, es ist sache des vermieters die wohnung in schuß zu halten, dafür bekommt er ja miete. und ein unterzeichneter vertrag ist rechtlich bindend. nicht investieren zu wollen ist keine „höhere gewalt“ und rechtfertigt keine kündigung!

wenn er dich nun wirklich nicht einziehen lässt geh zum anwalt! dein schaden ist ja dann a) was du investiert hast (Farbe, etc) und b) deine unterkunft bist du eine neue wohnung findest. dafür muss er bei vertragsbruch aufkommen!

aber überleg dir gut ob du tatsächlich in die wohnung einziehen möchtest, wnen solche probleme jetzt schon auftauchen mit dem vermieter. wenn du jetzt auf dein gutes recht pochst wirst du mit dem vermieter sicher nicht mehr grün und evtl. weiterhin viel ärger haben.

ich drücke die daumen!

VG

Erstmal Danke für die schnelle Antwort.
Im Vertrag ist geregelt, das ich für „Kleinreperaturen“ aufkommen muss, diese aber 75 euro nicht übersteigen dürfen.
Vermieter, Verwalter und auch Hausmeister haben sich mehrmal bei mir entschuldigt.Es hätte angeblich an der Kommunikation untereinander gescheitert, so dass die Wohnung überhaupt zur Vermietung freigestellt wurde.
Die 3 waren auch sehr bemüht eine Lösung zu finden.
Mein Problem ist jedoch, das die Wohnung wirklich im Umfeld die günstigste ist und somit genau in dem Rahmen, den ich mir Momentan erlauben kann.
Die Einbauküche die ich von meinem mühsam Ersparten gekauft habe ist genau passfertig für die Küche in dieser Wohnung.
Deswegen würde ich halt wirklich gerne an der Wohnung festhalte.
Wie sieht es denn aus wenn ich morgen die Nachricht bekomme das die Therme repariert werden kann, ich einziehe und sie wieder erwarten dann in einem Monat wirklich kaputt ist.
Muss ich dann für die Kosten aufkommen? Habe diesbezüglich im Internet öfter gelesen das der Mieter aufkommen muss.Im Mietvertrag ist keine genaue Regelung.
Was ist wenn mir morgen gesagt wird die Therme ist wirklich kaputt. Muss man mir (sofern ich einen Anwalt in betracht ziehe) die Schlüssel trotzdem aushändigen?

Mfg

Hallo!
Zunächst vorweg: Ich bin kein Rechtsanwalt!

Aus meiner persönlichen Sicht hast du einen gültigen Mietvertrag abgeschlossen. Ein Rücktrittsrecht wäre mir diesbezüglich nicht bekannt. Und eine Kündigung seitens des Vermieters ist m.E. nur im Rahmen der vertraglichen/gesetzlichen Kündigungsfrist von mind. 3 Monaten möglich.

Eine Therme gehört zur Grundausstattung einer Wohnung. Ohne Heizung gibt es in Deutschland keine Wohnung. Allerdings berechtigt das m.E. nur zu einer Mietminderung deinerseits in Höhe von 10 bis 100 %. Das stellt in meinen Augen keinen Grund dar, nicht dort einzuziehen. Der Prozentsatz ist nicht festgelegt. Da wir Frühling haben sind 10 % angemessen. Bleibt die Wohnungstemperatur dennoch dauerhaft unter 20 Grad vielleicht auch 20 % Minderung.

Schwierig ist aber, dass du derzeit garkeine Miete bezahlst. Und ob du in vier Monaten das auch noch rückwirkend abziehen kannst, weiß ich nicht. Das muss ein Anwalt oder der Mieterverein dir sagen.
Hier ganz wichtig: Gegenüber dem Vermieter laut Mietvertrag (NICHT DEM VERWALTER ODER SONSTWEM) SCHRIFTLICH den Mangel anzeigen. Egal ob schon drüber gesprochen wurde oder nicht. Falls per Brief dann unbedingt als Einschreiben mit Rückschein!

Auf jeden Fall hast du mit den Kosten für die Therme definitiv NICHTS zu tun, das ist Eigentum und Zuständigkeit des Vermieters.

Was die bereits gekauften Sachen anbelangt bin ich folgender Meinung: Sollte es zum Bezug dieser Wohnung kommen ist ja alles OK.
Sollte es eine andere Wohnung werden (egal ob in diesem Haus bei diesem Vermieter oder ganz woanders) müssten ja teilweise Sachen geändert (z.B. Küche) oder neu gekauft (Teppiche evtl.) werden. Ich persönlich bin der Meinung, dass man es riskieren könnte, die Kosten für die Änderung(en) und die Differenz der Kaufpreise zwischen den vorherigen Sachen und den neuen zuzüglich des Verlustes der beim Weiterverkauf der nicht mehr benötigten Sachen an dir hängen bleibt als Schadenersatz beim Vermieter geltend machen kann, da er dich ja ganz klar getäuscht hat. Vorhandene Mängel wurden nicht genannt, das ist arglistige Täuschung und damit nach § 263 Strafgesetzbuch eine Straftat, nämlich Betrug. Das würde ich am Ende aber von der Höhe der Kosten abhängig machen und ggf. eine außergerichtliche Einigung versuchen.
Hier ganz wichtig: Alle Quittungen aufheben!!!

Was ich aber auf jeden Fall versuchen würde ist, die Sachen versuchen zu stornieren. Soweit über Internet gekauft hast du ja 14 Tage Zeit dafür. Falls im Laden, einfach mal dort nachfragen. Baumärkte gewähren i.d.R. auf Kulanz ein langes Umtauschrecht.

Und ein genereller Tipp: Du schreibst viel, was alles vereinbart wurde. Bitte bedenke, dass später vor Gericht nur das richtig Eindruck schindet, was schriftlich existiert! Von daher schau, dass du dir möglichst viel schriftlich geben läßt, mach Fotos von der Situation, hol dir Bekannte/Nachbarn oder noch besser ganz wildfremde mit dazu, die ggf. später neutral bezeugen können.
UND: Du solltest damit zum Anwalt oder Mieterverein gehen!

nein, wenn die therme nur notdürftig repariert werden und dann wieder kaputte gehen ist das nicht dein problem. die selbstbeteiligung wird fällig werden (75 euro) und evtl. nach 6-12 monaten eine mieterhöhung (aber auch das geht nur in einem gewissen rahmen). du musst die therme nie zahlen, auch keine reparatur. dafür zahlst du miete. außer wnen du sie mutwillig beschädfigst aber das ist ja nicht der fall.

wenn sie dir den schlüssel zum im mietvertrag datum nicht aushändigen ist das vertragsbruch und der kommt sie teuer zu stehen, wahrscheinlich sogar mehr als die 5.000 euro weil sie deine unterkunft übernehmen müssen, deine anwaltskosten, etc.

rechtlich MUSS man dich einziehen lassen. vertrag ist vertrag.

aber wenn es so weit ist UNBEDINGT zu einem anwalt gehen! der kann dann auch alles für dich rausholen. sonst bleibst du auf imensen kosten sitzen.

auch wenn sich dein vermieter bemüht hat, etc. das kann nciht dein problem sein. und eine schimmelwohnung als alternative musst du nicht annehmen.

vg

Also das die Therme im Vorfeld gewartet werden muss, habe ich schriftlich. Dieses wurde von mir als auch vom Vermieter unterzeichnet.
Ich werde jetzt abwarten was der Vermieter morgen sagt und gegebenenfalls rechtliche Schritte einleiten sollte es letztendlich doch zum Supergau kommen.
Ich möchte es nicht hoffen : )

Vielen Dank,sie haben mir aufjedenfall weitergeholfen!

Nochmal Hi!

Hat der Vermieter wirklich geschrieben „Wartung“?
Dann bleibt es eigentlich beim Betrug, denn sie ist ja Defekt. Und ein defektes Gerät wird nicht gewartet sondern repariert.
Das wundert mich eh, denn ich kenne es nur so, dass die jährliche Wartung der Mieter bezahlt, was bei Gasthermen in der Regel zwischen 60,-- und 120,-- kostet.

Du solltest wirklich höllisch aufpassen. Es kann sein, dass der Vermieter auf diese Weise versucht nachzuweisen, dass er von dem Defekt nichts wußte. Wenn er damit Erfolg hat, ist das ein Argument für dich weniger, Schadenersatz verlangen zu können.

Und den Mieterverein oder einen Anwalt kann man auch dann aufsuchen, wenn es noch nicht zum Supergau gekommen ist. Einfach nur, um sich beraten zu lassen, sich dadurch sicherer zu fühlen und unterwegs nichts falsch zu machen.

Eine anwaltliche Erstberatung ohne weitere Verpflichtungen kann man i.d.R. für 50,-- Euro bekommen. Beim Mieterverein weiß ich nicht. Da sollte man dann nicht am falschen Ende sparen.

Wünsche dir viel Glück!

Hallo Maddieleine,

das ist ja wirklich eine etwas komplizierte Situation und Rechtslage. In diesem Fall würde ich mich an den Mieterverein wenden.

MfG

petra0801

Ihr Mietvertrag gilt so, wie sie ihn schriftlich verinbart haben… Die Bereitstellung einer funktionstüchtigen Therme ist ausschließlich das Problem des Vermieters! Lassen Sie sich nicht „ins Bockshorn jagen“!

Hi
ist zwar schwierig… aber sehe da sbitte ganz elastisch…
Also die Terme defekt? das hat rein garnichts mit den Renovierungskosten zu tun, den ein Vermeiter muß dir die Wohnung in einem Vertragsmäßigen Zustand übergeben dazu gehören die Grundsätzlichkeiten, dass eben die Wohnung auch beheizt werden kann. Wenn er dich nicht rein lassen will obwohl er mit dir ein Mietvertrag abgeschlossen hat ( beide unterschreiben) dann macht er sich hier Schadensersatzpflichtig. Renovierung hat einzig alleine was mit Tapete und Farbe und so zu tun.
Gruß Peter

Hallo
Ich kann nur einen Rat geben.
Der Vermieter ist so problematisch, daß der Ärger nicht enden wird. Ich würde auf den neuen Mietvertrag verzichten und in Gegenleistung eine Aufwandsentschädigung aushandeln.
Versuchen Sie den alten Mietvertrag zu verlängern, damit Sie eine neue Wohnung suchen können.

zwei varianten hast du zur wahl (egal was tu wählst, bist du immer in einer besseren und unverrückbaren position):
a=wenn du rein willst)
schreibe mit postzustellungsurkunde (im amtsgericht in der gerichtsvollzieherstelle abgeben), dass du vertragsgemäßen zustand erwartest, also bis 16.5. beseitigung des schimmelpilzbefalls mit vorlage einer fachunternehmererklärung eines autorisierten bautenschutzunternehmens sowie betriebsbereitschaft der heizung und warmwasserversorgung mit vorlage einer prüfbescheinigung eines fachunternehmers. wird die frist nicht gehalten, kündige an, dass du auf kosten des vermieters in ein hotel einziehen wirst und die unterkunftskosten nebst möbeleinlagerungskosten verlangen wirst und zwar solange, bis der dir geschuldete vertragsgemäße zustand der mietsache eintrat. kündige an, dass du neben den kosten den vertragsgemäßen zustand einklagen lässt. passiert es nicht, gehe zum anwalt und mache es so.
b=wenn du dort nicht einziehen wirst)
lege das schreiben mit obigen inhalt im persönlichen gespräch hin und sage, dass du 10000 € haben willst, wenn der mietvertrag einvernehlich aufgehoben werden soll. kannst dich vielleicht auf 7000 herunter handeln lassen, nimmst das geld und suchst eine neue wohnung. wenn der vermieter dir sagst, dass du nicht alle tassen im schrank hast, sage ihm, er hat die wahl und wenn er halbwegs gut rechnen kann, macht er gefällig ballett und bringt die whg. in ordnung oder zahlt eine abfindung. beides ist gleich teuer, also muss er sich nicht den kopf zerbrechen. sei cool, du hast die trümpfe und das gesetz an deiner seite-schau dir paar 500ter §§ im BGB mal durch.
eine alternativwohnung musst du dir nicht gefallen lassen; ggf. mietfrei im wert von 7000 und bis die miete anfängt zu laufen, hast eine neue gefunden und die alte gekündigt.

Hallo Maddieleine,
bitte tu mir und Dir den Gefallen und wende Dich umgehend an einen Fachmann (Fachanwalt für Mietrecht oder Mieterverein).
Ich kann in Dir leider nicht weiterhelfen, weil ich nicht beurteilen kann, wie sich die Tatsache, daß Du noch nicht eingezogen bist, auf die Rechtslage auswirkt.

Drücke Dir die Daumen! Viel Glück.

Vielen Dank für ihre schnelle Antwort die hat mir schonmal sehr weitergeholfen.
Eine Sache beschäftigt mich jedoch noch.
Der Vermieter sagte, das es an der Kommunikation zwischen Verwalter und Hausmeister scheiterte.
Es gebe eine Liste ,in der aufgeführt worden sei, dass sich die Wohnung in einem nicht bewohnbaren Zustand befände.
Diese Liste hätte ihn nie erreicht.
Meine Frage ist nun, ob dieses etwas an der Rechtslage ändert, oder ob ich genauso argumentieren kann wie sie es beschrieben haben.
Zur Zeit kommt es mir so vor als würde ich von Vermieter, Hausmeister und Verwalter über den Tisch gezogen werden und das diese denken, weil ich mit meinen jungen 19 Jahren keine Ahnung hätte, jeden Kompromiss sofort zustimmen würde.
Was mich ebenso stutzig macht, ist die Tatsache das ein Freund meinerseits ebenso in das gleich Haus einziehen möchte.( Auch 1. Zimmer Wohnung 45 Quadratmeter, gleicher Mietpreis)
Mietvertrag ist aufgesetz und es soll Freitag zu einer Unterzeichnung kommen.
Ich habe den besagten Freund natürlich berichtet, wie die Situation zur Zeit ist und ihn gebeten den Vermieter zu kontaktieren und expliziet nachzuhaken ob ein Kellerraum vorhanden ist und ob alle geregelten Mängel bis zum Einzug ( 3 Monate) beseitigt werden.
Der Vermieter bejahte dieses.
Zuvor hat mir jedoch der Hausmeister gesagt das alle Thermen in diesem Haus kaputt seien.
Irgendwas kann doch da nicht rechtens seien…

Was ich noch vergessen haben zu Sagen, was mir eben im Mietvertrag aufgefallen ist, ist folgede Passage:

Zustand der Mieträume

Mieter und Vermieter haben die Mietsache vor Abschluss des Vertrages gemeinsam besichtig und dabei im Übergabeprotokoll ( welches ich noch nicht erhalten habe weil mir die Wohnung noch nicht übergeben worden ist) genannte Mängel festgestellt.
Folgende Arbeiten in den Mieträumen sind vorzunehmen
a) seitens des Vermieter ( nichts)
b) seitens des Mieters Tapiezieren Streichen Bodenbelag verlegen

Ich weiß jedoch das der Vermieter ein extra schreiben hatte in dem festgehalten worden ist das seinerseits die Therme gewartet werden muss, ebenso wie der Balkon gereinigt und hergerichtet werden muss.
Bei Ausfüllung dieses schreibens, habe ich 2 Zeugen dabei. Er keine.

Kann ich trotzdem auf dem von ihnen genannten Weg argumentieren?

im Vorfeld schonmal vielen Dank für ihre Antwort

Hallo Maddieleine,

das ist wohl ein sehr komplexes Problem. Grundsätzlich gilt aber, dass sich ein Vermieter mit der Unterschrift unter den Mietvertrag wohl verpflichtet, die bezeichnete Wohnung in einem bewohnbaren Zustand zeitgerecht bereit zu stellen. Kann oder will er das nicht, dann verstößt er gegen den Vertrag und muß für Kosten, die sich daraus ergeben, einstehen. Aber vorsicht, das kann ein langer Prozess werden.
Wichtig ist im Bezug auf die defekte Therme aber auch, was schriftlich vereinbart worden ist. Die Weigerung, die Reparatur oder den Austausch vorzunehmen, kann durchaus als Grund für eine fristlose Kündigung des Mietvertrages angesehen werden. Problematisch könnte dann allerdings die Durchsetzung der Erstattung aller bisher angefallenen Kosten werden. Auch das kann ein langer Prozess werden.

Viel Glück bei den Verhandlungen zu einem hoffentlich guten Ende, mit Grüßen, Hubert Steiger.

Hallo Maddie,

also wie der Vertrag zustande kam, ist ganz i.O.

Der Vermieter wollte sicher gehen, daß die Therme auch i.O. ist und sie deshalb warten lassen. Dass sich bei der Wartung heraus stellt, daß diese total im Eimer ist, konnte er ja nicht wissen.

Ich denke, es gibt folgende Möglichkeiten.

  1. Ihr löst den Mietvertrag auf, der Vermieter ersetzt Dir die entstandenen Kosten für Tapete etc. Und Du schließt einen neuen Mietvertrag für die 2-Zimmer Wohnung mit Mietrabatt ab.

  2. Ihr löst den Mietvertrag auf, der Vermieter ersetzt Dir die entstandenen Kosten für Tapete etc.
    Dein Vermieter übernimmt die Kosten für die Miete, solange Du nichts neues gefunden hast, bzw. läßt Dir die 2-Zimmer-Wohnung in der Zeit für den gleichen Mietpreis wie bei der 1-Zimmer Wohnung.

Die Kosten für die Reparatur der Therme können meiner Meinung nach nicht auf Dich umgelegt werden, da sich der Vermieter für die Instandhaltung der Therme (sind keine Renovierungskosten) verantwortlich zeigt.

Natürlich hast Du das Recht, auf die Reparatur der Therme zu bestehen und bis dahin müsste Dir der Mieter auch eine andere Unterkunft zur Verfügung stellen. Bzw. er übernimmt die Kosten, die über die eigentliche Miete hinausgegangen wären. Erst bei Einzug würden dann die 4 Gratismonate laufen.

Ihr müsstet Euch wirklich mal zusammen setzen und eine Lösung finden.
Den Teppich und die Farben etc. kannst Du auch in eine neue Wohnung mitnehmen. Die Kosten für Änderungen, die dadurch anfallen, wie größerer Teppich, andere Arbeitsplatte sollte der Vermieter übernehmen, denn er hat sich dazu entschlossen, die Therme aus wirtschaftlichen Gründen nicht zu reparieren.

Wenn in der Wohnung auch noch Schimmel ist, dann frage ich mich, warum Du an der Wohnung festhalten willst.

Gruß Ina

Das haben sie glaube ich Missverstanden. Die Alternativwohnung die mir Angeboten wurde, in der befindet sich Schimmel. In der Wohnung die ich angemietet habe ist die Therme kaputt.
Deswegen meinte ich ja das sich beide Wohnung in z.Z in einem nicht bewohnbaren Zustand befinden.
Natürlich würde ich an einer Wohnung mit Schimmel nicht festhalten wollen.

Trotzdem vielen Dank für ihre Antwort

Sorry kann ich nicht helfen.

Mietvertrag unterschrieben jetzt Therme kaputt
Nachdem ich den ganzen Tag auf einen Anruf von meinem Vermieter gewartet habe, habe ich nun kurz vor Büroschluss selber angerufen.
Der Vermieter teilte mir nun mit das ein Preisangebot eingeholt wurde, die Terme definitiv kaputt sei und auch ausgetauscht wird.Soweit so gut.
Ich habe ihm dann gesagt das ich einen Teil der Schlüssel morgen ausgehändigt bekommen möchte und den letzen Schlüssel spätestens Montag morgen ebenso erhalten will.
Er hat sich dazu nicht klar geäußert.
Im Mietvertrag ist festgehalten, das die Wohnung von mir noch zu renovieren ist.Mündlich wurde mir unter Zeugen auch mitgeteilt das ich die Schlüssel eigentlich schon am 09.05 erhalten sollte.
Kann der Vermieter die Schlüssel nun bis Montag( 16.05) noch einbehalten? Ich könnte dann ja erst ab Einzugsbeginn anfangen zu Renovieren.
Bewohnbar ist die Wohnung auch durch den Termenwechsel in diesem Zustand nicht.
(Vogelkot auf dem Balkon(Bergeweise) Tapeten sind abgerissen, der PVC Boden hat reißige Löcher,…)
Kann ich geltend machen das ich bis die Terme repariert wird eine Mietminderung von 100% habe?

Mit freundlichen Grüßen