Mietvertrag unterschrieben oder nicht!?

Hallo,

ich habe von einem potentiellen Vermieter beide Mietverträge mitgenommen, auf dass mein nicht anwesender „Mitmieter“ ihn auch unterschreibe und ich dem Vermieter eine Version zuschicke. Nun haben wir uns sofort danach für etwas anderes entschieden.
Der Vermieter droht nun mit Regressforderungen, sollte er keine Mieter zum Zeitpunkt der Freiwerdung der Wohnung finden. (Dazu hat er noch 1.5 Monate Zeit.)

Was uns stöhrte, war dass er uns nicht von Anbeginn sagte, dass der Vertrag eine Mindestdauer von 1 Jahr haben sollte. Zwar wusste ich davon zum Zeitpunkt der Vereinbarung doch die Not sass im Nacken.

Hat er nun eine Handhabe?? Unterschriebene Verträge hat er nicht. Was ist mit mündlichen Absichtserklärungen?

Gruss
Daniel

Hat er nun eine Handhabe??
Unterschriebene Verträge hat er nicht.
Was ist mit mündlichen
Absichtserklärungen?

Gruss
Daniel

Hi Daniel!

Ich denke nicht! Er hat ja gar nichts vorzuweisen. Meines Erachtens ist noch kein gültiger Vertrag zustande gekommen, das wäre erst der Fall, wenn jede Partei ein vollständig unterschriebenes Exemplar in der Hand hält.

Auf jeden Fall denke ich, dass du es auf weitere Schritte des Vermieters ankommen lassen solltest. Auf keinen Fall freiwillig zahlen! Sollte uns hier jemand eines besseren belehren bezüglich der Rechtslage, dann steht selbst dann noch Wort gegen Wort oder? Man kann einen Vertrag schließlich zur Durchsicht mitnehmen und ist nicht gezwungen diesen dann auch zu unterschreiben.

Gruß
Jeannetty

auch ein mündlicher Mietvertrag zählt, aber …
… durch das Aushändigen des Mietvertrags hat der Vermieter wohl seine Absicht geäussert, einen schriftlichen Mietvertrag abschliessen zu wollen. Also gibt es noch keinen Vertrag und damit auch keine Regressforderungen.

Alles Gute wünscht
      Michael