Mietvertrag unterschrieben, vor Übergabe Protokoll Vermieterin wegen Herzinfarkt in Klinik. Wurde nicht nachgeholt wohnen jetzt 4 Jahre drin rostflecken in

Mietvertrag unterschrieben, vor Übergabe Protokoll Vermieterin wegen Herzinfarkt in Klinik. Wurde nicht nachgeholt wohnen jetzt 4 Jahre drin rostflecken in Küche, Flur und beiden Bädern. Wer hat diese zu beseitigen?

Hi <- Anrede

Schreib doch bitte genauer, um was für Rostflecken es sich handelt und wie diese entstanden sind.

Und wenn du eine hilfreiche Antwort erhalten willst, dann bedenke bitte, dass es sich hier um Menschen handelt, die freiwillig und unentgeltlich Hilfe anbieten und darum auf „hingerotzte“ Anfragen bisweilen etwas allergisch reagieren.

Gruß
Karin

Weiters wendet man sich für so etwas ohnehin an fachlich kundigere Leute, z.B. einen Anwalt für Mietrecht. Dieser könnte die Gesamtumstände (fehlende Absegnung des Ü-Protokolls, entstand der Schaden durch unsachgemässe Bedienung der Mietsache,…) genauer würdigen und vor Ort detailliertere Ratschläge geben.

mfg M.L.

Das fehlende Übergabeprotokoll muss der Mieter gegen sich gelten lassen. Es war genügend Zeit, vor 4 Jahren den Vermieter auf die Mängel hinzuweisen. (Es wundert mich allerdings nicht, dass der Mieter dies nicht getan hat, denn er hatte auch bei der Fragestellung sich den Fragetext nicht zweimal durchgelesen, wohl ebenso wenig wie den Mietvertrag, denn der sieht sicherlich vor, dass bei bestehenden oder neu auftretenden Schäden der Vermieter unverzüglich zu informieren ist.)

Aus meiner Sicht: der Mieter hat die Schäden zu beseitigen, es sei denn, er kann anhand des Übergabeprotokolls des Vormieters nachweisen, dass bei dessen Auszug schon die Flecken existierten. Selbst dann hat der Mieter für eine weitere Verschlechterung der Fleckensituation diesen zusätzlichen Schaden zu vertreten.

PS: „rostflecken in Küche, Flur und beiden Bädern“ Eine ziemlich unklare Beschreibung. Keine Bilder.