Falls ein Mieter (odr ehemaliger Mieter) seinen Mietvertrag nicht mehr findet, (warum auch immer)wird er eine Kopie vom Vermieter (oder ehemaligen Vermieter) erbitten. Muss dieser eine Kopie an den Mieter geben (gegen Unkostenerstattung) ??
Hallo
Falls ein Mieter (odr ehemaliger Mieter) seinen Mietvertrag
nicht mehr findet, (warum auch immer)wird er eine Kopie vom
Vermieter (oder ehemaligen Vermieter) erbitten.
Nur wenn dieser gebraucht wird. Beim ehemaligen M muß dies nicht zwingend so sein.
Muss dieser
eine Kopie an den Mieter geben
Müssen wohl nicht, aber besser wäre es allemal. Der VM wäre nicht für das M Exemplar zuständig. Wenn es aber hart auf hart käme würde der VM wohl eine Kopie oä herausrücken müssen.
(gegen Unkostenerstattung) ??
Es gäbe nur Kosten. Unkosten würde das Gegenteil von Kosten, also Guthaben bedeuten.
Eine Erstattung des Aufwandes mit Arbeitszeit könnte also anstehen. Dazu gibt es imho noch keine Bemessungsgrundlage, wäre also frei verhandelbar.
vlg MC