Mietvertrag - Verständnisproblem

Hallo!

Folgender Sachverhalt:
Im Mietvertrag an sich ist folgendes festgehalten:

Schönheitsreparaturen und Instandhaltung
[…]erstmal das übliche blablabla[…]
Da der Vermieter in die Miete die Kosten der Schönheitsreparaturen nicht einkalkuliert hat, hat der Mieter unabhängig davon, ober eine vollständig oder teilweise oder nicht renovierte Wohnung übernommen hat, bei Beendigung des Mietverhältnisses die Schöneitsreparaturen nach Maßgabe der nachfolgenden Vereinbarung auszuführen. Hat der Mieter eine unrenovierte Wohnugn übernommen, steht im gegen den Vermieter kein REnovierungsanspruch zu Beginn und während der Dauer des Mietverhältnisses zu.

Zu den Schönheitsreparaturen gehören das Tapezieren (Rauhfaser) und Anstreichen (weiss) der Wände und Decken innerhalb der Wohnung, das Steichen der Heizkörper einschliesslich der Heizrohre, der Innentüren und Außentüren von innen sowie der übrigen Holzteile; diese Arbeiten müssen fachmännisch ausgeführt werden.

Dem Mieter obliegt der Beweis, dass die Schönheitsreparaturen fachmännisch ausgeführt worden sind.

Im nächsten Absatz (Vertragsbeendigung) ist aber folgendes zu lesen.

Die Mieträume sind bei Beendigung der Mietzeit besenrein und mit sämtlichen Schlüsseln zurückzugeben.

Von Renovierung oder dergleichen ist da nichts zu lesen…

Was ist nun, nach, sagen wir mal, 3 Jahren, eurer Meinung nach zu tun?
Auszug ohne Renovierung oder alles renovieren?

Ein Übergabeprotokoll von der Übergabe an den Mieter existiert leider nicht…

Gruss

Mutschy

Von Renovierung oder dergleichen ist da nichts zu lesen…

Spassvogel …
Wie sich der „vertragsgemäße Zustand“, in dem eine Mietsache bei Mietende zurückzugeben ist, definiert muss nicht zwingend in EINEM § des Mietvertrags beschrieben sein.

Allerdings ist der zitierte Text zu Schönheitsreparaturen tatsächlich äusserst unklar - Unklarheiten legen die Gerichte i.d.R. zum Nachteil des Vermieters aus.

Daneben dürfen Schönheitsreparaturen nicht unabhängig von einer Fälligkeit oder vom Zustand der Mietsache verlangt und vereinbart werden. Beim zitierten Text fehlt da irgendwie etwas:

… hat der Mieter unabhängig davon, ober eine vollständig oder
teilweise oder nicht renovierte Wohnung übernommen hat, bei Beendigung
des Mietverhältnisses
die Schöneitsreparaturen nach Maßgabe der
nachfolgenden Vereinbarung auszuführen.

So passt dazu z.B.
_FRAGE: Ist eine Klausel im Mietvertrag zulässig, die den Mieter verpflichtet, die Wohnung beim Auszug auf jeden Fall zu renovieren?

ANTWORT: Diese Klausel im Mietvertrag ist dann unzulässig und damit unwirksam, wenn sie die zuletzt vom Mieter vorgenommenen Schönheitsreparaturen während der Mietzeit völlig unberücksichtigt läßt._

Quelle:
http://www.wdr.de/tv/ardrecht/fragen/frage.phtml?cod…

Eine Fälligkeit wird i.A. angenommen, wenn die Regelfristen gem. Mustermietvertrag des Bundesjustizministeriums aus dem Jahr 1976
* drei Jahre für Küchen, Bäder und Duschen
* fünf Jahre für Wohn- und Schlafräume sowie Flure, Dielen und Toiletten
* sieben Jahre für andere Nebenräume.
verstrichen sind. Diese Fristen bestätigt auch die „Allgemeine Rechtsprechung“ bis hinauf zum BGH (z.B. Urteil vom 20.04.2004 - VIII ZR 230/03).
Bei einer Mietzeit von nur 3 Jahren, wären daher auch bei wirksamer Vereinbarung einer Endrenovierung die Ausführung von Schönheitsreparaturen nur fällig, wenn die Wohnung tatsächlich „abgewohnter“ wäre, als bei „vertragsgemäßem Wohngebrauch üblich“.

Weiterstöbern z.B.
http://www.bmgev.de/mietrecht/tipps/s/1schoenheitsre…
http://www.123recht.net/article.asp?a=10936

Meine persönliche Meinung:
Mit dem zitierten Text wurde die Ausführung von Schönheitsreparaturen nicht wirksam auf den Mieter übertragen. D.h. der Mieter schuldet keine Renovierung bei Auszug.

Bei Zweifelsfragen kann aber letztendlich nur ein Gericht entscheiden.
Daher: von Rechtsanwalt und/oder Interessenverband (Mieter/Vermieter) beraten lassen.

Wenn A sich mitm VM unterhalten hätte, hätte A sich ne Menge Arbeit ersparen können. wohnugn sollte ienfach nur besenrein übergeben werden, mehr wollte der VM gar nich…

Naja, sei´s drum. Fall erledigt.

Gruss

Mutschy