Hallo!
Folgender Sachverhalt:
Im Mietvertrag an sich ist folgendes festgehalten:
Schönheitsreparaturen und Instandhaltung
[…]erstmal das übliche blablabla[…]
Da der Vermieter in die Miete die Kosten der Schönheitsreparaturen nicht einkalkuliert hat, hat der Mieter unabhängig davon, ober eine vollständig oder teilweise oder nicht renovierte Wohnung übernommen hat, bei Beendigung des Mietverhältnisses die Schöneitsreparaturen nach Maßgabe der nachfolgenden Vereinbarung auszuführen. Hat der Mieter eine unrenovierte Wohnugn übernommen, steht im gegen den Vermieter kein REnovierungsanspruch zu Beginn und während der Dauer des Mietverhältnisses zu.
Zu den Schönheitsreparaturen gehören das Tapezieren (Rauhfaser) und Anstreichen (weiss) der Wände und Decken innerhalb der Wohnung, das Steichen der Heizkörper einschliesslich der Heizrohre, der Innentüren und Außentüren von innen sowie der übrigen Holzteile; diese Arbeiten müssen fachmännisch ausgeführt werden.
Dem Mieter obliegt der Beweis, dass die Schönheitsreparaturen fachmännisch ausgeführt worden sind.
Im nächsten Absatz (Vertragsbeendigung) ist aber folgendes zu lesen.
Die Mieträume sind bei Beendigung der Mietzeit besenrein und mit sämtlichen Schlüsseln zurückzugeben.
Von Renovierung oder dergleichen ist da nichts zu lesen…
Was ist nun, nach, sagen wir mal, 3 Jahren, eurer Meinung nach zu tun?
Auszug ohne Renovierung oder alles renovieren?
Ein Übergabeprotokoll von der Übergabe an den Mieter existiert leider nicht…
Gruss
Mutschy