Mietvertrag vor Abschluss handschriftlich ändern?

Hallo liebe Experten!
Ich habe hier einen „Fall“, zu dem ich gerne eure Meinungen lesen würde…

Eine Studentin plant in den kommenden Monaten umzuziehen und hat nun endlich ihren neuen Mietvertrag erhalten. Der ihr vorliegende Mietvertrag ist sehr allgemein gehalten (der Vermieter hat einige Häuser). Jedoch steht dort, dass der Mieter die Wegereinigungs- und Streupflicht übernimmt (…). Es ist jedoch ein Winterdienst engagiert und dieser wird über die Nebenkosten abgerechnet. Bei einem Telefonat mit dem Mieter meinte dieser, die Studentin sollte einfach die betreffenden Stellen streichen… Wäre es ausreichend, wenn die Studentin einen Kommentar neben die betroffenen (durchgestrichenen) Stellen schreibt (in etwa „Winterdienst vorhanden, wird über Betriebskosten abgerechnet“) oder sind handschriftliche Bemerkungen nicht bindend (oder ist die Formulierung zu ungenau?) ?

Wäre toll, wenn jemand was dazu weiß und seine Meinung dazu äußert ^^
Liebe Grüße,
Meggy

hi meggy,

handschriftliche Ergänzungen sind selbstverständlich gültig,
nennt sich Individualvereinbarung oder so ähnlich

man streiche einfach die betroffenen Stellen heraus - Kommentierung nicht nötig
WICHTIG: Beide Exemplare müssen selbstverständlich den gleichen Passus enthalten - das des Mieters und das des Vermieters!

Beispiel:
Wenn die Klausel über die Fristenregelung (starre Fristen für Schönheitsreparaturen) handschriftlich im Vertrag steht, kann sie nicht gesetzlich für unbillig erklärt und nicht angefochten werden

Wurde nämlich bei mir so gemacht, mein Anwalt erklärte mir, dass die Handschriftliche ERgänzung eine Individualvereinbarung wäre und gültig ist.

Gruss